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23. Oktober 2023, 21:25
#1
Traktate zur Politik, Oeconomie und Philosophie unserer Zeit (Baruch de Spinoza)
Die größten Städte des freien Europa im Jahr 1700 nach Gottfried Wilhelm Leibnitz
I Cordoba – etwa 600 000 Seelen
II London – etwa 550 000 Seelen
III Paris – etwa 550 000 Seelen
IV Tanger – etwa 380 000 Seelen
V Genua – etwa 350 000 Seelen
VI Athen – etwa 290 000 Seelen
VII Barcelona – etwa 250 000 Seelen
VIII Antwerpen – etwa 220 000 Seelen
IX Mailand – etwa 180 000 Seelen
X Bordeaux – etwa 170 000 Seelen
XI Lissabon – etwa 150 000 Seelen
XII Rouen – etwa 130 000 Seelen
XIII Rom – etwa 110 000 Seelen
XIV Sevilla – etwa 110 000 Seelen
XV Prag – etwa 110 000 Seelen
XVI Neapel – etwa 100 000 Seelen
XVII Florenz – etwa 100 000 Seelen
XVIII Gent – etwa 100 000 Seelen
XIX Amsterdam – etwa 90 000 Seelen
XX Brügge – etwa 90 000 Seelen
XXI Hamburg – etwa 90 000 Seelen
XXII München – etwa 90 000 Seelen
XXIII Kopenhagen – etwa 85 000 Seelen
XXIV Lyon – etwa 85 000 Seelen
XXV Hannover – etwa 85 000 Seelen
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23. Oktober 2023, 21:27
#2
Die Patriarchate der römischen Kirche nach Giovanni Albani
Patriarchat des Abendlandes in Rom, als Heiliger Stuhl zugleich Oberhaupt der einen Kirche
Patriarchat Sarai: Osteuropa, Asien, Vorderer Orient, Nordarabien, Japan, Alaska
Patriarchat Konstantinopel: Balkan, Kleinasien, Sizilien, Nordafrika, Karibik, Florida, Guyana, nominell auch Griechenland, wo aber der Heilige Stuhl die Bistümer besetzt
Patriarchat Shikawo: Nordamerika (ohne Alaska und Florida), Brasilien, Westafrika
Patriarchat Sansibar: Süd- und Ostafrika, Südarabien, Südindien, Australien, südpazifische Inseln
Patriarchat Melaka: Südostasien, Indonesien, Putraquinen, Taiwan, nordpazifische Inseln, Ceylon, Süd- und Mittelamerika
Titularpatriarchat Alexandria
Titularpatriarchat Antiochia
Titularpatriarchat Jerusalem
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23. Oktober 2023, 21:28
#3
Die größten Städte der Welt im Jahr 1350 nach Baruch de Spinoza
I Sarai – etwa 1 800 000 Seelen
II Bagdad – etwa 800 000 Seelen
III Kaifeng – etwa 750 000 Seelen
IV Konstantinopel – etwa 650 000 Seelen
V Karnavati – etwa 600 000 Seelen
VI Kairo – etwa 500 000 Seelen
Die größten Städte der Welt im Jahr 1450 nach Baruch de Spinoza
I Dagomys – etwa 3 300 000 Seelen
II Sarai – etwa 1 800 000 Seelen
III Konstantinopel – etwa 1 750 000 Seelen
IV Hangzhou – etwa 1 400 000 Seelen
V Kataka – etwa 1 100 000 Seelen
VI Guangzhou – etwa 1 000 000 Seelen
Die größten Städte der Welt im Jahr 1550 nach Baruch de Spinoza
I Dagomys – etwa 5 100 000 Seelen
II Konstantinopel – etwa 2 200 000 Seelen
III Sarai – etwa 1 800 000 Seelen
IV Yunushafen – etwa 1 700 000 Seelen
V Hangzhou – etwa 1 550 000 Seelen
VI Melaka – etwa 1 500 000 Seelen
Die größten Städte der Welt im Jahr 1650 nach Baruch de Spinoza
I Dagomys – etwa 4 600 000 Seelen
II Yunushafen – etwa 1 700 000 Seelen
III Hangzhou – etwa 1 500 000 Seelen
IV Sarai – etwa 1 400 000 Seelen
V Melaka – etwa 1 250 000 Seelen
VI Konstantinopel – etwa 1 200 000 Seelen
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28. Oktober 2023, 15:20
#4
Der Deutsche Orden 1711
Der deutsche Orden regiert das nordöstlichste Land des Heiligen Römischen Reiches, das an der Grenze zu den mongolischen Satrapien liegt. Zur Zeit der Kriege zwischen den Fürsten Mitteleuropas, den Großkhanen und regionalen Machthabern war dieses Gebiet umkämpft, so dass Kaiser Kebek I. es 1651 den schlachterprobten Rittern überließ. Diese schöpfen ihre Kraft aus den Balleien in Schweden, Deutschland und England, die ihnen die nötigen Mittel für ihren Auftrag bereitstellen. Balleien umfassen stets einen Hauptsitz und die zahlreichen dazugehörigen Ländereien und Nutzungsrechte. So verfügen die schwedischen Balleien etwa auch über Besitztümer in Norwegen und Dänemark, und die Güter der deutschen Balleien erstrecken sich meist auch in einige Nachbarländer hinein.
Schwedische Balleien:
Ballei Stockholm (Hauptsitz des Hochmeisters)
Ballei Uppsala (Tagungsort des Generalkapitels)
Ballei Örebrö
Ballei Falun
Ballei Sundsvall
Ballei Linköping
Ballei Schonen/Südschweden (ab 1710/11 im Aufbau)
Die schwedischen Balleien stellen gegenwärtig 3,4 Minghan SR und 1,4 Regimenter SI
Deutsche Balleien:
Ballei Duisburg
Ballei Koblenz
Ballei Wetzlar
Ballei Greifswald (Ballei für die in Vorpommern tätigen Ritter)
Ballei Wismar (von Brandenburg 1702 zur Verfügung gestellt)
Die deutschen Balleien stellen gegenwärtig 1,5 Minghan SR und 0,7 Regimenter SI
Englische Balleien:
Ballei Canterbury
Ballei Bedford
Ballei Norwich
Die englischen Balleien stellen gegenwärtig 0,6 Minghan SR und 0,4 Regimenter SI
Geändert von Jon Snow (05. August 2025 um 18:20 Uhr)
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Die mongolischen Kanäle in Geschichte und Gegenwart (von Jean Mabillon, 1691)
Obgleich die mongolischen Herrscher und Edelleute aus einem Gebiet stammen, das weitab von jedem Meer gelegen ist, waren sie im Lauf der Expansion ihres Reiches doch gezwungen, sich mit Fragen der Bewässerung, der Binnenschifffahrt und des Fernhandels zu befassen. In dieser Sache kam ihnen zupass, dass bereits unter Sartaq I. Südchina und Inselindien erobert worden waren. Man konnte also auf zahlreiche erfahrene Seefahrer, Fischer und Kaufleute zurückgreifen, und in China, Zentralasien und dem Vorderen Orient bestand außerdem eine lange Tradition der Wasserwirtschaft und des Kanalbaus. Bald nach der Eroberung begannen Beamte und Baumeister damit, verfallene oder beschädigte Kanäle wiederherzustellen und bei Bedarf auch auszubauen oder weiter zu verlängern. Ein sehr berühmtes Beispiel ist der alte chinesische Kaiserkanal, dessen Reparatur und Weiterbau 1289 mit einem großen Fest abgeschlossen wurde.
Mit der Eroberung des Mittelmeerraumes und der neuen Welt wurden dann zwei Projekte in Angriff genommen, die vor allem dem Fernhandel, aber auch der Verlegung von Truppen des Großkhans zugutekommen sollten. Während man in Ägypten auf Vorplanungen der Kalifen zurückgreifen konnte, die wiederum auf antiken Vorbildern aufruhten, musste in Amerika völlig neu angesetzt werden. Der Großkhankanal, der nördlich von Kairo in Richtung der Bitterseen und des Roten Meeres verläuft und dabei gebietsweise dem früheren Verlauf des Bubastiskanals folgt, konnte daher deutlich früher fertiggestellt und bereits 1369 eröffnet werden. Er verschlang zwar große Summen, doch da Putraq I. auf das angehäufte Vermögen seiner Vorgänger, das Erbe der 1319 erloschenen Linie Ögedei Khans und die Reichtümer der Neuen Welt zurückgreifen konnte, scheint dies keine großen Schwierigkeiten verursacht zu haben. Der Kronprinzenkanal wurde erst 13 Jahre später eröffnet, zumal man hierzu mit Hilfe arabischer, zentralasiatischer und chinesischer Experten zusätzlich Wasser in den St.-Michaels-Fluss am Ostteil des Kanals leiten musste.
Beide Kanäle nutzen in wohldurchdachter Weise bestehende Seen und Flüsse, was den Bau deutlich erleichterte, ja vielleicht gar erst ermöglichte. Dies bedeutet aber zugleich, dass die Schiffe auf einer Strecke – nämlich vom Mittelmeer bzw. der Karibik her kommend – gegen den Strom anzusegeln haben. Durch Gottes gnädige Fügung wehen die Winde dort häufig in die richtige Richtung, so dass man nur selten auf die Kraft von Pferden oder anderen Tieren angewiesen ist, um die Fahrzeuge von Land aus zu ziehen.
Dennoch sind die Kosten der Durchfahrt beträchtlich, da man trotz hoher Zuschüsse aus der Kasse des Großkhans erhebliche Gebühren verlangen muss, um die Unterhaltskosten nicht ausufern zu lassen. Da die Händler zudem vor der Einfahrt genau kontrolliert werden und in manchen Fällen längere Zeit zu warten haben, wenn Kriegsschiffe des Mongolischen Reiches passieren möchten, nutzen einige Kaufleute trotz des mühsamen zweifachen Umladens bei verderblichen oder sehr wertvollen Gütern noch immer die ebenfalls gut ausgebauten Landwege am Saum beider Kanäle.
Berühmt geworden sind auch die Flugballone, mit deren Hilfe unter den Großkhanen Yunus III., Yunus IV., Sartaq IV. und Tohtu II. die Ausfahrten der Kanalsysteme beobachtet wurden. Diese beeindruckenden Gerätschaften scheinen aber wie so viele Errungenschaften dieser Zeit in den Bürgerkriegen verloren gegangen zu sein.
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05. September 2024, 09:37
#6
Herkunft der Kardinäle zum Ende des Pontifikats von Siricius III. (1697-1706)
Großkhanat Dagomys: 37
Großkhanat Quito: 19 (davon je einer aus der Karibik, Japan, Luzon, Korea und Westafrika)
Großkhanat Shikawo: 18
Kurienkardinäle: 14
Khanat Italien: 11 (darunter der Erzbischof von Barcelona)
Großkhanat Melaka: 10
Königreich Frankreich: 8 (mit den südfranzösischen Vasallen)
Khanat Hellas: 4 (davon drei aus Süditalien)
Königreich England: 3 (alle von den Festlandsgebieten)
Kalifat von Cordoba: 3 (alle aus Spanien)
Großkhanat Debul: 3
Großkhanat Negübeihafen: 1
Khanat Ungarn: 1
Khanat Böhmen: 1
Khanat Westfalen: 1
Khanat Baiern: 1
Pfalzgrafschaft bei Rhein (Erzbistum Mainz): 1
Schweizerische Eidgenossenschaft (Bistum Konstanz): 1
Deutsche Hanse (Erzbistum Köln): 1
Deutscher Orden: 1
Herzogtum Burgund: 1
Königreich Schottland: 1
Irische Föderation: 1
Kalmarer Union (Dänemark): 1
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09. September 2024, 17:52
#7
Brief von Bischof William Wake (Lincoln) an einen befreundeten Abt (1706)
Da unser Heiliger Vater von Gott heimgeführt wurde und nun gewisslich für seine Treue und Frömmigkeit reichen Lohn erhält, steht im Herbst die Wahl seines Nachfolgers an. Anders als zu Zeiten der mächtigen Großkhane ist der Einfluss des weltlichen Armes auf die Wahl recht deutlich geschwunden, obgleich viele unserer Amtsbrüder einen freundschaftlichen Umgang mit ihrem jeweiligen Landesherrn haben. Die Kardinäle können daher – wie es zweifellos der gesunden Tradition und Lehre entspricht – den geeignetsten Kleriker der Weltkirche zum neuen Papst zu wählen. Wie Euch vielleicht bereits zu Ohren kam, soll es im Augenblick fünf Männer geben, denen besonders gute Aussichten auf dieses schwere Amt im Dienste des Höchsten eingeräumt werden:
Patriarch Elkim von Sarai gilt nach dem Papst als mächtigster Oberhirte der Kirche, und zur Zeit der mongolischen Weltherrschaft amtierten zwischen 1303 und 1601 nicht weniger als 23 Päpste, die bei ihrer Wahl den Erzstuhl zu Sarai innehatten. Weitere sechs kamen damals als Erzbischöfe von Kiew in dieses hohe Amt, und nur acht entstammten dem kleinen Kreis der Kurienkardinäle oder einer anderen Provinz des Mongolischen Reiches. Seit sich jedoch die Macht der Großkhane im Niedergang befindet, wurden meist Männer gewählt, die zuvor in Rom ihren Dienst getan hatten, wo auch immer ihre ursprüngliche Heimat lag. Zudem hat Elkim bereits das 83. Lebensjahr erreicht und ist sehr eng mit Dagomys und Großkhan Putraq verbunden, dessen Beichtvater er in seinen Jahren als Dekan der theologischen Fakultät in der mongolischen Hauptstadt war. Viele Europäer dürften ihn daher vermutlich nicht als Wunschkandidaten ansehen, obgleich seine Frömmigkeit und Gelehrsamkeit allgemein anerkannt sind.
Patriarch Theodoros von Jerusalem entstammt ebenfalls dem Klerus des Patriarchats Sarai, wahrte aber stets eine gewisse Distanz zur den Großkhanen und erwies sich beim Konzil als kluger Vermittler in theologischen wie in politischen Fragen. Mit fast 68 Jahren ist Theodoros jedoch nur wenig jünger als der verstorbene Siricius, und auch seine bekannte Offenheit gegenüber den Lehren Luthers wird nicht allenorten für gut befunden.
Erzbischof Ögedei von Prag aus altmongolischer Familie wird wegen seiner Gelehrsamkeit und seiner politischen Zurückhaltung in Europa sehr geschätzt. Unter den Kardinälen aus dem Heiligen Römischen Reich und Italien ist er außerordentlich beliebt und gilt daher vielfach als Favorit der kommenden Wahl. Manche Äbte werfen ihm aber ein zu enges Verhältnis zur böhmischen Krone und zum Deutschen Orden vor, dem drei seiner Brüder angehören. Zudem soll er den Lutheranern besonders feindselig gegenüberstehen.
Kardinal Giovanni Francesco Albani entstammt altem albanisch-mongolischem, wenn auch seit langer Zeit im Kirchenstaat ansässigem Adel. Da seine Familie in ganz Oberitalien sehr gut vernetzt ist, hätte er wohl besonders großen Einfluss auf den Klerus der Region. Zugleich gilt der 57jährige als Freund Frankreichs und Gegner des kanarischen Khanats.
Pater Vincenzo Maria Coronelli OFM aus Venedig ist als Mann von großer Gelehrsamkeit in verschiedenen Wissensbereichen wie der Mathematik, der Astronomie und der Geographie hervorgetreten. Er amtiert seit 1694 als Rektor der Universität zu Konstantinopel und stellte für Großkhan Putraq V. sogar einen eigenen Globus her. Pater Vincenzo steht erst in seinem 56. Lebensjahr und könnte daher eine besonders lange Amtszeit erreichen.
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22. September 2024, 22:24
#8
Der ungefähre Anteil unfreier Arbeitskräfte und ihrer Familien an der Bevölkerung diverser europäischer Länder im Jahr 1706 nach Gottfried Wilhelm Leibnitz
Khanat Ungarn 90%, Vasallenregion Cisleithanien 85%
Khanat Böhmen 80%, Vasallenregion Cisleithanien 85%
Khanat Westfalen 65%, Vasallenregion Niedersachsen-Holland (ohne Hansestädte) 75%
Khanat Hessen 60%, Vasallenregion Mitteldeutschland 75%
Khanat Baiern 75%, Vasallenregion Cisleithanien 85%, Vasallenregion Mitteldeutschland 75%
Markgrafschaft Brandenburg 80%, Vasallenregion Mitteldeutschland 75%
Pfalzgrafschaft bei Rhein 55%, Vasallenregion Südwestdeutschland 60%
Herzogtum Schwaben 50%, Vasallenregion Cisleithanien 85%, Vr. Südwestdeutschland 60%
Eidgenossenschaft 50%, Vr. Südwestdeutschland 60%, Vr. Südfrankreich-Savoyen 65%
Deutsche Hanse 25%, Vasallenregion Niedersachsen-Holland (ohne Hansestädte) 75%
Deutscher Orden 85%
Herzogtum Burgund 60%, Vasallenregion Südwestdeutschland 60%
Königreich Frankreich 65%, Vr. Zentralfrankreich 65%, Vr. Südfrankreich-Savoyen 65%
Königreich England 50% (E), 65% (A)
Königreich Schottland 45%
Irische Föderation 25%
Föderation der Zisterzienser vom Heiligen Nikolaus 10%
Kalmarer Union 75% (D), 55% (N), 80% (S)
Großherzogtum Finnland 25% (fast ausschließlich im Süden)
Königreich Galicien 75%
Kalifat von Cordoba 65% (in Spanien aber örtlich häufig deutlich höhere Anteile)
Khanat der Kanarischen Inseln 15% (ohne Barbados)
Khanat Italien 55%, Vasallenregion Cisleithanien 85%, Vasallenregion Katalonien-Korsika 65%
Heiliger Stuhl 75%
Khanat Hellas 85%
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24. September 2024, 23:34
#9
Der ungefähre Landbesitz ausgewählter Gruppen am nutzbaren Boden freier europäischer Reiche und Föderationen
Khanat Ungarn K 9%, A 75%, P 10-11%, G 5%, F 0-1%
Khanat Böhmen K 7%, A 75%, P 13-14%, G 4%, F 0-1%
Khanat Westfalen K 15%, A 60%, P 15%, G 4%, F 6%
Khanat Hessen K 16-17%, A 60%, P 13-14%, G 5%, F 5%
Khanat Baiern K 5%, A 10%, P 75%, G 6-7%, F 3-4%
Markgrafschaft Brandenburg K 15%, A 65%, P 15%, G 4%, F 1%
Pfalzgrafschaft bei Rhein K 15%, A 50%, P 15%, G 10%, F 10%
Herzogtum Schwaben K 15%, A 55%, P 15%, G 10%, F 5%
Eidgenossenschaft K 6-7%, A 18-19%, P 25%, G 25%, F 25%
Deutsche Hanse K 6-7%, A 10%, P 18-19%, G 40%, F 25%
Deutscher Orden K 55%, A 15%, P 25%, G 4%, F 1%
Herzogtum Burgund K 10%, A 65%, P 13%, G 5%, F 7%
Königreich Frankreich K 17%, A 60%, P 13%, G 5%, F 5%
Königreich England (E/A) K 10/15%, A 55/65%, P 15/12%, G 5/3%, F 15/5%
Königreich Schottland K 10%, A 50%, P 17%, G 13%, F 10%
Irische Föderation K 5%, A 30%, P 30%, G 23%, F 12%
Föderation der Zisterzienser vom Heiligen Nikolaus K 90%, A 0%, P 6%, G 1%, F 3%
Kalmarer Union (D/N/S) K 15/5/5%, A 60/50/65%, P 15/15/17%, G 5/15/5%, F 5/15/8%
Großherzogtum Finnland K 5%, A 10%, P 10%, G 50%, F 25%
Königreich Galicien K 15%, A 60%, P 15%, G 5%, F 5%
Kalifat von Cordoba K 10%, A 55%, P 25%, G 6%, F 4%
Khanat der Kanarischen Inseln K 25%, A 40%, P 15%, G 10%, F 10%
Khanat Italien K 10%, A 35%, P 25%, G 25%, F 5%
Heiliger Stuhl K 15%, A 40%, P 35%, G 6%, F 4%
Khanat Hellas K 10%, A 75%, P 10%, G 4%, F 1%
Krongut (K), Adelsland (A), kirchliche Pfründen, Güter oder Stiftungen (P), gemeinschaftlicher Besitz von Städten, Dörfern oder Provinzen (G), Eigentum freier Bauern oder Bürger (F)
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Auf dem Konzil von Jerusalem vereinbarte Verteilung der Kardinalswürden (1708/09)
Großkhanat Dagomys: 35
Kurienkardinäle: 15
Großkhanat Quito: 15
Großkhanat Shikawo: 11
Großkhanat Melaka: 10
Khanat Italien: 9 (darunter der Erzbischof von Barcelona)
Königreich Frankreich: 8 (mit den südfranzösischen Vasallen)
Heiliges Römisches Reich: 6 (auf möglichst viele Reichsstände verteilt)
Spanien (Kalifat von Cordoba und Königreich Galicien): 5
Khanat Hellas: 4
Großkhanat Debul: 3
Königreich England: 3
Freie Reiche in Amerika: 3
Großkhanat Negübeihafen: 1
Kaiserreich China: 1
Freie Reiche in Indien: 1
Freie Reiche in Ostafrika: 1
Khanat Ungarn: 1
Schweizerische Eidgenossenschaft: 1
Deutscher Orden: 1 (zusätzlich zum Reich)
Herzogtum Burgund: 1 (zusätzlich zum Reich)
Königreich Schottland: 1
Irische Föderation: 1
Nordische Königreiche: 1
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23. August 2025, 14:05
#11
Die Religion im zeitgenössischen Europa (von Christian Wolff, Advent 1711)
Als die mongolischen Großkhane sich vor einem halben Jahrtausend die Welt unterwarfen, stießen sie auf zahllose Völker mit den ihnen eigentümlichen religiösen Anschauungen und Gebräuchen. Die künftigen Herren des Erdenrunds pflegten damals noch einen primitiven Geisterglauben, der sich heute außerhalb der Alten Lande kaum mehr finden dürfte, auch wenn sogar einige Edelleute in Europa und Amerika ihm anzuhängen behaupten.
Da die Khagane in kluger, leidenschaftsloser Betrachtung erkannten, dass es kaum gelingen werde, all diese Völker zu bekehren, gestatteten sie jedem die Verehrung der ihm gemäßen Götter- und Geisterwelt. Seit jedoch Sartaq „der Christ“ zusammen mit seinem Onkel Berke 1254 in Regensburg die Taufe empfing, blieb die Herrscherdynastie – vielleicht mit einer Ausnahme – stets im Glauben geeint. Zugleich endete die Zeit, in der man das wachsende Reich allein vom Rücken eines Pferdes regieren konnte, so dass Satrapien und Provinzen eingerichtet und Hofämter geschaffen werden mussten.
In dieser Zeit entstand auch das bewundernswerte System der lizenzierten Religionen: Jede Glaubensgemeinschaft, die eine gewisse Dauerhaftigkeit besaß, zu Gebeten oder Opfern für den Großkhan und die mongolische Ordnung bereit war und sich den Gesetzen des Reiches unterwarf, konnte vom jeweiligen Herrscher eine offizielle Lizenz erbitten. Damit waren nun viele Vorteile verbunden, etwa eine sichere Rechtsstellung religiöser Stiftungen, steuerliche Privilegien, die Erlaubnis zum Bau äußerlich erkennbarer Gotteshäuser, einen untitulierten Adelsrang für den jeweiligen hohen Klerus und nicht zuletzt die Erlaubnis zur Nutzung der Reichspost bei Synoden und anderen religiös begründeten Zusammenkünften. Durch diese kluge Einrichtung gelang es, selbst zu Zeiten einzelner eifernder Christen auf dem Thron (die Regierungszeit Tughluks I. war hier gewiss ein Tiefpunkt), den religiösen Frieden im ganzen Weltreich aufrechtzuerhalten und die Gläubigen vieler Religionen miteinander und mit der Herrschaft der Großkhane zu versöhnen. Dazu trug auch bei, dass jede lizenzierte Religion mindestens einen hochrangigen Vertreter bei Hofe zu akkreditieren hatte, über den grobe Verfehlungen der Glaubensgemeinschaft gegen die Gesetze des Reiches sanktioniert, aber auch aktuelle Entwicklungen innerhalb der einzelnen Gruppen erfasst werden konnten. Zur Zeit Yunus’ IV. sollen 286 lizenzierte Religionen bestanden haben.
Als jedoch im Zweiten Mongolischen Bürgerkrieg immer mehr Satrapien und Provinzen einen eigenen Weg suchten und Europa seine Freiheit zurückgewann, zeigten sich die Schwächen der hochherzigen Förderung aller Religionen. Die Christen und Muslime, die in den meisten Ländern des Kontinents eine Mehrheit bildeten, vergaßen ihre Treueversprechen, wandten sich den neuen Herrschern zu und erhielten so zahlreiche Sonderrechte. Nicht zuletzt gelang es ihnen, die Bewegungsfreiheit anderer Religionen mehr oder minder stark einzuschränken, um nicht mehr durch ihr vorbildliches Leben oder ihre geistliche Kraft, sondern durch Gesetz und Macht einen Vorteil zu erlangen.
Zugleich stärkten sie auf diese Weise das Ansehen der neuen Dynastien und legitimierten in den europäischen Staaten die politischen Verhältnisse und das entstehende Staatensystem, was durchaus auch gute Früchte trug. Zudem blieb eine echte Unterdrückung abweichender religiöser Gemeinschaften bislang fast überall aus.
Im Khanat Ungarn ist das mongolische Lizenzsystem noch weitgehend in Geltung. Sogar eine wohl aus der Zeit Sartaqs IV. oder Tohtus IV. stammende Liste lizenzierter Religionen blieb allem Anschein nach unverändert in Kraft. Auch die mongolische Tradition, öffentlich nicht nach der religiösen Gesinnung eines freien Mannes zu fragen, hat sich hier erhalten. Trotz einiger Unsicherheit kann vermutet werden, dass etwa ein Viertel des Adels und zwischen einem Drittel und der Hälfte des einfachen Volkes dem christlichen Glauben anhängen. Zudem erhielten sich in dem Land besonders viele fernöstliche, zentralasiatische und primitive mongolische Glaubensrichtungen.
Das Khanat Böhmen dürfte seinen südlichen Nachbarn nicht ganz unähnlich sein, verfügte aber stets über eine bessere Verwaltung. Die aktuelle Liste von 27 lizenzierten Religionen entspricht also eher den tatsächlichen Verhältnissen. Der Anteil der Christen im Adel ist ebenfalls höher und dürfte ungefähr 65% erreichen. Man vermutet aber, dass beim Volk eine große Vielfalt zu finden ist. Zugleich wurde der Übertritt von Christen zu anderen Religionen 1629 mit Verweis auf ein Gesetz Tughluks I. eingeschränkt.
Das Khanat Westfalen hat ebenfalls ein Lizenzsystem beibehalten, es aber mit einer klaren gesetzlichen Bevorzugung des Christentums verknüpft. Adel und Volk dürften zu etwa 80% christlichen Glaubens sein, nur unter den Kaufleuten ist der Anteil wohl geringer. Das Land beherbergt zudem viele Juden, die etwa ein Viertel der Handelshäuser stellen sollen.
In der Landgraftschaft Hessen, die bei ihrer Gründung noch als Khanat firmierte, wurde das Lizenzsystem während der 50jährigen Kaiserherrschaft nach und nach eingeschränkt, so dass es nur noch dem Namen nach besteht und vorwiegend die private Religionsausübung in Adel und Volk schützt. Dennoch rechnet man mit einer starken religiösen Minderheit, die in allen Schichten mindestens ein Viertel und unter Kaufleuten und Handwerkern vielleicht sogar ein Drittel erreichen dürfte. Ähnlich wie in Böhmen finden sich darunter neben den Juden auch viele Vertreter östlicher Religionsgemeinschaften.
Das Khanat Baiern hat als „Klosterland“ die Bevorzugung des Christentums gesetzlich in sehr umfassender Weise festgeschrieben und den katholischen Glauben zur Voraussetzung für nahezu alle wichtigen Ämter gemacht. Offiziell sollen weit über 90% der Menschen in Adel und Volk der Kirche angehören, aber man vermutet, dass darunter insgeheim einige Andersgläubige sind, die den Taufschein eher aus pragmatischen Gründen besitzen.
In der Markgrafschaft Brandenburg hielt man nach der Unabhängigkeit zunächst für einige Jahre am Lizenzsystem fest, überarbeitete es aber dann nach dem Vorbild Böhmens, so dass eine gewisse Bevorzugung des christlichen Glaubens gesetzlich festgeschrieben wurde. Man vermutet, dass etwa 65% der Bevölkerung der Katholischen Kirche zugehören, während gut 10% dem Judentum und mehr als 15% asiatischen oder mongolischen Religionen anhängen sollen. Auffällig ist die starke Position des im 15. Jh. entstandenen „altnordischen“ Glaubens, dem angeblich knapp ein Zehntel der Menschen angehört. Im Adel ist das Christentum nach allen Berichten übrigens deutlich stärker und erreicht etwa 80-85% des Standes.
Die Pfalzgrafschaft bei Rhein und das Herzogtum Schwaben sind nach ihrer Unabhängigkeit weitgehend rechristianisiert worden, nachdem das Lizenzsystem abgeschafft wurde. Etwa 95% der Bevölkerung gehören der Katholischen Kirche an, wobei es besonders in Schwaben auch viele „Lutheraner“ unter ihnen geben soll.
Die Schweizerische Eidgenossenschaft kam kaum mit der Einwanderung von Nichtchristen in Berührung, da die Mongolen meist heimgekehrte Veteranen mit der Verwaltung und der Rechtspflege betrauten. Nichtchristen waren daher fast immer Konvertiten, die als Söldner oder Kaufleute eine andere Religion kennen gelernt hatten. Ähnlich wie in Schwaben und der Pfalz dürften daher etwa 95% der Bevölkerung christlichen Glaubens sein.
Die Deutsche Hanse hat die religiöse Ausrichtung weitgehend ihren Bundesgliedern und Vasallen überlassen. In aller Regel ist die Taufe Voraussetzung für das Bürgermeisteramt, jedoch nicht für eine Zunftmitgliedschaft oder einen Platz im städtischen Rat. Einige der Gilden und Zünfte bestehen sogar vorwiegend aus Nichtchristen, etwa die stark jüdisch geprägten Schmuckhersteller aus Amsterdam, Lübeck und Hamburg oder die aus einer Glaubensgemeinschaft mongolischer Provenienz hervorgegangene Ulmer Uhrengilde. Insgesamt rechnet man mit einem christlichen Bevölkerungsanteil von etwa 75-85%.
Der Deutsche Orden akzeptiert in seinen Balleien ausschließlich christliche Bedienstete und verlangt auch von Leibeigenen, ihre Kinder taufen zu lassen. Allerdings erhielten mehrere Dörfer in Vorpommern 1651 bei der Übernahme des Landes das Privileg, ihren bisherigen Glauben zu behalten. Daher gibt es dort noch einige fernöstliche Religionsgemeinschaften, deren Riten aber ausschließlich in den jeweiligen Heimatdörfern gestattet sind und die auch untereinander kaum in Kontakt stehen.
Im Herrschaftsgebiet der bereits 1617 unabhängig gewordenen französischen Krone (mit Burgund und den englischen Festlandslehen) bestanden während der mongolischen Zeit besonders viele verschiedene Religionsgemeinschaften. Da der burgundische Ritterkodex aber christlich konnotiert war und auch die meisten Satrapen diesem Glauben angehörten, behielt die Kirche im Adel eine beherrschende Stellung. Nach 1617 war es dann auch ein enges Bündnis von Thron und Altar, das die Unabhängkeit Westeuropas absicherte und zugleich die neuen Dynastien legitimierte. In den drei Ländern dürften 80% des Volkes, jedoch fast 95% des Adels christlichen Glaubens sein. Unter den Nichtchristen sind im Norden jüdische, an der Atlantikküste „mongolische“ und am Mittelmeer muslimische Gemeinden besonders stark.
Die britischen Inseln (Königreich England, Königreich Schottland, Irische Föderation) und die Besitztümer der Föderation der Zisterzienser vom Heiligen Nikolaus sind weitgehend christlich geprägt. In allen vier Reichen ist das Christentum als Staatsreligion ganz offiziell anerkannt, da sie nie mongolischer Herrschaft unterstanden und das Lizenzsystem dort niemals in Geltung war. Nur die zeitweilig von den Mongolen beherrschten Häfen oder Inseln beherbergen daher signifikante religiöse Minderheiten, ansonsten handelt es sich vorwiegend um fremde Kaufleute, denen man private Andachtsräume gestattet. Eine Ausnahme bilden Nantucket und Nova Scotia, wo Nichtchristen nordamerikanischer Provenienz in der Mehrheit sein dürften und das Lizenzsystem in Geltung blieb.
In den Königreichen Dänemark, Norwegen und Schweden (mit Island) ist das Christentum ebenfalls die offizielle Staatsreligion. Anders als auf den britischen Inseln bestehen hier aber bedeutende religiöse Minderheiten, denen jeweils zwischen einem Viertel und einem Drittel der Bevölkerung angehören. Dazu zählen der „altnordische“ Glaube, mehrere Religionen aus dem Fernen Osten und (vor allem in Schweden) auch eine starke jüdische Gemeinde.
Das Großherzogtum Finnland ist religiös außerordentlich vielfältig, so dass man das aus mongolischer Zeit übernommene Lizenzsystem ähnlich wie in Ungarn einfach beibehielt. Daher sind auch hier viele Religionen offiziell anerkannt und privilegiert, die es vor Ort niemals gegeben hat. Stärkste Glaubensgemeinschaften sind die Katholische Kirche, ein Zusammenschluss zentralasiatischer Schamanismen und ein traditioneller einheimischer Kult, die jeweils ein Fünftel der Bevölkerung umfassen sollen.
Im Königreich Galicien ist das Christentum Staatsreligion und Voraussetzung für staatliche Ämter oder die Vergabe von Lehen. Der Adel ist damit (offiziell) vollständig christlich, und auch unter der sesshaften Bevölkerung gibt es kaum religiöse Minderheiten. Die einzige Ausnahme bilden jüdische, muslimische und „mongolische“ Kaufleute, denen man kleine, schlichte Gotteshäuser in den Hafenstädten genehmigt hat.
Das Kalifat von Cordoba wurde auf Grundlage des Islam im Jahr 1622 neu errichtet, so dass der Glaube des Propheten die Staatsreligion bildet. Mehrere „Religionen des Buches“ wie das Christentum, das Judentum oder der Buddhismus sind aber anerkannt und genießen gesetzlich festgelegte Rechte und zum Teil sogar regionale Privilegien. Man nimmt an, dass in Spanien höchstens ein Drittel der Bevölkerung dem Islam angehört, in Marokko jedoch mehr als vier Fünftel der Menschen. Im Adel ist der muslimische Anteil im ganzen Reich deutlich höher und dürfte damit auch in Spanien gut die Hälfte der Edelleute umfassen.
Das Khanat der Kanarischen Inseln ist religiös außerordentlich vielfältig. Das mongolische Lizenzsystem blieb offiziell in Kraft, aber faktisch spielen die Privilegien keine Rolle mehr, sieht man einmal von der (sehr selten genutzten) Möglichkeit religiöser Stiftungen ab. Es existiert kein auch nur annähernder Überblick über die Mitgliederzahlen der diversen, oft mehrfach in sich gespaltenen Religionsgemeinschaften.
Das Khanat Italien bildet insofern eine Besonderheit, als das Lizenzsystem zwar auf Ebene des Bundes niemals abgeschafft wurde, die Kommunen aber 1671 eine sehr weitgehende Vollmacht zum Erlass von „Ausführungsbestimmungen“ erhielten. Dadurch ist in Ligurien, der Lombardei und der Toskana der Bau nichtchristlicher Gotteshäuser beispielsweise fast überall und in beinahe allen Fällen untersagt, wovon einzelne bereits sehr lange ansässige Gemeinden aber wiederum ausgenommen sind (etwa die Juden in Mailand, Pavia, Florenz und Bergamo, die Muslime in Genua und Pisa oder eine wohl ursprünglich buddhistische Gruppe in Brescia). Ähnlich wie im Hansebund bestehen auch einige Zünfte und Gilden, denen vorwiegend Nichtchristen angehören. Der Anteil der Christen an der Bevölkerung dürfte insgesamt 75-85% betragen, ist aber regional höchst uneinheitlich und kann daher teilweise auch weit niedriger liegen. In der Grafschaft Barcelona gelten übrigens die aus Galicien übernommenen strengeren Religionsgesetze.
Der Heilige Stuhl beruht auf einer rein religiösen Legitimation, so dass nur Christen Ämter und Lehen übernehmen können. Der weltliche Besitz des Papstes war aber – vom Latium abgesehen – vor 1651 Teil des mongolischen Reiches, so dass dort zahlreiche fernöstliche und zentralasiatische Religionen Raum gewannen. Auch die „olympische“ Religion fand damals nicht wenige Anhänger. Die Päpste gestatteten 1651 in den neu übernommenen Städten und Dörfern daher die Ausübung aller bisherigen Religionen mit den jeweiligen Vorrechten aus dem „Normaljahr“ 1624.
Das Khanat Hellas gehört in religiöser Hinsicht zu den weitaus vielfältigsten Ländern des freien Europa. In der Oberschicht ist die „olympische“ Religion überaus beliebt, bei Hofe bleibt jedoch der islamische Glaube der Dynastie maßgebend. Das einfache Volk dürfte hingegen größtenteils christlich sein, während die in dieser Schicht weit verbreiteten religiösen Minderheiten meist verschiedenen asiatischen Religionen angehören.
In den europäischen Satrapien besteht das Lizenzsystem unverändert weiter, und auch die Durchmischung des Adels und der Händlerschicht bleibt offenbar verbreitet. In Krakau und Riga stellen jüdische Gemeinden angeblich bedeutende Minderheiten, in Rhodos Anhänger fernöstlicher Religionen und in Konstantinopel Muslime verschiedener Ausrichtung.
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