Der Bundesgerichtshof in Hamburg ist die oberste Instanz der Austrägalgerichtsbarkeit zwischen den Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes, er wurde mit dem Entscheid der Bundesversammlung über das Bundesgesetz §5 zu Ende des Jahres 1830 ins Leben gerufen.
Das Bundesgesetz:
Achtung Spoiler:
Zusammensetzung des Gerichts, Herkunft und politische Gesinnung der Richter:
- 1: Waldeck - konservativ
- 2: Baden - liberal
- 3: Nassau - unbestimmt
- 4: Anhalt - unbestimmt
- 5: Thüringen - deutschnational
Berufung der Richter:
Muss ein neuer Richter berufen werden, schlagen die amtierenden Richter einen Ersatz für ihn vor, der jedoch von der Bundesversammlung bestätigt werden muss. Die Richter amtieren grundsätzlich auf Lebenszeit oder bis sie sich freiwillig zum Rücktritt entschliessen. Die Bundesversammlung hat jedoch das Recht per Misstrauensantrag mit 3/4-Mehrheit einen spezifischen Richter abzuberufen und das Gericht mit der Suche nach einem Ersatz zu beauftragen.
Ablauf eines Prozesses:
Wird eine Klage eingereicht, entscheidet das Richterkollegium zunächst in einem ersten Schritt darüber, ob die Klage entsprechend der Bundesakte, Bundesgesetze und weiterer allenfalls relevanten Rechtsnormen überhaupt zulässig ist. Anschliessend werden Vertreter beider Parteien nach Hamburg geladen, um ihre Sicht der Dinge darzulegen und dem Gericht allenfalls Beweise dafür vorzulegen. Die Richter können an dieser Stelle auch für eine begrenzte Zeit Ermittlungsbehörden mit weiteren Untersuchungen beauftragen. Danach beraten sich die Richter und sprechen ihr Urteil.
Bitte von allen potentiellen Klägern zu beachten: Der Bundesgerichtshof ist in der Hierarchie der Rechtsprechung die oberste Instanz und somit ein Verfahren vor ihm als das letzte Mittel gedacht, wenn alle anderen Schlichtungsversuche zuvor keinen Erfolg hatten. Seine Urteile sind daher endgültig und gegen sie ist keine Berufung mehr möglich.