Leider ist die Sache in Kalmar zeittechn. bei uns noch nicht abgekommen. Dumm gelaufen für uns. Wir als Spieler stehen dennoch zu unserem Wort. Wird eine böse Überraschung für Paris und Gent, sobald die Nachricht über den Fall der Kalmarer Union bei uns ankommt
Schutzbündnisvertrag zwischen dem Königreich Frankreich und der Kalmarer Union
Im Namen der göttlichen Vorsehung und der Eintracht zwischen den Völkern schließen das Königreich Frankreich und die Kalmarer Union dieses Bündnis, um Frieden, Sicherheit und Wohlstand für ihre Reiche zu gewährleisten.
Präambel
Seine Majestät Heinrich, König von Frankreich, Seine Hoheit Johann, Herzog von Burgund, und Seine Majestät Erik, König von Dänemark, Norwegen und Schweden, bekräftigen in dieser Vereinbarung ihren Willen zur Zusammenarbeit, zur Wahrung von Frieden und zur gegenseitigen Unterstützung.
Frankreich, als standhafter Verteidiger des katholischen Glaubens, wird in dieser Partnerschaft seine Rolle als Garant und Schutzmacht der christlichen Werte betonen, ohne in die religiösen Belange der Kalmarer Union einzugreifen.
Artikel I: Gegenseitige Verteidigung
Beide Bündnispartner verpflichten sich, einander im Falle eines Angriffs auf eines ihrer Gebiete militärisch, finanziell und diplomatisch zu unterstützen. Ein Angriff auf einen Bündnispartner wird als Angriff auf das gesamte Bündnis betrachtet und entsprechend beantwortet.
Dieser Artikel bezieht sich ausschließlich auf das französische Kernland und das Herzogtum Burgund. Koloniale Gebiete oder auswärtige Territorien der Bündnispartner sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Artikel III: Handelsprivilegien für das Herzogtum Burgund
Das Herzogtum Burgund erhält für die Dauer dieses Bündnisses Handelsprivilegien der Stufe 1. Dies umfasst bevorzugte Handelsrechte in den Häfen und Märkten der Kalmarer Union.
Burgund verpflichtet sich im Gegenzug, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Frankreich und der Kalmarer Union zu fördern und den Handel durch seine Handelsnetzwerke zu stärken.
Artikel IV: Stärkung der französisch-schwedischen Beziehungen
Die Kalmarer Union verpflichtet sich, innerhalb der nächsten drei Jahre Maßnahmen zu ergreifen
(einen SP zu setzen), die die Kalmarer Union wirtschaftlich, kulturell und diplomatisch enger an Frankreich binden.
Diese Bemühungen bleiben auf die Förderung freundschaftlicher Beziehungen beschränkt und haben keine weitergehenden Verpflichtungen der Kalmarer Union gegenüber Frankreich zur Folge.
Artikel V: Laufzeit und Kündigungsfrist
Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch die Vertragspartner in Kraft und ist auf eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren festgelegt.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von zwei Jahren von jeder Seite gekündigt werden.
Handelsprivilegien des Herzogtums Burgund bleiben während der Kündigungsfrist bestehen.
Artikel VI: Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der schriftlichen Zustimmung aller Vertragsparteien.
Streitigkeiten innerhalb des Bündnisses werden durch diplomatische Mittel beigelegt.
Unterzeichnet und besiegelt am Hofe von Paris am 3. Dezember 1424:
Heinrich, König von Frankreich
Johann, Herzog von Burgund
Erik, König von Dänemark, Norwegen und Schweden
(Zeugen: Vertreter des französischen Hofes und Gesandte der Kalmarer Union)
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Stempel von Burgund ist drunter.