Ich wage einfach mal zu bezweifeln, dass deine Beiträge die notwendige Schöpfungshöhe erreichen um unter das Urheberrecht zu fallen. Wenn doch, solltest du dabei aber bedenken, daß beim "Rückruf wegen gewandelter Überzeugung" der Inhaber des Nutzungsrechts (Forumsbetreiber) "angemessen zu entschädigen" ist. (§42 UrhG)
Und nu?