Wir die drei Königreiche Dänemark, Norwegen und Schweden sind für immer durch unser Blut unsere Ahnen und unsere Geschichte verbunden.
Mit diesem Vertrag vereinbaren wir das nie wider Krieg gegen zwischen unseren drei Königreichen geführt werden wird, jedweder Konflikt soll ab jetzt mit den Wort geklärt werden.
Jedweder Konflikt aus der Vergangenheit gilt mit Abschluss dieses Vertrag als verziehen.
Wir vereinbaren uns zu Helfen und uns zu Schützen, sollte einer von uns ohne Schuld in Not geraten stehen in die anderen beiden bei so weit es ihnen möglich ist.
Solle es gewünscht sein schließt dies ausdrücklich auch Männer unter Waffen ein.
Wir bekennen uns zu der althergebrachten Religionsfreiheit unser Länder, Sie zu achten und zu Schützen ist die Aufgabe jedes Edlen.
In unseren Länder ist die Bekehrung mit Gewalt ausdrücklich verboten, mit Wort und Schrift darf jeder für seine Religion bekehren, dabei ist jeder Mann und jede Frau angehalten die anderen Religionen so wenig wie möglich zu provozieren.
Das Christentum und das Heidentum haben bei uns eine lange Tradition, ihre althergebrachte Rechte werden von jeden geachtet .
Die drei Königreiche sagen zu das Sie jetzt und in Zukunft daran abreiten das die Länder weiter zusammen wachsen, die gilt neben den Handel und der Sicherheit auch ausdrücklich auf Sprache und Kultur, die gemeinsame Sprache, Kultur und Feste sollen gemeinsam gefördert werden.
Es soll regelmäßig zu mindesten alle zwei Jahre darüber beraten werden ob diese Vertrag durch einen einvernehmlichen zusammen Schluss ersetzt werden soll.
Dieser Vertrag kann nicht einseitig gekündigt werden, er muss von mindestens zwei Königreichen aufgelöst werden.
Es wird sowohl ein Päpstlicher Legat und ein abgesandter der Heiden gebeten den Vertrag zu Segnen.
Irland Frankreich und das Deutsche Reich Garantien den Vertrag.
Halb öffentlichen zusatzprotoklle, für den eigene Adel sichtbar aber nicht für die Internationale Öffentlichkeit:
Im verstecken zusatzparagrafen wird eindeutig auch auf die rechte der Christlichen Orden erwähnt und das recht ihnen Land zu stiften.
Schonen verbleibt bei Dänemark.
Kalmar verbleibt bei Schweden.
Dänemark hat das Enteignete Land von Adligen und Kirche mit Königsland gleichwertig zu ersetzen.
Es wird auch im Halböffentlich noch mal erklärt das man sich einigt ist das dieses Vertrag den Kalmarer Vertragt ersetzt und man sich als zusammenverbundende aber unabhängige Köngreiche Anerkennt.
Es wird eine gemeinsame Delegation nach dem Kalifat geschickt um zu Beraten wie die nicht beabsichtigte Schuld von Dänemark verziehen werden kann.