Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.
Waldeck ist nicht der einzige Fürst, Oldenburg ist ebenso dagegen.
Aber wehe Luxemburg würde von einem Spieler kontrolliert
Nicht vergessen: 1118 Tage lang war die freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Regierung und Parlament in Bund und Ländern aufgehoben! Die Verantwortlichen müssen vor Gericht gestellt werden!
Die Meldepflicht muss zudem noch immer aufgehoben werden.
"Es ist die Schicksalsfrage Deutschlands: Wir stehen vor der Wahl zwischen Sklaverei und Freiheit. Wir wählen die Freiheit!" - Konrad Adenauer
"The only thing we have to fear is fear itself." - Franklin D. Roosevelt
Zeri?
Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.
geht's jetzt darum ob er die Stimmen zugesprochen bekommt oder um die Anzahl gemessen an der Bevölkerungsdichte?
Der König der Niederlande ist erzreaktionär. Oldenburg hält nichts davon, solch einen Extremisten ins Plenum zu lassen.
Wie bitte? Bei allem nötigen Respekt, da gibt es wesentlich konservativere Fürsten im Bundestag als es Seine Majestät wäre. Ausserdem kann die politische Gesinnung ja kaum ein Kriterium sein, sonst könnte man den Bund gleich in die konservative Liga und die liberale Union aufteilen. Ausserdem sieht die niederländische Regierung eine angemessene Vertretung im Bundestag nur als gerecht an. Immerhin bezahlt man für Luxemburg auch in die Bundesmatrikelkasse und akzeptiert die dortige Bundesfestung, obwohl sie die wirtschaftliche Entwicklung des Grossherzogtums einschränkt.
Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.
Im Zuge der Aufstände in Belgien hast Du den König klar charakterisiert.
Hier im Bund rennen haufenweise Egomanen rum (und ein paar Pyromanen), dem schließe ich mich jetzt an. Oldenburg hat nichts davon, wenn ein weiterer konservativer Knochen im Palais sitzt, also bin ich dagegen.
Entweder es gibt eine Anpassung der Stimmen an die Bevölkerungszahlen, oder es bleibt alles beim alten.
[Vk] wäre so stolz auf dich
Mal wieder Lust auf ein richtiges mittelalterliches Gemetzel??- dann bist du hier richtig!
Bayern träumt von Märchenschlössern, bringst du deinen Traum ein?
Zitat von Azrael
Bis vor kurzem war der König bereits schonmal im Plenum vertreten und es gab nie irgendwelche Probleme mit ihm. Wie schon erwähnt, duldet der König die Bundesfestung in Luxemburg, welche uns all zum Schutze dient, aber ihm wirtschaftliche Nachteile bringt. Außerdem war es nicht unbedingt selbstverständlich, dass Holland nach der Belgienkrise dem Bund noch einmal eine Chance gibt. Jener hat seine Pflichten verletzt die Territorien seiner Mitglieder zu beschützen und Luxemburg war ein Bundesmitglied. Man kann es auf die Wirren von Revolution und Krieg schieben, dass der Bund vertreten durch die Großmächte so unglücklich handelte, jedoch sollte der Bund anfangen aus seinen Fehlern zu lernen. Wenn er jetzt einem nicht unbedeutenden Mitglied das Stimmrecht verwehren wollt, so spricht das mal wieder nicht für den Bund als ganzes.
Oldenburg benimmt sich gerade unrühmlich, das nimmt schon Lichtensteiner Ausmaße an.
Wir haben bereits erklärt, dass man einem Antrag, der Luxemburg 2 Stimmen gewährt zustimmen wird.
Eine weitere Stimme kann für das Herzogtum Limburg zugesprochen werden, falls dies wieder den König der Niederlande fällt.
Da es bezüglich Art. 6. der Bundesakte, Verteilung der Stimmen, neben der Frage nach den Stimmen von Luxemburg auch noch bezüglich der Stimmen von Lippe Detmold Klärungsbedarf besteht. Und es in den letzten 15 Jahren viele Veränderungen im Bund gegeben habe ist es sicher sinnvoll den gesamten Art. 6 zu reformieren.
Zumindest die Luxemburg- und Lippe-frage sollten in einem Änderungsantrag zur Art. 6 verbunden werden, damit der Art. 6 nicht mehrmals innerhalb kürzester Zeit geändert werden muss.