Habe eine PN von Stoni bekommen:
Dann ganze 70 Minuten später:Zitat von Stonewall Jackson
Zitat von Stonewall Jackson
Habe eine PN von Stoni bekommen:
Dann ganze 70 Minuten später:Zitat von Stonewall Jackson
Zitat von Stonewall Jackson
Hast Du schon was geantwortet? Ich würde Stone an Deiner Stelle drauf hinweisen, dass wir keine Dienstleister sind, sondern freiwillig tätig sind und grundsätzlich versuchen, uns abzusprechen. Irgendwas in der Art, aber ich wie ich Dich kenne, bist Du sowieso nicht auf den Mudn gefallen
Was seine Anfrage angeht: Hab mir schon in etwa gedacht, dass diese Anfrage kommen könnte. Imho beinhaltet ein Grenzvertrag ein NAP. Sowas ähnlcihes hatten wir ja schonmal im Falle HRRDN - Jazaya. Der Einfachheit halber wäre ich für folgende zukünftige Regelung, um Klarheit zu schaffen:
Handelsverträge, Grenzverträge und Verträge ähnlicher Art* beinhalten automatisch einen NAP. Die Kündigungszeit bemisst sich dabei nicht nach 9.2.1, sondern nach 9.2.2 oder 9.2.3, da nach 9.1 alle Verträge eingehalten werden müssen.
Damit sichern wir die Verträge ab. Sie müssen eh gekündigt werden nach 9.1, ich erinnere mich da allerdings daran, dass ein paar Haarspalter schon am argumentieren waren, dass ein Grenzvertag tortz Kriegserklärung gültig bleiben kann, wenn man die Einheiten entsprechend bewegt
*Verträge ähnlicher Art: Müssen wir von Fall zu Fall entscheiden, ich kann nicht voraussehen, was für Verträge noch zwischen den Teams geschlossen werden könnten.
edit: sehe gerade, Du hast stone schon geantwortet. Ich wäre dennoch dafür, die Regelung oben zukünftig anzuwenden. Was meinst Du?
Naja, eigentlich hatte ich ihm nur meine persönliche Meinung gesagt. Hier ist die PN:
So sehe ich das momentan zumindest. Ein Grenzvertrag oder Handelsvertag beinhaltet also automatisch einen Friedensvertrag, aber keinen NAP, weil ein NAP ja 10 Runden Kündigungsfrist haben muss, ein Grenzvertrag aber mit 5 Runden Kündigungsfrist gekündigt werden kann. Wenn ein Handelsvertrag automatisch einen NAP beinhalten würde, müsste dann ja auch eine 10 Runden Kündigungsfrist gelten, oder nicht?Zitat von Polly
Daher mein obriger Satz. Handeln im Krieg geht nicht, daher beinhaltet ein Handelsvertrag aus der Spielmechanik heraus immer einen NAP. Da aber vordergründig ein Handelsvertrag geschlossen wird und nicht ein NAP, wäre ich dafür, in diesem Falle die Kündigungsfrist bei fünf Runden zu belassen und nicht bei zehn. gleiches gilt dann auch für einen Grenzvertrag.Zitat von Polly
Ja, dann sind wir uns im Prinzip ja einig, nur habe ich den Zustand während eines Vertrages halt "Frieden" und nicht NAP betitelt, damit die unterschiedlichen Kündigungszeiten ersichtlich sind. Den Osmanen ging es meines Erachtens vor allem darum, dass sie möglichst lange Sicherheit vor dem HRRDN haben, also die 10 Runden Kündigungsfrist bekommen. Das geht dann nur, wenn man einen exklusiven NAP abschließt.
Eventuell sollten wir das für die DG-Regeln auch so formulieren, damit es keine Missverständnisse gibt. Ein Grenz- und Handelsvertrag impliziert also einen "Friedensvertrag" (mit 5 Runden kündbar). Das stärkere Analogon ist ein NAP (mit 10 Runden kündbar), der aber separat abgeschlossen werden muss. Damit umgehen wir meiner Meinung nach ein paar "Interpretationsfallen", als würden wir beide Zustände als NAP betiteln.
Dann machen wir das so
Ab morgen abend kann ich einige Tage hier aktiver sein, dann übernehm ich das mit der Regelerweiterung.