@ NAP versus VB:
Ein jeder Vertrag stellt doch eine Art Willenserklärung dar. Schließt
A einen
Nicht
Angrifs
Pakt mit
B, sage
A damit doch, dass er
B - solange der Pakt gilt - nicht angreifen wird. Schließt
B ein
Verteidigungs
Bündnis mit
C, sagt
B damit doch, dass er
C im Falle eines Angriffs von Dritten beisteht. Weiß
A vom Willen
B's,
C beizustehen und greift
C trotzdem an, so greift er doch indirekt auch
B an.
B befindet sich somit ja im Verteidigungsfall, auch wenn
A ihn nicht direkt angegriffen hat.
A hat
B nich direkt angegriffen, aber
B hat
A auch nicht direkt angegriffen, wenn es
C in der Verteidigung beisteht. Somit wurde, auch wenn
A den
NAP mit
B nicht formal gebrochen hat - und umgekehrt -, der
NAP ausgehebelt. Anders sehe ich es, wenn
B seinen
VB-Partner
C bei einem Angriff von
A nicht beisteht. Das ist ein klarer Vertragsbruch, denn hier wurde eindeutig der Willenserklärung zuwider gehandelt.