INTERNATIONALE KRIMINALPOLIZEILICHE
ORGANISATION (INTERPOL)
Vorladung wegen der Notwendigkeit einer gerichtlichen Untersuchung (INTERPOL)
(Artikel 390-1 der Strafprozessordnung)
Kinder sind die verletzlichsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Die weltweite Reichweite und die
Anonymität des Internets haben die Verbreitung und den Zugang zu sexuellen Inhalten mit Kindern
erheblich erleichtert. Um wirksam gegen diese Straftaten vorzugehen und zu verhindern, dass betroffene
Kinder erneut Opfer derselben Misshandlungen werden, wurde eine groß angelegte Operation von der
Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (INTERPOL) gestartet. Diese wird vom
Polizeihauptkommissar Herrn Nicolas Le Coz geleitet, der die zentrale Gruppe für minderjährige Opfer
betreut.
Im Rahmen einer genehmigten Cyber-Infiltration wurde eine IT-Beschlagnahmung durchgeführt, unter
Einsatz spezieller Software und durch unsere eingesetzten Experten für Cyberkriminalität. Wir
informieren Sie hiermit, dass Sie Gegenstand einer Untersuchung sind, die zu mehreren strafrechtlichen
Verfolgungen führen könnte, insbesondere wegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauchs.
Im Hinblick auf Kinderpornografie zielt Artikel 227-23 des Strafgesetzbuches darauf ab, Minderjährige zu
schützen, und lautet wie folgt:
Die Anfertigung, Aufzeichnung oder Übertragung des Bildes oder der Darstellung eines Minderjährigen
zu pornografischen Zwecken mit dem Ziel der Verbreitung ist mit einer Freiheitsstrafe von fünf (5) Jahren
und einer Geldstrafe von fünfundsiebzigtausend Euro (75.000,00 €) strafbar.
Was sexuelle Übergriffe betrifft, so zielt das Gesetz vom 21. April 2021 speziell darauf ab, Minderjährige
vor Handlungen im Zusammenhang mit sexuellen Aktivitäten zu schützen, unabhängig davon, ob es zu
einem Eindringen eines Erwachsenen in den Intimbereich eines Minderjährigen kommt oder nicht.
Diese Tat ist mit einer Freiheitsstrafe von sieben (7) Jahren und einer Geldstrafe von
einhunderttausend Euro (100.000,00 €) strafbar.
Bitte kontaktieren Sie den Generalsekretär von Interpol unter folgender Adresse:
eine ÁOL EmailAdresse
Hinweis: Die vorgelegten werden geprüft und bewertet, um Ihre Situation zu analysieren und die Sanktion
festzulegen, die innerhalb einer strikten Frist von 24 Stunden gegen Sie verhängt werden könnte. Ihre
Mitarbeit wird einen erheblichen Einfluss auf die Bearbeitung dieses Falls haben..
Sie sind hiermit vorgeladen und aufgefordert, umgehend und freiwillig zu reagieren, um zu vermeiden, dass dieser Fall
öffentlich wird und eine unangenehme Wendung zu Ihren Ungunsten nimmt.
Polizeihauptkommissar (INTERPOL) Nicolas Le Coz
Zentrale Einheit für minderjährige Opfer
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Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation (INTERPOL)
Generalsekretariat von INTERPOL 200, Quai Charles de Gaulle 69006 Lyon -Frankreich Einsatz 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag