Das Ostseekontrollgremium soll den Handel und die Hafenverwaltungen des Königreichs Schweden beaufsichtigen. Die dabei gewählten Mittel und Wege werden mit einfacher Mehrheit festgelegt. Die Länder haben ein der jeweiligen Investition entsprechendes Stimmgewicht, wobei sie ihre Stimmen einheitlich durch einen Bevollmächtigen abgeben. Für die Änderung des Stimmgewichts ist eine Dreifünftelmehrheit erforderlich.
Aktuell werden jährlich 80000 S zur Verfügung stehen, was einer Gesamtstimmenzahl von 40 entspricht.
Nowgorod: 18000 S (9 Stimmen)
Hanse: 18000 S (9 Stimmen)
Dänemark: 14000 S (7 Stimmen)
England: 10000 S (5 Stimmen)
Livland: 6000 S (3 Stimmen)
Bremen: 6000 S (3 Stimmen)
Norwegen: 6000 S (3 Stimmen)
Burgund: 2000 S (1 Stimme, das Geld wird von Nowgorod übernommen)
Standort des Gremiums: Lübeck (seit 1422)
Vorsitzender: Blár Værsgø (Dänemark, seit 1422)