Vertrag zur Sicherung des Friedens am Nahr Kebir
1. Vertragsparteien sind die Union der Sonne, der Druidenzirkel des "Kults der Steine" sowie die freien Städte An-Qarifa, Al-Janub, Al-Tijara, Al-Kebir und Al-Ghaba respektive ihre jeweiligen direkten Umfelds- und Einflussgebiete, denen die Städte stellvertretend vorstehen.
2. Die Union der Sonne wird aufgelöst.
3. Die freien Städte An-Qarifa, Al-Janub, Al-Tijara, Al-Kebir und Al-Ghaba bilden mit ihren Umfelds- und Einflussgebieten den neuen "Städtebund am Nahr Kebir", welcher auf Handel und Wirtschaftswachstum ausgerichtet ist.
4. Der Kult der Steine gesteht den freien Städten An-Qarifa und Al-Ghaba kleine Teile des umliegenden Waldes als Wirtschafts- und Nutzungsfläche zu.
5. Der Waren- und Personenverkehr auf den bestehenden und künftigen Straßen durch den Westwald ist für alle Vertragsparteien frei.
6. Die freien Städte gestehen dem Kult der Steine und dem Westwald Autonomie zu.
7. Die freien Städte geloben, einer militärischen Bedrohung einzelner Städte oder des Westwalds geeint militärisch entgegenzutreten.
8. Der Kult der Steine verpflichtet sich zur defensiven, militärischen Hilfe an den Städtebund im Fall eines Verteidigungsfalls.
9. Die freien Städte verpflichten sich, international weder Kriegen beizutreten noch welche zu provozieren. Ihr einziges Anliegen ist Handel in die bekannte Welt.