Wir die drei Königreiche Dänemark, Norwegen und Schweden sind für immer durch unser Blut unsere Ahnen und unsere Geschichte verbunden.
Mit diesem Vertrag vereinbaren wir das nie wider Krieg gegen zwischen unseren drei Königreichen geführt werden wird, jedweder Konflikt soll ab jetzt mit den Wort geklärt werden.
Jedweder Konflikt aus der Vergangenheit gilt mit Abschluss dieses Vertrag als verziehen.
Wir vereinbaren uns zu Helfen und uns zu Schützen, sollte einer von uns ohne Schuld in Not geraten stehen in die anderen beiden bei so weit es ihnen möglich ist.
Solle es gewünscht sein schließt dies ausdrücklich auch Männer unter Waffen ein.
Wir bekennen uns zu der althergebrachten Religionsfreiheit unser Länder, Sie zu achten und zu Schützen ist die Aufgabe jedes Edlen.
In unseren Länder ist die Bekehrung mit Gewalt ausdrücklich verboten, mit Wort und Schrift darf jeder für seine Religion bekehren, dabei ist jeder Mann und jede Frau angehalten die anderen Religionen so wenig wie möglich zu provozieren.
Das Christentum und das Heidentum haben bei uns eine lange Tradition, ihre althergebrachte Rechte werden von jeden geachtet .
Die drei Königreiche sagen zu das Sie jetzt und in Zukunft daran abreiten das die Länder weiter zusammen wachsen, die gilt neben den Handel und der Sicherheit auch ausdrücklich auf Sprache und Kultur, die gemeinsame Sprache, Kultur und Feste sollen gemeinsam gefördert werden.
Es soll regelmäßig zu mindesten alle zwei Jahre darüber beraten werden ob diese Vertrag durch einen einvernehmlichen zusammen Schluss ersetzt werden soll.
Dieser Vertrag kann nicht einseitig gekündigt werden, er muss von mindestens zwei Königreichen aufgelöst werden.
Es wird sowohl ein Päpstlicher Legat und ein Abgesandter der Heiden gebeten den Vertrag zu Segnen.
Irland Frankreich und das Deutsche Reich garantieren den Vertrag.
Halb öffentlichen Zusatzprotokolle, für den eigene Adel sichtbar aber nicht für die Internationale Öffentlichkeit:
Im verstecken zusatzparagrafen wird eindeutig auch die Rechte der christlichen Orden erwähnt und das recht ihnen Land zu stiften.
Schonen verbleibt bei Dänemark.
Es wird auch im halböffentlich noch mal erklärt dass man sich einig ist, dass dieser Vertrag den Kalmarer Vertrag ersetzt und man sich als zusammengehörige aber selbstständige handelnde Königreiche sieht.
Die drei Könige rufen öffentlich auf alle religiöse Streitigkeiten ruhen zu lassen und die bewaffneten und Rebellen sich zurück zu ziehen.
Dänemark sagt zu seinen Einfluss auf die Aufständischen in Schweden und die bewaffneten Heiden einzusetzen damit dieses zu Ruhe kommen.
Schweden sagt zu seinen Einfluss auf den Deutschen Orden einzusetzen damit diese sich in seine Balleien zurück zieht.
Es wird eine gemeinsame Delegation nach dem Kalifat geschickt um zu Beraten wie die nicht beabsichtigte Schuld von Dänemark verziehen werden kann.
Kalmar Schloss und Stadt gehört zu Dänemark.
Kalmar Land und Region zu Schweden.