Es gibt ja mittlerweile das E-Rezept, das alles besser macht.
Aber mal ein Blick zurück auf das Papierrezept:
Wenn gebührenpflichtig, muss man also "gebührenpflichtig" ankreuzen.Grundsätzlich ist von der Gebührenpflichtigkeit der Verordnung auszugehen und das Feld „Gebührenpflichtig“ (zuzahlungspflichtig) anzukreuzen
Wenn aut idem gelten soll, darf man es also nicht ankreuzen.Wurde kein Aut-idem-Kreuz gesetzt, kann eine Substitution durch die Apotheken entsprechend der gesetzlichen Vorgaben erfolgen.
(aus Kassenrezept (Muster 16): Tipps zum Ausfüllen der KVNO)