Der Kalif lädt beide zu einer Privataudienz und lässt sich ihre Erzeugnisse erklären (nicht wie sie gebaut werden, sondern einfach nur die Funktionsweise also das, was jeder Kunde von einem guten Verkäufer erklärt bekommt. Ich betreibe hier keinen Ideenklau). Ich gehe mal davon aus, dass ihre Produkte nicht pampe sind, sondern durchaus konkurrenzfähig. Mein Urteil würde so ausfallen: Es ist offenkundig geworden, dass bei diesem Wettbewerb so gut wie jede Delegation, einschließlich der Siegerdelegationen geschummelt hat. Aufgrund der ungewöhnlichen organisationsweise sehen wir hier einen Sonderfall: Bestechung und Schummellei darf sich nicht auszahlen. Sie sind ein Unkraut, welche jeder Gesellschaft zerstören. Jedoch ist es auch nicht gerecht nur zwei betroffene Parteien alleine für das zu bestrafen, was alle getan haben. Auch kommt der Kalif zu dem Schluss, dass ihre Produkte in einem fairen Wettbewerb sich hätten ebenso durchsetzen können. In dieser Situation sahen sich die einzelnen Delegationen dazu gezwungen sahen, zu bestechen, weil es quasi alle gemacht haben. Das ist nicht richtig und wird in Zukunft bei jedem Wettbewerb mit Kalifatsbeteiligung strikt verfolgt und geahndet.
Deswegen legt er als Strafe fest, dass ein Drittel der gewonnenen Preisgelder für wohltätige Zwecke an mildtätige Organisationen in den Ländern gespendet werden sollen, die sich an den Preisgeldern beteiligt haben. Das heißt laut Liste
Teilnehmerliste:
10.000 S (
???) Italien: 3.333 S sind zu spenden
50.000 S von der Hanse: 16.500 S sind zu spenden
5.000 S von Hessen: 1.650 S sind zu spenden
5.000 S von Kalmar: 1.650 S sind zu spenden
5.000 S vonBurgund: 1.650 S sind zu spenden
5.000 S vonBrandenburg: 1.650 S sind zu spenden
5.000 S vonFinnland: 1.650 S sind zu spenden
5.000 S vonEngland: 1.650 S sind zu spenden
5.000 S vonKanaren: 1.650 S sind zu spenden
5.000 S von Kalifat: 1.650 S sind zu spenden
5.000 S von Böhmen: 1.650 S sind zu spenden
5.000 S von Baiern: 1.650 S sind zu spenden
5.000 S von Pfalz: 1.650 S sind zu spenden
5.000 S von Schweiz: 1.650 S sind zu spenden
5.000 S von Ungarn: 1.650 S sind zu spenden
5.000 S von Schottland: 1.650 S sind zu spenden
Da dies organisatorisch-logistisch für die beiden Delegationen einen nicht zu stemmenden Aufwand darstellt und es bis auf das Kalifat in erster Linie christliche Nationen betrifft, würde der Kalif die spanischen Bischöfe um Hilfe ersuchen. Sie sollen sich mit dem Vatikan und/oder den anderen Landesbischöfen in Verbindung setzen, dass über die Kirchenstrukturen gemäß den genannten Länderanteilen die dort zu spendenden Summen verteilt werden.
Der Spendenbetrag für das Kalifat ist jeweils zu 50% an islamische und an christliche mildtätige-religiöse Einrichtungen zu spenden.
Die übrigen Zweidrittel der Preisgelder können die Delegationen behalten. Wir sehen das als Mittelweg. Der Bestechungsfall wird durch den Einzug eines Teils der Preisgelder Rechnung getragen, ebenso dem Umstand, dass der Wettbewerb im Grunde so desorganisiert war und fast jede Delegation bestochen hat. Deswegen erscheint uns eine Teilstrafe als gerechtfertigt, aber nicht die eigentliche Vollstrafe.