SDLP LLPD KPVD Forum NGDU MKNL UPSH Summe 17 11 14 13 10 1 3 69
Folgende Möglichkeiten und Fristen besitzt der Bundesrat:
- Mindestens 1/3 der Stimmen sind erforderlich, um den Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und -tag einzuberufen. Bei einem Einspruchsgesetz muss innerhalb von drei Tagen der Vermittlungsausschuss angerufen werden
- Einspruchsgesetz - entweder eine absolute oder 2/3 Mehrheit um einen Einspruch zu erheben
- Zustimmungsgesetz - eine absolute Mehrheit muss einem Gesetz zustimmen