Karl hat sich unmoralisch verhalten und sollte weiterhin bestraft werden.
Karl hat sich nicht unmoralisch verhalten, aber gegen Recht verstossen und sollte bestraft werden
Karl hat sich unmoralisch verhalten, sollte aber nicht mehr bestraft werden.
Karl hat sich nicht unmoralisch verhalten, und er darf auch nicht bestraft werden.
Auch im Falle einer plausiblen Erklaerung Karls, sollte er immer noch bestraft werden.
Karl hat weiterhin unmoralisch gehandelt auch wenn er sich plausible erklaert.
Liefert Karl ein plausible Erklaerung, darf er in keinem Falle bestraft werden.
Moralisch kann Karl nach seiner plausiblen Erklaerung kein Vorwurf gemacht werden.
Die wenn auch nur theoretische Gefaehrdung der Menschheit ist in jedem Fall ein Verbrechen.
Forschung muss und darf gewisse Risiken eingehen.
Ich bin der Meinung, dass… (siehe Beitrag)
Ich bin Mod und kann den Naehrwert dieses threads nicht finden (->Qasselecke).
Er ist wieder daaa, er war lange weheeeg. Jetzt isser wieder daaa, wie gefaellt Euch seine neue Frisuuur!
Die Regel ist doch ganz einfach. Das zwischen Tatzeitpunkt und Entscheidungszeitpunkt mildeste Gesetz wird angewendet. Bei einer Verschärfung/Neubegründung das vorige, bei einer Milderung/Streichung dasjenige bzw. keins.
Ist das Urteil rechtskräftig, ist im Interesse der Rechtssicherheit grds. keine Korrektur mehr vorgesehen, da sich nicht nur die Gesetze laufernd ändern, sondern auch die Zeitumstände, die ihnen zugrundelagen. Das sieht man ja auch daran, dass bestimmte Urteile aus der NS-Zeit vom Bundestag positiv aufgehoben werden mussten.
Es gab Zeiten, da war homosexuelle Unzucht strafbar, heute ist sie es nicht mehr. Mit dem Inzest läuft es vielleicht ähnlich.
Jeder weiß das und kann sich darauf einstellen. Ob er sich bei einer Übertretung gegen ein (vermeintlich oder nicht) als "unsinnig" erkanntes Gesetz schuldig fühlen muss, bleibt seiner Moral vorbehalten. Strafrecht ist positives Recht und hat keinen Anspruch auf physikalische oder göttliche Urheberschaft.
Ein Zwischending ist die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens. Diese ist meines Wissens irgendwo um den 370 StPO geregelt. Dort kann man nachlesen, was hierfür erforderlich ist.
[...]
Geändert von Shabnam (04. Oktober 2008 um 13:42 Uhr)
Was für ein herrliches Beispiel.
edit: Mist, zocka, wir haben beide Unrecht. Peregrin spricht von einer Ehe, die bereits geschlossen ist, in der aber der Mann seine Frau zweimal vergewaltigt. Einmal ohne entsprechenden Gesetzespassus, und einmal mit. Insofern war das Beispiel logisch.
Hey, ich wollte nur wissen,ob ich Judi verstanden habe. moralisch finde ich gut, wies geregelt ist.
Mal davon abgesehen, dass Vergwealtigung auch in der Ehe moralisch schon immer abscheulich war, auch wenn die Herren im Bundestag die Möglichkeit erst in den siebzigern (?) anerkannten, dass eine Ehefrau von ihrem Geaatten vergewaltigt werden könnte
Meine Stories:Zitat von Leonard Bernstein
Civ VI aus der Sicht von Civ IV BTS, englischer Weltraumsieg auf König
Der Erste Kaiser wieder aufgenommen
Ah okay, klassisches Missverständnis.
Er ist wieder daaa, er war lange weheeeg. Jetzt isser wieder daaa, wie gefaellt Euch seine neue Frisuuur!