§ 1 IV.) „Sollte ein Unterzeichner ohne ordentliche Kriegserklärung angegriffen werden, so gilt der Aggressor allen Unterzeichnern als Unehrenhaft und soll mindestens bis zum Friedenschluss von allen Unterzeichnern auch so benannt und behandelt werden.“
Gerade aus der Perspektive einer kleineren Macht erscheint dieser Absatz schwierig. Es wäre politisch kaum tragfähig, eine deutlich größere Macht öffentlich als 'unehrenhaft' zu bezeichnen, ohne zuvor den verlässlichen Rückhalt anderer Unterzeichner zu besitzen. In seiner jetzigen Form verpflichtet der Abschnitt zu Schritten, die ein kleineres Reich allein nicht tragen kann und die im Ernstfall eher zu einer weiteren Eskalation führen würden.
Mit dem rest kann ich mich anfreunden.


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