So, ich fasse mal zusammen und hoffe, dass da alle damit einverstanden sind. Der Kurfürst ist der Ansicht, dass der gesamte Bund hier an sich nicht mitzubestimmen hat, weshalb nur die Zustimmung der drei Staaten notwendig ist, die mit Truppen präsent bleiben: Preussen, Hannover und Bayern.
Um den ehemaligen Rebellen keinen Vorwand für einen erneuten Aufstand zu liefern, wird für Kurhessen eine Verfassung des Typs C ausgearbeitet. Die umfasst im wesentlichen nur die Festschreibung des gegenwärtig ohnehin geltenden Rechts, die Alleinherrschaft des Kurfürsten zusammen mit einem adeligen Beratergremium.
5'500 Mann der Bundestruppen bleiben für einen Zeitraum von 2 bis maximal 3 Jahren im Land, entsprechend dem Vorschlag Bayerns sind das 4'000 Preußen (3'000 zwischen Marburg, Frankenberg und Homberg und 1'000 zwischen Kassel und Hofgeismar), 900 Bayern (je 300 in Fulda, Gelnhausen, Hersfeld) und 600 Hannoveraner (300 in Melsungen, 300 in Eschwege). Das Kurfürstentum bezahlt den Zusatzaufwand von 1

pro Jahr und Soldat, der den Staaten hierdurch entsteht.
Während dieses Zeitraums wird die kurhessische Armee wieder auf 6'000 Mann oder höher aufgestockt, was wie erwähnt sogar über der 1%-Vorgabe liegt. So sollte die Truppe zu dem Zeitpunkt, wenn die Bundestruppen abziehen, wieder voll einsatzfähig sein.