1. September 1717: Der pfälzische Landtag folgt dem Wunsch der Monarchin und erklärt alle Zeitungslizenzen zunächst für ruhend. Zudem wird mit großer Mehrheit eine hohe Geldstrafe für den Heidelberger Kurier festgelegt, die hälftig zugunsten der Stadtkasse und der Klöster mit eigener Armenspeisung vor Ort ausgezahlt werden soll. Diese Zeitung, die auf Wunsch der Regierung zu einer besonders reißerischen Berichterstattung übergegangen war, ist damit vermutlich Geschichte. Da Anna I. sehr darauf drängt, lassen sich die Stände zudem dazu bereitschlagen, auch gegen die beiden seriösen Zeitungen, die sich der von Balduin I. eingeführten freien Berichterstattung verpflichtet fühlten, mit – allerdings symbolischen – Strafzahlungen vorzugehen. „Mannheimer Stimme“ und der „Heidelberger Bote“ waren Anfang des Jahres nicht bereit gewesen, einer von der Regierung gesteuerten Kampagne Feder und Geist zu leihen, was ihnen in Teilen der Bevölkerung hohes Ansehen verlieh. Für die Zukunft ist offen, wie es mit dem einstmals recht freien Heidelberger Zeitungsmark nun weitergehen wird. Zumindest die „Neue Westdeutsche Zeitung“ – die sich ebenfalls der von der Regierung gewünschten reißerischen Berichterstattung anschloss und Informationen des Balduinsbundes erhielt – dürfte wohl weiterarbeiten können. Die dortige Redaktion hat auch schon gezeigt, dass sie bereit ist, Anweisungen von Hofbeamten entgegenzunehmen und in Ausnahmefällen sogar Artikel direkt korrigieren zu lassen.