Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.
Ich hätte jetzt ja fast "schreib deutsch wo sind wir hier eigentlich?" von mir gegeben... Bis mir aufgefallen ist, dass sich FS darüber freuen würde
Und was mach ich jetzt? Biertrinken!
Mal wieder Lust auf ein richtiges mittelalterliches Gemetzel??- dann bist du hier richtig!
Bayern träumt von Märchenschlössern, bringst du deinen Traum ein?
Zitat von Azrael
Als Vertreter des katholischen Glaubens sollte es dir gefallen, dass ich Latein schreibe.
Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.
Dass auch Preußen 1866 nicht der Austritt zugestanden wurde ist doch bekannt, es gab ja sogar ne BuEx gegen Preußen. Dann hat Preußen allerdings gewonnen und die Auflösung diktiert (und die Verlierer mussten zustimmen).
Nicht vergessen: 1118 Tage lang war die freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Regierung und Parlament in Bund und Ländern aufgehoben! Die Verantwortlichen müssen vor Gericht gestellt werden!
Die Meldepflicht muss zudem noch immer aufgehoben werden.
"Es ist die Schicksalsfrage Deutschlands: Wir stehen vor der Wahl zwischen Sklaverei und Freiheit. Wir wählen die Freiheit!" - Konrad Adenauer
"The only thing we have to fear is fear itself." - Franklin D. Roosevelt
Im RL wurde die Schlussakte aber auch von allen Unterschrieben
Der Sekretär ist nicht berechtigt die Bundesakte zu verändern ohne einstimmige Zustimmung der Fürsten.
Hat das Gericht überhaupt die Kompetenz den Sekretär anzuweisen die Bundesakte zu ändern? Das Organ mit der Kompetenz dazu ist der Fürstentag, das Plenum oder wie auch immer.
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Wer möchte eigentlich alles, dass Thüringen draußen ist?
Soweit ich sehe: Einheit, VK und Gevatter
Die Story die ich euch 2014 versprochen habe!
Damit stimmt der Kurfürst der Argumentation des Sekretärs zu.
Laut Artikel 7 müssen alle Fürsten einer Änderung der Bundesakte zustimmen. Ein Austritt oder Ausschluss eines Fürstentums kann derzeit nur durch Änderung der Bundesakte erfolgen.
Um die Bundesakte zu ändern, muss das Plenum einberufen werden und alle Fürsten der Änderung zustimmen.
Damit ist festzustellen das
a) Thüringen noch Mitglied des Bundes ist, ob es das will oder nicht, da ein Austritt ohne Änderung der Akte nicht möglich ist. Die Erklärung des Großherzogs ist damit nichts weiter als eine Absichtserkärung. Für einen rechtmäßigen Austritt muss er sich an das Plenum wenden. Tritt er trotzdem aus, ist die Möglichkeit einer Bundesexekution wegen Verstoß gegen Artikel 4 gegeben.
b) Der Sekretär nicht die Kompetenz hat, ohne Zustimmung des Plenums die Bundesakte zu ändern.
c) Fürsten die an einer Austritts- bzw Ausschlussregelung interessiert sind, dies doch bitte dem Plenum unterbreiten sollen, damit es darüber abstimmt.
Der Kurfürst vonHessen wird gebeten die 50 G Gerichtskosten schnellstmöglich zu überweisen, dazu 50 G für das Schnellverfahren und 50 G weil er die Zeit des gerchts verschwendet hat.
Die Sitzung ist geschlossen.
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