Man ist mit den Briten zu einer Einigung bezüglich nap gekommen. Ich würde das den Isländer Thing übergeben. Das ist ein erster starker diplomatischer Erfolg. Die kanarischen Teile gedanklich streichen.
Nichtangriffspakt (NAP)
zwischen den Britischen Fraktionen (Irland, England, Schottland)
und Kanaren/Island
Präambel
Ziel dieses Pakts ist die Sicherung eines stabilen politischen und militärischen Gleichgewichts im europäischen Raum und im angrenzenden Nordatlantik. Die Unterzeichner verpflichten sich zu gegenseitigem Respekt, friedlichem Nebeneinander und dem aktiven Ausschluss von Eskalation. Grundlage ist eine dauerhafte friedliche Koexistenz unter Wahrung beiderseitiger Interessen.
§1 Geltungsbereich
1. Dieser Pakt gilt zwischen den Fraktionen Irland, England und Schottland (im Folgenden "britische Seite") auf der einen sowie Kanaren/Island auf der anderen Seite.
2. Der geografische Geltungsbereich dieses Pakts umfasst:
- das europäische Festland (inkl. aller dort ansässigen Spielerfraktionen),
- den Nordatlantikraum innerhalb einer gedachten Linie, die über folgende Punkte verläuft: Kanaren – Azoren – Südspitze Grönlands,
- sowie einen Korridor von bis zu zwei Tagesreisen mit durchschnittlicher Schiffsgeschwindigkeit (ca. 500 km) rund um diese Inseln (Kanaren, Azoren, Grönland), um Operationsspielraum und maritime Versorgung realistisch abzudecken.
3. Die englischen Festlandgebiete in Frankreich – insbesondere, aber nicht ausschließlich, Normandie und Aquitanien – gelten als integraler Bestandteil des britischen Einflussbereichs und sind explizit durch diesen Vertrag geschützt.
§2 Militärischer Nichtangriff
1. Keine der Vertragsparteien wird militärisch gegen die andere Partei oder deren Territorien vorgehen. Dies umfasst sowohl Land- als auch Seestreitkräfte.
2. Indirekte militärische Aktionen sind untersagt. Darunter fallen insbesondere:
- das Durchmarschrecht für feindliche Truppen,
- logistische Unterstützung feindlicher Operationen (z. B. Reparatur, Nachschub, Übernachtung),
- sowie jede Form der aktiven oder passiven Duldung fremder Angriffe vom eigenen Territorium oder eigenen Häfen aus.
3. Es ist Drittparteien nicht gestattet, von den Häfen oder Küsten einer Vertragspartei aus gegen die andere Vertragspartei zu operieren. Eine stillschweigende Duldung gilt als Vertragsbruch.
§3 Private und Drittakteure
1. Der Einsatz von Piraten gegen die jeweils andere Partei ist untersagt, unabhängig von Nationalität oder Herkunft.
2. Der Einsatz von Freibeutern mit Kaperbrief, die gezielt auf Handel oder Kriegsmarine des Vertragspartners angesetzt werden, gilt als kriegerischer Akt und ist somit verboten.
3. Die Lieferung oder das Anwerben von Söldnern, die aktiv gegen den Vertragspartner kämpfen, stellt einen Bruch des Pakts dar – unabhängig davon, ob dies direkt oder über Mittelsmänner geschieht.
§4 Wirtschaftliche Neutralität
1. Beide Parteien verpflichten sich, auf einseitige Handelsboykotte und gezielte wirtschaftliche Schädigungen der anderen Seite zu verzichten.
2. Der Zugang zu Häfen für friedliche und neutrale Zwecke – etwa zur Versorgung, Reparatur oder zum Handel – bleibt grundsätzlich gewährt, solange keine militärische Bedrohung vorliegt.
§5 Laufzeit und Kündigung
1. Dieser Vertrag tritt mit beidseitiger Annahme in Kraft und ist auf unbestimmte Zeit gültig.
2. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals nach Ablauf von 5 Ingame-Jahren möglich und bedarf einer Kündigungsfrist von 2 Ingame-Jahren, die offen und klar kommuniziert werden muss.
3. Im Falle eines schwerwiegenden Vertragsbruchs (z. B. militärischer Angriff, Unterstützung Dritter in einem Angriff, gezielte Wirtschaftssabotage) kann der Pakt einseitig mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden, sofern der Verstoß nachvollziehbar belegt und innerhalb des Spiels dokumentiert wird.
4. Nach Kündigung endet der Vertrag automatisch mit Ablauf der Frist. Während dieser Zeit bleiben alle Bestimmungen vollumfänglich in Kraft.
Unterschriften (Ingame/Spielintern):
Ort und Datum nach Vereinbarung
Unterzeichnet von Vertretern der britischen Seite und Kanaren/Island