Das schwebt mir zum wiederlegen so vor:
Zu heiraten sei schon immer ein Privileg für Heterosexuelle gewesen, und auch die Schöpfer des Grundgesetzes hätten Vater, Mutter und Kind im Sinn gehabt, als sie "Ehe und Familie" in Artikel 6 unter den "besonderen Schutz der staatlichen Ordnung" stellten.
So richtig diese Beobachtung ist: Als Argument taugt sie nicht. Denn wer den Ausflug in die Geschichte ernst nimmt, müsste zugleich die Rückkehr zur Sittenstrenge der frühen Bundesrepublik fordern, die ebenfalls zum Hintersinn des Grundgesetzes gehört. Und nicht nur das: Die Benachteiligung sexueller Minderheiten war nie Selbstzweck, sondern immer Ausdruck gesellschaftlicher Rollenzuschreibungen, die weit über den Kreis der unmittelbar Betroffenen hinauswiesen. In Fragen der Sexualität spiegeln sich Fragen der Macht. Wer männliche Männer will, will weibliche Frauen. Es spricht deshalb viel dafür, dass es ohne die Gleichberechtigung der sexuellen Orientierung auch eine Gleichberechtigung der Geschlechter nicht geben wird.
Muss man noch etwas verfeinern bzw. bearbeiten, aber für heute bin ich damit fertig. Paragraph 1353 BGB müsste/ könnte man auch noch anführen.