Söldnerkodex der Halbinselunion:
Verträge über den Einsatz von Söldnern werden ausschließlich zwischen der Halbinselunion und dem entsprechenden Soldherren geschlossen.
Die Verantwortung über die Ausgestaltung und Rechtmäßigkeit des Einsatzes obliegt einzig dem Soldherren.
Die Söldner verpflichten sich, sich der Führung des Soldherren zu fügen.
Diese Pflicht findet ihre Grenzen im Umstand, dass niemals Unionssöldner gegeneinander die Waffen erheben.
Sollte es der Kampfeinsatz erfordern, so sind die Söldner berechtigt, jedes denkbare Mittel zum eigenen Überleben einzusetzen.
Während des Einsatzes anfallende Wertgegenstände im Besitz der Söldner werden zu gleichen Teilen zwischen Söldnern und der Halbinselunion aufgeteilt.
Den Verlustausgleich für gefallene Söldner trägt der Soldherr.