Wie man an der aktuellen Duiskussion sieht behindert das Strelitzurteil, welches das Gericht selbst mittlerweile als Fehlurteil ansieht massiv die Zusammenarbeit im Bund.
Laut Ennos wird alles als Innenpolitik klassifiziert und somit kann alles blockiert werden. Trotz der Tatsache, dass ich solcherlei selbst nutzte finde ich die Auswüchse mittlerwile bedenklich.
Mein Vorschlag wäre daher das Bundesgerichtsgesetz zu ändern, was, da es sich um keine Aktenänderung handelt (einfaches Bundesgesetz) möglich ist.
Und zwar in dem ein Punkt 14 eingefügt wird ähnlich des existenten Punkt 13:
"Das Strelitzurteil vom XX.YY.ZZ darf vom Gericht nicht mehr in seine Urteilsbegründung einbezogen werden."
Da wir hier keine Gewaltenteilung haben ist dies möglich.
Natürlich würde damit eine Tür aufgestoßen, diese würde ich mit einem Punkt 15 schließen wollen:
"Der Bundestag darf ähnliche Bestimmungen wie Artikel 14 nur erlassen, wenn damit Urteile aufgehoben werden, welche den Abstimmungsmodus im Bundestag betreffen. Diese Bestimmung kann nur einstimmig geändert werden."
Ich seh zwar schon den Shitstorm, aber ich wollte es dennoch ansprechen.
Wichtig keine Abstimmung, nur eine Diskussion