Hier übrigens mal ein Entwurf was ich bei der Konferenz schreiben wollen würde:
Die Förderung eines Aufstandes in einem anderen Land ist eine Einmischung in die Sphäre des anderen Landes und insofern ausreichend um von diesem Land als Begründung für eine Forderung nach Entschädigung oder auch einen Angriff angeführt zu werden.
Insofern gäbe es juristisch wenig dagegen einzuwenden, wenn Negübeihafen nun Forderungen an die Briten stellen und diese notfalls auch militärisch durchsetzen wollte.
Dies kann man so einfach aber nur für Negübeihafen feststellen. Bei den anderen Khanaten, insbesondere bei Dagomys würde sich eine Reihe recht komplizierter Fragen stellen.
Bzgl. einer Beteiligung von Dagmoys ergibt sich das Problem offensichtlich durch die Krakauer Liberation:
Hier wäre als erstes zu klären, ob Dagomys tatsächlich noch die Oberhoheit über Negübeihafen hat, sprich ob Negübeihafen Dagomys noch als seinen Oberherren ansieht.Der Großkhan erkennt die Unabhängigkeit der Vertragspartner an und verlangt von ihnen keinen Tribut. Dafür erkennen die Vertragspartner seine Oberhoheit über die Länder und Gebiete an, die er 1651 beanspruchte.
Die nächste Frage wäre, ob eigentlich klar und bewiesen ist, dass Stuart diese Oberhoheit von Dagomys nicht mehr anerkennen wollte. Es wäre zumindest denkbar, dass er sicher mit der Erlangung der regionalen Hoheit zufrieden gegeben und die Oberhoheit von Dagomys auch weiter anerkannt hätte.
Auch eine Beteiligung anderer Großkhanate wäre problematisch. Die Probleme rühren dabei ebenfalls aus der Krakauer Liberation, allerdings aus einer anderen Perspektive.
Sollte Dagomys nämlich aus den oben genannten Gründen keine Berechtigung zu einem Angriff haben, so hätten auch die anderen Großkhanate kein Recht dazu, es sei denn sie würden Dagomys nicht mehr als ihren Oberherrn ansehen, denn solange sie Dagomys unterstellt sind wären auch sie durch die Krakauer Libertation gebunden.
Betrachtet man den Konflikt also nur aus juristischer Sicht, so ist Ungarns Position, dass Negübeihafen ohne Zweifel berechtigt ist Forderungen zu stellen und diese notfalls auch durchzusetzen, da es bei Negübeihafen schon ausreicht, dass die Aufstandsunterstützung zumindest ein Angriff auf ihre regionale Hoheit war.
Ob aber eine Beteiligung anderer Khanate legitim wäre ist fraglich und die Tendenz geht hier eher zu Nein.
Unabhängig von der juristischen Sicht erscheint aber auch aus praktischer Sicht eine militärische Lösung eher eine schlecht Alternative zu sein. Sie würde Krieg in Europa bedeuten und damit mindestens die Handelsgewinne sowohl der europäischen Länder als auch der mongolischen Khanate schmälern. Dazu sollte nicht vergessen werden, dass ein solcher Krieg leicht eskalieren könnte. Selbst wenn man einen Kriegsgrund bejahen möchte, so würde dies anderen Ländern nicht verbieten den Briten zu Hilfe zu kommen wodurch ein doch eher kleiner Konflikt schnell zu einem Flächenbrand werden könnte. Dies wäre weder im Intersse Europas noch dem der Mongolen.
Zuletzt noch ein Blick auf die diplomatische Perspektive:
Die Briten haben ihren Fehler ja eh schon eingestanden insofern ist die Schuldfrage sowieso schon geklärt und soweit man hört sind die Briten auch zu einer Wiedergutmachung bereit. Weshalb ein Krieg nicht nur rechtlich problematisch und militärisch riskant, sondern zusätzlich auch noch ziemlich überflüssig wäre.
Ungarn empfiehlt daher sich mit einer diplomatischen Entschuldigung und einer Entschädigungszahlung zu begnügen. Eine genaue Summe möchte man dabei nicht benennen, da man hierfür zu wenig Kenntnisse hat. Aber wenn man berücksichtigt, dass es hier auch noch die familiäre Komponente gibt (eine Apanage ist auch anderswo üblich und was die Prinzen mit diesem Geld dann machen ist ihre Sache) braucht es aus ungarischer Sicht keine Strafzahlung, es sollte ausreichen, wenn die Briten die direkten finanziellen Schäden, die Negübeihafen durch die Einmischung erlitten hat auszugleichen.