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Thema: Bundesgerichtshof zu Hamburg

  1. #121
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Mit 5 zu 0 Stimmen entscheidet das Richtergremium zugunsten des Angeklagten, die 50 G Verfahrenskosten werden dem Kläger Kurhessen auferlegt.

    Zur Urteilsbegründung: Artikel 7 der Bundesakte besagt, dass Änderungen an der Bundesakte vom Plenum in Frankfurt zu beschliessen sind. Wenn der Bundestag - anders als etwa im Falle West-Luxemburgs - nicht Willens ist etwas entsprechendes zu festzustellen, hatte der Sekretät somit nicht die Pflicht, nicht mal das Recht auf eigene Initiative eine Änderung vorzunehmen.
    Darüber hinaus ist, wie ein Teil der Richter anmerken möchte, die Frage der Mitgliedschaft Thüringens eigentlich sogar unerheblich. Die Mitgliedsstaaten sind in der Akte gar nicht namentlich genannt, Artikel 6 zählt bloss die Stimmen im Plenum auf, ohne darüber hinaus irgendwelche Aussagen zu machen. Die Landgrafschaft Hessen-Homburg wurde jahrelang als Mitglied des Bundes akzeptiert, obwohl sie nicht in der Akte genannt wurde und daher kein Stimmrecht hatte.
    Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.

  2. #122
    Genosse Dampfsense Avatar von Der Gevatter Tod
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    Zusammengefasst: Thüringen ist kein Mitglied des Bundes mehr,aber Baden hat keinen Fehler gemacht da ein Austritt nicht in einer Aktenänderung resultiert?

  3. #123
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Zusammengefasst: Der Bundestag hat über die Mitgliedschaft Thüringens zu entscheiden, aber Baden hat in jedem Fall keinen Fehler gemacht da ein Austritt nicht in einer Aktenänderung resultiert.
    Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.

  4. #124
    für Freiheit +Grundrechte Avatar von Der Falke
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    Zitat Zitat von Der Gevatter Tod Beitrag anzeigen
    Zusammengefasst: Thüringen ist kein Mitglied des Bundes mehr,aber Baden hat keinen Fehler gemacht da ein Austritt nicht in einer Aktenänderung resultiert?
    Nein. Thüringen hat die Bundesakte damals unterzeichnet und mangels Vereinbarung einer Kündigungs- oder Austrittsmöglichkeit existiert keine Möglichkeit, aus dem Bund auszuscheiden, sofern nicht einstimmig entschieden wird, dass XY ausscheidet, oder Einstimmig eine Kündigungs- oder Austrittsklausel geschaffen wird.
    Nicht vergessen: 1118 Tage lang war die freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Regierung und Parlament in Bund und Ländern aufgehoben! Die Verantwortlichen müssen vor Gericht gestellt werden!

    Die Meldepflicht muss zudem noch immer aufgehoben werden.

    "Es ist die Schicksalsfrage Deutschlands: Wir stehen vor der Wahl zwischen Sklaverei und Freiheit. Wir wählen die Freiheit!" - Konrad Adenauer
    "The only thing we have to fear is fear itself." - Franklin D. Roosevelt

  5. #125
    Genosse Dampfsense Avatar von Der Gevatter Tod
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    Fast richtig,nur falschrum: Keine Austrittsklausel,keine Grundlage welche dem Fürsten die Souveränität nimmt auszutreten
    Jeder Eingriff in die Souveränität muss in der Akte definiert werden.

  6. #126
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    Zitat Zitat von Der Falke Beitrag anzeigen
    Nein. Thüringen hat die Bundesakte damals unterzeichnet und mangels Vereinbarung einer Kündigungs- oder Austrittsmöglichkeit existiert keine Möglichkeit, aus dem Bund auszuscheiden, sofern nicht einstimmig entschieden wird, dass XY ausscheidet, oder Einstimmig eine Kündigungs- oder Austrittsklausel geschaffen wird.
    Nö, das hat das Gericht nicht entschieden. Das ist eine Verfassungsauslegung und die obliegt dem Bundestag.

  7. #127
    für Freiheit +Grundrechte Avatar von Der Falke
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    Zitat Zitat von Der Gevatter Tod Beitrag anzeigen
    Fast richtig,nur falschrum: Keine Austrittsklausel,keine Grundlage welche dem Fürsten die Souveränität nimmt auszutreten
    Jeder Eingriff in die Souveränität muss in der Akte definiert werden.
    Bei jedem Vertrag der keine Bestimmungen zu seinem Ende hat ist die Gültigkeit unbegrenzt und Änderung nur Einvernehmlich zwischen allen Vertragsparteien möglich. Wäre ja noch schöner wenn jeder Vertrag ohne solche Bestimmungen im Endeffekt ungültig wäre, weil jeder ihn kündigen kann, wenn er dazu Lust hat.

    Oder ein anderes Beispiel: Jemand leiht dir Geld und ihr vereinbart dabei keine Klausel zur Kündigung. Du bekommst das Geld und sobald du es hast sagst du dem anderen: Bähbäh, ich kündige den Vertrag und ich muss dir kein Geld zurückgeben, schließlich hab ich den Vertrag ja gekündigt Emoticon: pillepalle.
    Nicht vergessen: 1118 Tage lang war die freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Regierung und Parlament in Bund und Ländern aufgehoben! Die Verantwortlichen müssen vor Gericht gestellt werden!

    Die Meldepflicht muss zudem noch immer aufgehoben werden.

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  8. #128
    Genosse Dampfsense Avatar von Der Gevatter Tod
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    Der Bund ist kein simpler Geschäftsvertrag

    Und bei deinem Beispiel ist das so,weil es im BGB so festgelegt ist. Eingriffe in die Souveränität müssen immer festgelegt sein. Alles andere fasst man unter dem schönen Wort "willkür" ein. Hat zumindest mein Prof so gesagt

  9. #129
    für Freiheit +Grundrechte Avatar von Der Falke
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    Nein, die Tatsache dass ein Vertrag gilt ist das Wesen des Vertrags, ohne dass man es ausdrücklich erwähnen müsste. Dass bei euch Winkeladvokaten das nötig ist, weiß ich schon.
    Nicht vergessen: 1118 Tage lang war die freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Regierung und Parlament in Bund und Ländern aufgehoben! Die Verantwortlichen müssen vor Gericht gestellt werden!

    Die Meldepflicht muss zudem noch immer aufgehoben werden.

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  10. #130
    Genosse Dampfsense Avatar von Der Gevatter Tod
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    Nö,wenn ich kein Wort darüber sage wie man verschwindet,kannste einfach deinen Hut nehmen

  11. #131
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    Ein Vertrag, der keine Dauer definiert hat, ist jederzeit von den Vertragsparteien kündigbar.

    Wenn man einen Vertrag kündigt, durch man Geld von wem geliehen bekommen hat, wird eben dieses geliehende Geld einschließlich Zinsen sofort fällig und verschwindet net einfach.

  12. #132
    Für mehr Klink im ***** Avatar von Gulaschkanone
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    Zitat Zitat von Yasmin D'Ahara Beitrag anzeigen
    Ein Vertrag, der keine Dauer definiert hat, ist jederzeit von den Vertragsparteien kündigbar.

    Wenn man einen Vertrag kündigt, durch man Geld von wem geliehen bekommen hat, wird eben dieses geliehende Geld einschließlich Zinsen sofort fällig und verschwindet net einfach.
    Exact, u.a. deshalb sind das mehrere Einzelrechtsgeschäfte.
    Zitat Zitat von Nahoïmi Beitrag anzeigen
    Einheit, Einheit, gib mir meine Minghan wieder :p

    Mehrfacher Gewinner einer DET-Runde und Sieger der Herzen(2/7)

    Vom Kurfürst, über Admiral, Jarl, Botschafter und König zum Papst-ein Leben im Civforum.

  13. #133
    Forenspieler auf dem Weg Avatar von Wiwi
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    Zitat Zitat von Der Gevatter Tod Beitrag anzeigen
    Der Bund ist kein simpler Geschäftsvertrag

    Und bei deinem Beispiel ist das so,weil es im BGB so festgelegt ist. Eingriffe in die Souveränität müssen immer festgelegt sein. Alles andere fasst man unter dem schönen Wort "willkür" ein. Hat zumindest mein Prof so gesagt
    Im diese Erstis die klugscheißen müssen



    Ich glaube das Problem welches wir hier haben ist, das wir die Bundesakte nur in digital Form vorliegen haben und nicht in der Form wie sie die Fürsten sie damals in Frankfurt oder sonst wo hatten: Denn jeder Fürst hat die Bundesakte meines Wissens nach damals unterschrieben und besiegelt und war dadurch auch Mitglied des Bundes, ein Austritt wäre dann, wie es im Mittelalter und der (Frühen) Neuzeit nur möglich, bzw. rechtskräftig wenn das Siegel gebrochen ist. Ich würde jetzt einfach mal behaupten ich habe dieses Siegel nie gebrochen, was auch zeitlich nicht unlogisch ist, denn Austrittserklärung und Rücknahme selbiger geschahen in schneller zeitlicher Folge und das dann auch noch im Dezember so, das wohl davon auszugehen ist das ich in der Zeit nicht in Frankfurt war und das Siegel brach und wenn doch, habe ich es dann wohl wieder erneuert und es wurde von den Fürsten mindestens gebilligt, sogar zum Teil begrüßt würde ich sagen.
    Jetzt könnte man sagen Thüringen hat nie Unterschrieben oder Gesiegelt, das sehe ich natürlich auch anders, denn zum einen wurde Thüringen nach seinem Zusammenschluss in die Akte aufgenommen und diesem Rahmen wird eine, bzw. Sechs Unterschriften und Siegelungen für Thüringen geschehen sein und nach der offiziellen Erhebung zum Großherzogtum wird mit Sicherheit einer Tilgung der Sechs Siegel und der Unterschriften erfolgt sein und ein neues Siegel sowie eine neue Unterschrift erfolgt sein.
    Auf dieser Grundlage würde ich behaupten das Thüringen noch immer Mitglied des Bundes ist, da der Austritt nicht rechtskräftig vollzogen wurde, oder wenn doch, längst wieder revidiert wurde

  14. #134
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Bundesakte:http://www.lwl.org/westfaelische-ges...mal/que814.pdf

    Die Bevollmächtigten oder wie es so schön heißt, die Gesandten die dazu mit Vollmacht versehen wurden, haben das Ding unterschrieben und es wurde dann ratifiziert. Da Artikel 20 vorschrieb das es binnen sechs Wochen zu gescheen habe, hat jeder ratifiziert.
    Bei der Unterschrift ist auch ein Siegel dabei gewesen. Ich nehm an "ihr Siegel" bezieht sich auf das des Landes, nicht auf das persönliche der Bevollmächtigten.

    Wie die das aber damals bei Verträgen gehandhabt haben, keine Ahnung.

    Artikel 1 nennt übrigens die Mitglieder, die souveränen Fürsten Deutschlands, die freien Städte und dann speziell die Länder die halt nur teilweise drin sind.
    Geändert von Sarellion (06. April 2014 um 12:24 Uhr)
    Meine Stories:
    Sim City Societies: England obsiegt, Großkanzler Sutler baut ein neues London
    ANNO 2070: Die Zukunft wird nass
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  15. #135
    Genosse Dampfsense Avatar von Der Gevatter Tod
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    Man kann einen Austritt nicht einseitig revidieren,das bedeutet nämlich dass der Bundestag nicht angerufen werden muss bei einem Eintritt.Das widerrum bedeutet,jedes land auf der Welt könnte von sich aus erklären es wäre nun Teil des deutschen Bundes und wäre im Recht,und das wäre,nunja,iwie doof. Und du hast gesagt du bist draußen,nur das zählt,deine Erklärung ist die selbe Unsitte wie das 200-fache Editieren von Posts im Palais wenn einem gesagt wird das man sich damit ärger einhandelt.

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