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Ergebnis 21.151 bis 21.165 von 23056

Thema: Geschichts-Quiz II

  1. #21151
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    Zitat Zitat von Milanjus Beitrag anzeigen
    Dann wären wir beim westfälischen Frieden? Aber was dort für eine Sonderregelung für die Lausitz ausgeknobelt wurde...
    Nein, aber sehr sehr dicht dran.

    Zitat Zitat von Ghaldak Beitrag anzeigen
    Die Lausitz wurde ja (während des Krieges) erst einmal nur von Österreich an Sachsen verpfändet, ehe sie nach dessen Ende ganz an dieses überging. Ist das ein Teil der Antwort?
    Ja, der Kaiser hatte die Lausitz an den sächsischen Kurfürsten verpfändet.
    Das mit dem Übergang ist etwas komplizierter und war auch nicht am Ende des 30jährigen Krieges.

    Was waren die genaueren Hintergründe? Und wie wurde diese spezielle "Bikonfessionalität" geregelt. (Der Kurfürst, in dessen Länderein grundsätzlich m.W.n. eigentlich nur die lutherische Konfession zugelassen war, soll wegen dieser Regelungen sogar noch während des 30jährigen Krieges zu Gunsten eines in finanzielle Schieflage geratenen katholischen Klosters eingegriffen haben.)
    Den profanen Anlaß Geldnot nehme ich mal vorweg.

  2. #21152

  3. #21153
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    Falls es nicht doch noch Lösungsversuche gibt, löse ich das Rätsel heute Abend auf.

  4. #21154
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    Zitat Zitat von Advocatus Dia. Beitrag anzeigen
    Letztes Jahr wurde der 500.Jahrestag der Reformation gefeiert.
    In einem Teil Deutschlands lief diese anders ab. Zwar gibt es dort die (vermutlich) erste und auch (vermutlich) größte Simultankirche Deutschlands (genauer gesagt sogar ein Dom (wenn auch heute nicht mehr Bischofssitz)), aber auch das älteste Zisterzienserinnenkloster in Deutschland, das seit seiner Gründung ununterbrochen besteht. Dieses eher untypische nebeneinander beider Konfessionen war u.a. das Resultat einiger Verträge. Diese verhinderten u.a. die Gegenreformation durch den Landesherrn einerseits, andererseits schränkten sie auch die Verbreitung des Protestantismus in der Region ein. Bspw. wurde die Säkularisierung von katholischen Klöstern untersagt. Diese wurden dann zudem unter die "Schirmherrschaft" eines Verwandten der Könige von Jerusalem gestellt. (Seine Nachfahren nannten sich später auch selber "Könige von Jerusalem". Zumindest trugen sie diesen Titel, auch wenn es das Königreich schon längst nicht mehr gab. Sie waren damit auch nicht die einzigen, aber dürften wohl die bedeutendsten sein.)
    Die eigentümliche (staats-)rechtliche Situation endete erst am Anfang des 19. Jahrhunderts.

    Wie kam es denn zu dieser ungewöhnlichen Situation?
    (Die Ursache ansich ist eigentlich ziemlich profan. Eine etwas genauere Erklärung der Zusammenhänge wäre daher nett.)
    Zitat Zitat von Advocatus Dia. Beitrag anzeigen
    Das mit dem Übergang ist etwas komplizierter und war auch nicht am Ende des 30jährigen Krieges.

    Was waren die genaueren Hintergründe? Und wie wurde diese spezielle "Bikonfessionalität" geregelt. (Der Kurfürst, in dessen Länderein grundsätzlich m.W.n. eigentlich nur die lutherische Konfession zugelassen war, soll wegen dieser Regelungen sogar noch während des 30jährigen Krieges zu Gunsten eines in finanzielle Schieflage geratenen katholischen Klosters eingegriffen haben.)
    Den profanen Anlaß Geldnot nehme ich mal vorweg.
    Ich löse mal auf.

    Gesucht war der Prager Frieden von 1635 in Verbindung mit dem Traditionsrezess als Anhang der die "Formalitäten" des Übergangs der Markgraftümer Ober- und Niederlausitz regelte. Vorallem natürlich die speziellen Hintergründe der Belehnung.

    Da dies bei wikipedia teilweise falsch dargestellt wird, versuche ich mal kurz die Hintergründe zu beleuchten.
    Ich stütze mich hierbei u.a. auf Hans-Wolf Thümmel (2003): Wem gehört die Oberlausitz? Anmerkungen aus verfassungsgeschichtlicher Sicht.

    Die Situation in der Oberlausitz war wohl immer etwas ungewöhnlich. (In der Niederlausitz blieb dieses ausgeprägte Nebeneinander von katholischem und protestantischen Glauben schon bis 1618 nicht erhalten)
    Es hat sich dort bspw. kein "dominierendes" Adelgeschlecht entwickelt, sondern der dortige Sechsstädtebund (Bautzen, Lauban, Löbau, Görlitz, Kamenz und Zittau) konnte sich recht gut gegen den dortigen (Land-)Adel durchsetzen.
    Zitat:
    "Die Oberlausitz war und blieb in ihrer Geschichte ein selbständiges Nebenland ohne inneren Zusammenhang mit dem böhmischen Staat wie auch später – was noch zu zeigen ist – mit dem sächsischen Kurfürstentum. Sie war immer nur Anhängsel
    eines anderen Staates und insoweit Objekt fremden Willens, nie Mittelpunkt einer eigenen Herrschaft – wenn man von den 20 Jahren des Herzogtums Görlitz am Ende des 14. Jh.s absieht (1377-1396)34. Das wurde kompensiert durch
    eine große Selbständigkeit in der Regelung der inneren Angelegenheiten. Nicht nur war der Landesherr weit weg und nur durch einen Vogt vertreten, sein Einfluß vergleichsweise gering, sondern die Oberlausitz war auch ausdrücklich privilegiert
    worden. Besonders die luxemburgischen Herrscher hatten bekanntlich die Sechsstädte mit einer Rechtsstellung ausgestattet, die diese bis zum sog. Pönfall 1547 den Reichsstädten nahezu gleichstellte."

    Wahrscheinlich auch wegen dieser recht komfortablen Situation des Markgraftums , trotz der Strafe 1547, schloss man sich der Rebellion 1618 in Böhmen (trotz Aufforderung) nicht an. Erst nach dem Tod Kaiser Matthias Anfang 1619 trat die Oberlausitz wie auch die Niederlausitz der "Böhmischen Konföderation" bei und stimmten für die Absetzung Ferdinand II. sowie die Wahl Friedrich (V.) von der Pfalz als neuen König.
    Der "Wunschkandidat" Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen hatte zuvor abgelehnt. Zwischenzeitlich suchten beide Konfliktparteien nach Verbündeten. Während die Aufständischen recht erfolglos dabei blieben, gelang es dem Kaiser nicht nur den bayrischen Herzog Maximilian I. zu gewinnen sondern auch den eigentlich protestantischen Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen. Dieser erklärte sich gegen finazielle Entschädigung (!) zur Eroberung der Lausitzen und Schlesiens bereit. Er muss auch dem Kaiser Versprechen über die gemäßigte Behandlung der Protestanen in den Böhmen abgerungen haben, die der Kaiser aber später ignorierte. Die Ober- und Niederlausitz sind dabei als Pfand bei etwaiger Zahlungsunfähigkeit des Kaisers festgelegt worden. Direkt versprochen wurden sie ihm nicht. Allerdings konnte er bei der finanziellen Situation des Kaiser relativ sicher mit dem Pfand rechnen. Obwohl seine Rechnung mit knapp 4 Millionen wesentlich günstiger als die des Bayern ausfiel (wohl über 13 Millionen) konnte der Kaiser weder den einen noch den anderen bezahlen. 1623 erhielt der Kurfürst dann auch die beiden Nebenländer als Pfand , allerdings auch schon unter strengen Auflagen. Ein dauerhafter Übergang war nie die Absicht des Kaisers.

    Die nächsten Jahre verhielt sich der Kurfürst neutral bis zu wiederholten Plünderungszügen katholischer/kaiserlicher Truppen in seinem Land und der Landung der Schweden 1630.
    1635 schloss der Kaiser mit dem Kurfürsten sowie den meisten protestantischen Reichsständen den Prager Frieden der unter anderem die Übergabe der beiden Markgrafentümer vorsah.
    Dieser Friedensvertrag hätte das Ende des Krieges sein können, aber leider gelang es nicht den Erbfreund Frankreich sowie die Schweden militärisch zu einem Frieden zu zwingen. Und so zog sich der beendete Religionskrieg noch 13 Jahre hin.

    Zu Details des "Traditionsrezess" zitiere ich mal einfach Thümmel:
    "Konkrete Pflichten obliegen dem Kurfürsten folgende:

    Da er das Lehen an Zahlungs statt erhalten hat, braucht er Abgaben und
    Lasten des Königreichs Böhmen nicht mitzutragen, jedoch in „Fällen gemeiner
    Not, wider den Türken und Erbfeind christlichen Namens oder anderen
    dergleichen gemeinen Feinden“ der Könige v. Böhmen soll er auf deren gebührendes
    Ersuchen nach der alten Quote der Lausitz mitsteuern.
    Der Kurfürst darf die Verfassung der Lausitz – und damit auch die besonderen
    Rechte der Stände – nicht verändern. Der König sichert dagegen in der
    Urkunde den Ständen und Untertanen der Lausitz den Erhalt der Landesverfassung
    bei einem evtl. Heimfall der Oberlausitz an die Krone zu.
    Insbesondere darf der Kurfürst die Religionsverfassung und hierbei insbesondere
    den Status der katholischen Religion nicht verändern. Domstift und
    Domkapitel zu Bautzen, die Klöster Marienstern und Marienthal sowie das
    Prioriat zu Lauban müssen erhalten bleiben, offene Pfarrstellen müssen wieder
    mit Katholiken besetzt werden; sächsische Gerichte dürfen keine Befugnis
    in geistlichen Sachen erhalten. Die Inspektion und Visitation der Zisterzienserinnenklöster
    durch die Ordensoberen, die in Böhmen saßen, darf nicht behindert
    werden. Der König behält sich generell das oberste Jus Protectionis
    über Klöster und Geistlichkeit und die Administration in geistlichen Sachen
    (spiritualibus) vor. Ein landesherrliches Kirchenregiment des Kurfürsten ist
    also in der Lausitz nicht möglich. Österreich hat in der Folge das Jus protectio
    nis über die Klöster und das Domstift auch ganz selbstverständlich wahrgenommen.
    Die Wahlen des Bautzener Domdekans und der Äbtissinnen fanden
    nicht nur im Beisein kaiserlicher Kommissare statt, sondern die böhmische
    Regierung nahm auch das Bestätigungsrecht der Gewählten in Anspruch, während
    der Kurfürst ein gleichfalls in Anspruch genommenes Bestätigungsrecht
    nicht durchsetzen konnte. Die Erhaltung dieser Religionsfreiheiten hatte zudem
    der Kurfürst bei jedem Regierungsantritt den Ständen und der Geistlichkeit
    in einem Revers ausdrücklich zu versichern.

    Dazu behielt sich der Kaiser den Heimfall des Lehens vor. Die Oberlausitz fällt
    automatisch an Böhmen zurück, wenn sowohl der Mannesstamm des Kurhauses
    als auch der Mannesstamm des Hauses Sachsen-Altenburg aussterben. Der König
    war in diesem Falle auch berechtigt, statt die Schuldsumme auszuzahlen, den
    Mannesstamm der ehelichen Töchter des Kurfürsten Johann Georg I. zu belehnen.
    Wären auch diese ausgestorben, dann sollte das Lehen unentgeltlich an die
    Krone Böhmens zurückfallen. Die Linie Sachsen-Altenburg ist tatsächlich 1672
    ausgestorben, dagegen bis heute nicht der Mannesstamm des Kurfürsten Johann
    Georg I., auch der Mannesstamm der Töchter (in den Häusern Hessen-Darmstadt
    und Oldenburg) floriert noch."

    Gegenüber dem Kurfürstentum bzw. dem Königreich Sachsen hat Österreich bzw. Böhmen übrigens nie explizit auf das Lehen oder die gesamten Rechte verzichtet.
    Die bei wikipedia gemachten Angaben über das Ende der Geltungsdauer des Vertrages (1831 bzw. 1835) dazu sind so schlicht falsch. Thümmler folgend wurden die Recht bezüglich der Klöster bspw. erst 1845 abschließend geregelt. Bzw. Teile der alten Sonderrechte in den Lausitzen fanden sich sogar noch in der sächsischen Verfassung wieder und gingen erst mit dem Königreich Sachsen nach dem 1. Weltkrieg unter.
    Es ist natürlich spekulativ ob speziell die Heimfallrechte (auch gegenüber Preußen) in Zeiten des deutschen Norddeutschen Bundes oder des Kaiserreichs noch geltendgemacht worden wären.

  5. #21155
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    Milanjus und Ghaldak,

    ihr wart beide sehr dicht dran. Wenn einer von euch übernehmen würde.

  6. #21156
    Im Monsterland
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    Dann etwas Schnelles und Dummes:

    Die sieben Kurfürsten sind wohl bekannt, doch sagt mir bitte: Welche Kurfürsten kamen bis zum Ende der Reiches noch hinzu?
    Keep your eyes on me, now we're on the edge of hell.

  7. #21157
    Rebellenschreck Avatar von Großadmiral Thrawn
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    Bayern und Hannover?
    PBEM[296]Der letzte Kaiser
    PBEM[295] Im Osten nichts Neues

    PBEM[294] Ich einfach unerschrecklich

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  8. #21158
    Registrierter Benutzer Avatar von Brandschutzverordnung
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    Hessen-Kassel
    Baden
    Braunschweig-Lüneburg (Hannover)
    Bayern ist ja nicht hinzugekommen, sondern die Pfälzische Kurwürde ist auf Bayern übergegangen.
    .

  9. #21159
    The Man behind the Screen Avatar von Empirate
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    Zitat Zitat von Brandschutzverordnung Beitrag anzeigen
    Bayern ist ja nicht hinzugekommen, sondern die Pfälzische Kurwürde ist auf Bayern übergegangen.
    Pfalz hat aber später wieder eine eigene Kurwürde dazubekommen... die war nur nicht mehr die 4. im Reich, sondern dann halt die 8.

  10. #21160
    Im Monsterland
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    Niemand möchte die ganzen kurzlebigen Napoleon-Kuren noch anfügen? Gut, dann nehme ich, was ich bekommen kann, und gebe das Fragerecht an Brandschutzverordnung weiter.

    Es fehlen noch Salzburg/Würzburg und Württemberg (laut Wikipedia ).
    Keep your eyes on me, now we're on the edge of hell.

  11. #21161
    Registrierter Benutzer Avatar von Brandschutzverordnung
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    Die (mittlerweile abgestorbene) Blüchereiche in Ratekau heißt so, weil sich unter dieser nach der Kapitulation in der Schlacht von Lübeck 1806 der preußische Befehlshaber Blücher mit dem französischen Befehlshaber getroffen hat und die preußischen Truppen sich in Gefangenschaft begeben haben. Wie hieß der französische Befehlshaber und welches Amt hatte er später inne?
    .

  12. #21162
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    War das Bernadotte, der spätere König von Schweden?

  13. #21163
    Registrierter Benutzer Avatar von Brandschutzverordnung
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    Das ist richtig, es war Jean Baptiste Bernadotte aka Karl XIV. Johann von Schweden und Norwegen (da war er nur Karl III. Johann).
    .

  14. #21164
    Registrierter Benutzer Avatar von Milanjus
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    "Franz Joseph I. von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich, König von Ungarn und Böhmen, von Dalmazien, Croatien, Slavonien, Galicien, Lodomerien und Illyrien, König von Jerusalem; Erzherzog zu Österreich, Großherzog von Toskana und Krakau, Herzog von Lothringen, von Salzburg, von Steyer, Kärnthen, Krain und der Bukowina, Großfürst zu Siebenbürgen; Markgraf von Mähren; Herzog von Ober- und Niederschlesien, von Modena, Parma, Piacenza und Quastalla, von Auschwitz und Zator, von Teschen, Friaul, Ragusa und Zara; gefürsteter Graf von Habsburg und Tyrol, Kyburg, Görz und Gradiska, Fürst von Trient und Brixen, Markgraf von Ober- und Niederlausitz und in Istrien, Graf von Hohenems, Feldkirch, Bregenz, Sonnenberg, etc., Herr von Triest, von Cattaro und auf der Windischen Mark, Großwojwode der Wojwodschaft Serbien etc. etc."

    Welchen dieser Titel (abgesehen den als Grafen von Habsburg) führ(t)en die Habsburger am längsten?

  15. #21165
    Registriert Bemutzer Avatar von Meister Wilbur
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    Tirol
    Zitat Zitat von Jerry Demmings
    Nun, in der Tat bleibt mir meine eigene Meinung doch manchmal recht mysteriös
    Zitat Zitat von Tiramisu Beitrag anzeigen
    Ihr kennt mich ja. Ich bin ein strenger Verfechter des Ontopics.

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