Ich werde nie im Leben Jura studieren.
Ich werde nie im Leben Jura studieren.
Das größte Misstrauensvotum an Gott:
ein Blitzableiter auf dem Kirchendach.
Ach im Nebenfach ist das noch ganz amüsant.
# Sie haben gerade einen Burnsy© Qualitätspost gelesen!
# Ich biete Seminare zum Aufreißen von Frauen an!
Jep, bisschen aufgeblasene Rhetorik und rechnen können sie auch nicht.
Der Nötigungserfolg (Zweck) ist ja, dass der alte Sack nicht mehr beleidigt. Das ist sicherlich ein ehrenwertes Ziel .
Beim Vergleich geht es ja auch nicht um Forderungsdurchsetzung mit Gewalt, sondern mit Drohung mit Gewalt (Moskau-Inkasso). Auch das wird missbilligt und man wird auf den Rechtsweg verwiesen, obwohl das Eintreiben einer rechtmäßigen Forderung ist ja auch ein rechtmäßiges Ziel ist.
241 kann dazu nicht lex specialis sein, da 240 nur dann nicht einschlägig ist, wenn Nötigungsmittel, Nötigungszweck und die Relation nicht verwerflich sind .
Ach ja, es macht mir Freude, die Vorurteile über Juristen zu bestätigen .
Für ein Schiff, das seinen Hafen nicht kennt, weht jeder Wind ungünstig.
Kann das ganze nicht als Notwehr durchgehen?
Sig sauer
Notwehr setzt ua einen gegenwärtigen Angriff voraus. Gegenwärtig ist ein Angriff, wenn er unmittelbar bevorsteht, stattfindet oder noch fortdauert. Eine Beleidigung ist grds mit ihrer Aussprache voll- und beendet, damit nicht mehr gegenwärtig. Etwas anderes gilt nur, wenn bei einer Vielzahl ausgesprochener Beleidigungen (Tirade) davon auszugehen ist, dass eine weitere unmittelbar bevorsteht. Dann kann die Notwehr bezogen auf die weitere Beleidigung schon gegenwärtig aber nicht mehr auf die letzte Beleidigung bezogen noch gegenwärtig sein. Ausnahmen auch hier.....bei Fortdauern einer (besonders schweren) Beleidigung....
Irgendwie fehlt mir auch das Verständnis dafür, dass mir, wenn meine Frau regelmässig durch so eine Dumpfbacke angelabert würde, eine der erwähnten Strafen (hohe Geldstrafe, Verlust der Beamtenstellung) wegen eines einmaligen Ausfälligwerdens drohte
Es laufen hier im Land genügend dauernotgeile Schweine herum, die meinen, dass sie jede Strohwitwe durch obszöne Anrufe oder Anmachen rumkriegen. Ich hoffe, dass der Fall bei einer Richterin landet, die die Thematik durchschaut *daumendrück*
Und ich hoffe, dass der "Kollege" lernt, dass ein gepflegtes "Ich mach dich Messer" hier einfach nicht zur Konfliktregelung gehört.