euer Stimmenschlüssel und Abstimmungsmodus für den Reichstag
Fortan gilt folgender Stimmschlüssel
El Taebr: 5 Stimmen + 1 Südlingsstimmen
Shibat 5 + 2 Südlingsstimme
An Qalala: 4 Stimmen + die 5. Stimme, die bis 67 n.d.B an Gohar geht. Laut Friedensvertrag für ein Jahr sistiert
Ekot-Emer: 5 Stimmen – laut Vertrag sistiert.
Qor Alad: 4 Stimmen + 1 Südling (Im Falle einer Rangerhöhung zum Königreich erhält es automatisch eine weitere Stimme)
Ordom: 3 Stimmen
Adaca: 3 Stimmen
An Tar: 3 Stimmen
Iriq: 3 Stimmen
Bar Talif: 3 Stimmen + 4 Kaiserstimmen
Kuzqur und Alyeb: 3 Stimmen
Re Hadot 2
Fa’ir 2 + eine gemeinsame Südlingsstimme mit Re Hadot
Arrizwa: 3 Stimmen
Ordom-Kedal: 2 Stimme
Freie Reichsstadt Gohar: 1 Stimme von AQ bis zur Abstimmung
Surq: 1 Stimme
Stimmen von Ländern, die nicht in einem Lehnsverhältnis zum Kaiser stehen:
Aleija: 1 Stimme (laut Vertrag bei Reichsangelegenheiten sistiert)
Ghand: 1 Stimme (laut Vertrag bei Reichsangelegenheiten sistiert)
Doraea: 1 Stimme (laut Vertrag bei Reichsangelegenheiten sistiert)
Cauros: 1 Stimme (laut Vertrag bei Reichsangelegenheiten sistiert)
Lardissa: 1 Stimme
Halak: 1 Stimme
Kirche für das Kirchenterritorium von Surq: 1 Stimme
Neues Stimmquorum: Einfache Mehrheit.
Das Stimmquorum wird auf einfache Mehrheit herabgesetzt. Sollten jedoch drei der vier großen Länder (An Qalala, El-Taebr, Shibat, Qor Alad) und im Falle einer AUfhebung des Vertrages mit Ekot-Emer vier der 5 großen Länder (An Qalala, El-Taebr, Ekot-Emer, Shibat, Qor Alad) gegen den Antrag stimmen, gilt für selbigen ein 2/3 Quorum.
Enthaltungen werden fortan nicht mehr für das nötige Quorum gewertet.
Die Freie Reichsstadt Gohar erhält bis zum Zeitpunkt der Abstimmung die 5. Stimme von An Qalala. Mit Beendigung der Abstimmung fällt die Stimme unabhängig vom Ausgang an An Qalala zurück. Sollte Gohar seine endgültige Unabhängigkeit fortbestehen lassen, so erhält es automatisch eine oder zwei Stimmen.
Die Macht des Kaisers und das Kaiserreich von Theresh sind religiös legitimiert und somit ist die Kirche der Kinder Ehos die tragende Säule unseres Reiches. Von ihr abgefallene Häretiker verlieren automatisch ihr Stimmrecht im Reichstag.
Als Häretiker gilt ein Reichsfürst, der entweder
1) sich der Apostasie schuldig macht, indem er zu einer anderen Glaubensrichtung konvertiert oder
2) der Kirche den ihr zustehenden Zehnt von 10 % verweigert.
Zur Feststellung dessen, ob der Tatbestand der Apostasie im Sinne des Reichsgesetzes vorliegt, müssen Kaiser und Kirche darüber übereinkommen.