Da es in der Bundesakte keinerlei Konkretisierungen zu einem Austrittsszenario gibt, abgesehen von "sind übereingekommen, sich zu einem beständigen Bunde zu vereinigen", legen wir dem Plenum, um die Souveränität der Fürsten im Sinne Leichtenstiens zu stärken, hiermit einen Antrag vor zur Änderung der Bundesakte in einem Punkt und zur Aufnahme des folgenden Artikels in die Bundesakte
Geändert werden soll
zuArt. 1. die souverainen Fürsten von freien Städte Deutschlands mit Einschluß Ihrer Majestäten des Kaisers von Oesterreich und der Könige von Preußen und von Dänemark, und zwar
Der Kaiser von Oesterreich, der König von Preußen, beyde für ihre gesamten vormals zum Deutsche Reich gehörigen Besitzungen,
der König von Dänemark für Holstein, vereinigen sich zu einem beständigen Bunde, welcher der deutsche Bund und heißen soll.
da ein Bund, bei dem jeder Fürst wann immer er will austreten kann, kaum als beständig bezeichnet werden kann.Art. 1. die souverainen Fürsten von freien Städte Deutschlands mit Einschluß Ihrer Majestäten des Kaisers von Oesterreich und der Könige von Preußen und von Dänemark, und zwar
Der Kaiser von Oesterreich, der König von Preußen, beyde für ihre gesamten vormals zum Deutsche Reich gehörigen Besitzungen,
der König von Dänemark für Holstein, vereinigen sich zu einem freien und offenen Bunde, welcher der deutsche Bund heißen soll.
Neu dazu soll kommen:
In Übereinstimmung mit §7 der Bundesakte benötigt dieser Antrag Einstimmigkeit, um erfolgreich zu sein.Art. 21 Ein einseitiger Austritt aus dem Deutschen Bunde ist jederzeit möglich, ein Austritt braucht nicht das Einverständnis des Bundestages.
Diese Abstimmung beginnt jetzt und wird bis zum Dienstag, dem 6. Mai, um 23:59 Uhr laufen.