https://www.tagesschau.de/inland/reg...klage-100.html
https://berlin.nabu.de/modules/press...lin&show=10542Der Nabu Berlin hat eine Klage gegen die Allgemeinverfügung des Berliner Senats zum Einsatz von Tausalz gewonnen. Das teilte der Nabu am Mittwoch mit. Das Verwaltungsgericht bestätigte dem rbb den Sachverhalt.
Der Einsatz von Streusalz für Privatpersonen ist demnach ab sofort wieder untersagt. Die BSR darf es unverändert gemäß Straßenreinigungsgesetz einsetzen.
Die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hatte angesichts der anhaltenden Glätte auf Berliner Gehwegen am 30. Januar eine Allgemeinverfügung erlassen und Privatpersonen den Einsatz von Tausalz auf Gehwegen erlaubt. Denkbar sei dabei der Einsatz von Speisesalz oder von Salz für Geschirrspüler, hieß es.
Der Nabu Berlin hatte beim Verwaltungsgericht gegen die Maßnahme geklagt. Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) habe "versucht, geltendes Recht außer Kraft zu setzen", so die Begründung. Ein pauschales Abweichen vom gesetzlichen Streusalzverbot ohne tragfähige rechtliche Grundlage sei inakzeptabel, erklärte die Geschäftsführin des Nabu Berlin, Melanie von Orlow, in einer Mitteilung. "Umwelt- und Naturschutz dürfen auch in Ausnahmesituationen nicht einfach per Allgemeinverfügung ausgehebelt werden." Der Nabu kritisierte, dass eine Sprecherin der Senatsumweltverwaltung außerdem "sogar gänzlich andere Produkte wie Geschirrspülersalz als Alternative vorgeschlagen hat".
Gebrochene Knochen kann man reparieren, aber die armen Bäume und Tiere...Der NABU Berlin stützt seine Klage auf die formelle und materielle Rechtswidrigkeit der Allgemeinverfügung in drei zentralen Punkten:
1. Umwelt- und Naturschäden durch Streusalz.
Das großflächige und unkontrollierte Ausbringen von Streusalz beeinträchtigt die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts nachhaltig und irreversibel. Dies widerspricht dem geltenden Naturschutzrecht.
2. Keine zulässige Ausnahmesituation.
Gesetzliche Ausnahmen vom Streusalzverbot sind nur in eng begrenzten Einzelfällen erlaubt, etwa bei nicht anders zu sichernden Zugängen von Alten- oder Pflegeheimen. Die Allgemeinverfügung gilt jedoch pauschal für das gesamte Stadtgebiet und alle Winterdienstpflichtigen. Damit wurde das gesetzliche Streusalzverbot faktisch aufgehoben – hierzu ist die Senatsverwaltung nicht befugt.
3. Fehlende Beteiligung der Umweltverbände.
Die Glatteislage bestand bereits seit Sonntagabend, 25. Januar 2026. Dennoch wurden anerkannte Umweltverbände nicht beteiligt, obwohl erhebliche Auswirkungen auf Natur und Umwelt zu erwarten waren.
Streusalz gelangt über den Boden in Pflanzen, stört deren Nährstoffhaushalt und verursacht oft zeitverzögert Schäden, etwa an Straßenbäumen. Auch Tiere leiden, beispielsweise an entzündeten Pfoten. Zudem trägt Streusalz zur Versalzung des Grundwassers bei und verursacht erhebliche Folgekosten durch Korrosionsschäden an Infrastruktur und Fahrzeugen.
https://www.welt.de/vermischtes/arti...tpersonen.html
Wie räumt man Eisregen?Unterdessen erinnert Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) angesichts des für Donnerstag erwarteten neuen Eisregens in Berlin Grundstückseigentümer an ihre Räumpflicht. Der koordinierte Kampf der Bezirke, des Senats und der Berliner Stadtreinigung (BSR) gegen vereiste Wege und Plätze habe in den vergangenen Tagen zwar sichtbare Erfolge verzeichnet, teilte sie mit. „Das kann aber nicht die Räumpflicht der verantwortlichen Grundstückseigentümer ersetzen, an die ich an dieser Stelle noch einmal eindringlich erinnere.“Gut, reichlich Split, aber bei länger anhaltendem Eisregen kann man ja nicht LKW-weise...



Gut, reichlich Split, aber bei länger anhaltendem Eisregen kann man ja nicht LKW-weise...
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Sonst müsste man ja noch arbeiten 