Gott bewahre, NEIN. So schnell nun auch wieder nicht. Ich wollte nur sicherstellen, dass das Thema nicht in Vergessenheit gerät. Das wird sicher noch ein paar Runden dauern. Vor 1830 sicherlich nicht. Also zumindest nicht ohne Not.
Also lass dir Zeit.
Sowas, ich wollte mich gerade wundern warum Oxford hier soviel schreibt und hatte nur gesehen, das Azrael vermeintlich geantwortet hat, schwupps, falscher Thread des Meisters Willkür. Sorry, war ein versehen, werde demnächst aufpassen, bevor ich zu schnell klicke.
Nur, damit ich meinen Masterplan nicht vergesse:
(1827 - 1828 - 1829 - ...
Kataster - Schulsystem - Schulsystem - Schulsystem - Ausbau der Verwaltung - Heiratsbeschränkung (+ Danbarkeitsaktion an Strelitz) - Bauernbefreiung (2.5% pro Jahr) - Infrastruktur (Häfen) - Infrastruktur (Strassen) - Gewerbefreiheit (2.5% pro Jahr) - Technische Hochschule - Ausbau der Verwaltung
Wenn du bei irgendetwas Hilfe brauchst, dann helfe ich gern. Kataster z. B. habe ich schon länger, könnte also Beamte zur Hilfe entsenden.
Ja, ein paar Katasterbeamte wären nicht schlecht, wenn du sie schicken würdest.
Wir könnten generell soviel wie möglich angleichen und gemeinsam betreiben. z. B. gemeinsames Katasterwesen, Kornspeichersystem, Schulsystem, Sozialkommission, Arbeitsanstalt, Agrarförderung, Medizinalwesen etc. Die arbeiten dann Länderübergreifend zusammen. Wir könnten auch im Vorgriff auf die preussische Zollunion die Zollgrenzen zwischen Mecklenburg aufheben und unser Währungssytem und Postwesen vereinheitlichen. Obwohl wir ja generell bereits die selbe Währung haben sollten, auch wenn ich das dieses Jahr auf das metrische System umstelle, aber das hast du ja schon. Dein Wirtschaftssystem könnte ich dann übernehmen.
Wir würden also mehr zusammenwachsen und können davon nur profitieren. Nur dein Spitzelsystem und kompromisslose Übernahme der Karlsbader Beschlüsse werde ich bei mir nicht einführen
Geändert von Laeno (09. September 2012 um 10:33 Uhr)
Gut, dann lass und gleich Nägel mit Köpfen machen. Ich schicke Oxford ne Änderung meines Zuges, dahingehend, das ich die Katatsterbeamte schicke und wir ein gemeinsames Katasterwesen aufbauen. Du dann bitte auch. Nächste Runde plane ich etwas in Richtung medizinalwesen zu machen.
Hey Laeno. Ich habe mich mal in den Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich eingelesen, ein grausames Deutsch. Damit die Landstände einer liberaleren Verfassung mit einem Parlament freiwillig zustimmen, müsste ihnen der Großherzog sicher im Wesentlichen ihre bisherigen Rechte vollumfänglich bestätigen. Namentlich wären das:
Steuerhoheit der beiden Kammern. An sich eine A-Verfassung, auch wenn ein Parlament mit einer gleichberechtigten 1. Kammer etwas andere Akzente setzen könnte als z.B. die 'reinen Volksvertretungen' in Baden und Württemberg.
Die Ritterschaften und Städte überweisen die Steuern dem Großherzogtum nicht direkt. Sie sammeln sie erst mal in eine Kasse der Landstände ein, bevor die Verwaltung sie erhält. Das heißt das neue Parlament könnte nicht nur den Steuersatz bestimmen, sondern selbst einen Teil der regulär eingezogenen Gelder (also ca. den halben Etat) blockieren.
Gewählt wird die 1. Kammer am gemeinsamen Landtag aus der Union der Landstände von Mecklenburg. Das hieße, dass es Adligen aus Schwerin theoretisch möglich wäre im Parlament von Strelitz zu sitzen (!) Das würden die Ritter von Strelitz vermutlich zu verhindern versuchen und diejenigen aus Schwerin hätten auch kaum Interesse daran, aber es wäre möglich.
Erste Instanz für Gerichtsprozesse gegen die Landstände bliebe ihr Engerer Ausschuss. Das würde Klagen von unfreien Bauern, wenn diese gegen mögliche Schikanen ihrer Gutsherren vorgehen möchten, behindern und wohl den Anstieg der Prozentzahl bei der Bauernbefreiung reduzieren.
Neue Gesetze erfordern die Zustimmung des Großherzoges und beider Kammern. Ist an sich Standard auch bei den anderen Parlamenten.
Ist die Antwort so zufriedenstellend?
Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.
Es gibt also noch mehr Leute die das lesen und die gleiche Meinung haben
Naja, nicht ganz. Die Stände haben das Recht auf IHREM Land die Steuern zu erheben. Allerdings gehört dem Grossherzog das meiste Land in Strelitz. Ich habe aber kein Problem damit, den beiden Kammern die Budget Hoheit zu geben. Inklusive der Festsetzung des Steuersatzes, mit der Ausnahme, das bei einer Erhöhung mein Veto gilt.Damit die Landstände einer liberaleren Verfassung mit einem Parlament freiwillig zustimmen, müsste ihnen der Großherzog sicher im Wesentlichen ihre bisherigen Rechte vollumfänglich bestätigen. Namentlich wären das:
Steuerhoheit der beiden Kammern. An sich eine A-Verfassung, auch wenn ein Parlament mit einer gleichberechtigten 1. Kammer etwas andere Akzente setzen könnte als z.B. die 'reinen Volksvertretungen' in Baden und Württemberg.
Dessen bin ich mir bewusst. Allerdings wird da wohl die zweite Kammer nicht mitspielen. Hier müssten die Stände Abstriche machen.Die Ritterschaften und Städte überweisen die Steuern dem Großherzogtum nicht direkt. Sie sammeln sie erst mal in eine Kasse der Landstände ein, bevor die Verwaltung sie erhält. Das heißt das neue Parlament könnte nicht nur den Steuersatz bestimmen, sondern selbst einen Teil der regulär eingezogenen Gelder (also ca. den halben Etat) blockieren.
Das ist richtig und lässt sich nicht vermeiden. Sicherlich kann man mit den Ständen übereinkommen, das hier nur Stände aus Strelitz sitzen, mit dem Zusatz, das auch Ratzeburger Stände hinzukommen. Die sind ja bisher überall aussenvor.Gewählt wird die 1. Kammer am gemeinsamen Landtag aus der Union der Landstände von Mecklenburg. Das hieße, dass es Adligen aus Schwerin theoretisch möglich wäre im Parlament von Strelitz zu sitzen (!) Das würden die Ritter von Strelitz vermutlich zu verhindern versuchen und diejenigen aus Schwerin hätten auch kaum Interesse daran, aber es wäre möglich.
Hier bin ich nicht besonders erfreut. Besonders daher, da ich eine Reform des Gerichtswesens beabsichtige. Erste Instanz werden dann örtliche Gerichte. Ich lasse mit mir reden, das hier die Stände sitzen können.Erste Instanz für Gerichtsprozesse gegen die Landstände bliebe ihr Engerer Ausschuss. Das würde Klagen von unfreien Bauern, wenn diese gegen mögliche Schikanen ihrer Gutsherren vorgehen möchten, behindern und wohl den Anstieg der Prozentzahl bei der Bauernbefreiung reduzieren.
So war es von mir vorgesehen. Passt also.Neue Gesetze erfordern die Zustimmung des Großherzoges und beider Kammern. Ist an sich Standard auch bei den anderen Parlamenten.
Wie du aus meinen Antworten ersehen kannst, habe ich mir das meiste schon gedacht. Nun wäre es interessant, ob die Stände bereit sind sich zu bewegen.Ist die Antwort so zufriedenstellend?
Gegen ein grossherzogliches Vetorecht im Falle von Steuererhöhungen hätten die Landstände wohl kaum was einzuwenden. Wichtig ist ihnen (und auch den Liberalen) vor allem das Recht Senkungen durchsetzen zu können, weil das für sie das wichtigste Mittel ist die Regierung bei Auseinandersetzungen zum einlenken zu bewegen.
Dann müsste man ihnen aber ein Angebot machen, für das sie dieses Privileg aufgeben würden. Oder alternativ erhält die 2. Kammer das selbe Recht für die andere Hälfte der Steuereinnahmen.Dessen bin ich mir bewusst. Allerdings wird da wohl die zweite Kammer nicht mitspielen. Hier müssten die Stände Abstriche machen.
Dass sie keine Adligen aus Schwerin im Strelitzer Parlament haben wollen, werden dir 'deine' Stände sicher jederzeit bestätigen. Aber mehr als ihr Versprechen können sie dir nicht geben, da der Landtag ausdrücklich unabhängig von den Mecklenburger Grossherzogen ist und sich das nicht formell wird vorschreiben lassen.Das ist richtig und lässt sich nicht vermeiden. Sicherlich kann man mit den Ständen übereinkommen, das hier nur Stände aus Strelitz sitzen, mit dem Zusatz, das auch Ratzeburger Stände hinzukommen. Die sind ja bisher überall aussenvor.
Das müsstest du vielleicht noch etwas genauer ausführen, was genau hast du in dieser Reform des Gerichtswesens vor? Ansonsten gilt das Gleiche wie bei der separaten Steuerkasse: Sollen die Stände Privilegien aufgeben, fordern sie dafür neue.Hier bin ich nicht besonders erfreut. Besonders daher, da ich eine Reform des Gerichtswesens beabsichtige. Erste Instanz werden dann örtliche Gerichte. Ich lasse mit mir reden, das hier die Stände sitzen können.
Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.
Dann wäre das ja schon geklärt.
Die Alternative ist nicht ohne. Ich würde zwar die vollkommende Kontrolle über die Einnahmen verlieren, allerdings wäre dies sicher ein Kompromiss für die 2. Kammer. Ich würde sogar noch weiter gehen. Die 2. Kammer erhält das Recht, den Minister des Dominalamtes (Verwaltung des Grossherzöglichen Besitzes) zu stellen. Diesem unterstehen die Sozialkommission und damit die Fürsorge und Arbeitsanstalt. Der Minister ist dann Teil des Beraterstabes seiner Hoheit.Dann müsste man ihnen aber ein Angebot machen, für das sie dieses Privileg aufgeben würden. Oder alternativ erhält die 2. Kammer das selbe Recht für die andere Hälfte der Steuereinnahmen.
Dann werde ich sie darum bitten, alles zu versuchen. Wichtig ist mir, dass das Fürstentum Ratzeburg ebenfalls in beiden Kammern vertreten ist.Dass sie keine Adligen aus Schwerin im Strelitzer Parlament haben wollen, werden dir 'deine' Stände sicher jederzeit bestätigen. Aber mehr als ihr Versprechen können sie dir nicht geben, da der Landtag ausdrücklich unabhängig von den Mecklenburger Grossherzogen ist und sich das nicht formell wird vorschreiben lassen.
Das greift etwas vor, da ich hier noch keine genaueren Vorstellungen habe. Es soll aber dahingehend geändert werden, dass die Gerichte unabhängig von Regierung und Parlament über Recht und Ordnung entscheiden, also über die Einhaltung der Gesetze. Das alles soll also auf eine klassische Dreiteilung der Staatsgewalt hinauslaufen. Die Judikative macht den Anfang. Wobei ich mir noch nicht sicher bin ob und wie ich die Trennung zwischen Legislative und Exekutive vollziehe. Ist vielleicht doch zu radikal .Das müsstest du vielleicht noch etwas genauer ausführen, was genau hast du in dieser Reform des Gerichtswesens vor? Ansonsten gilt das Gleiche wie bei der separaten Steuerkasse: Sollen die Stände Privilegien aufgeben, fordern sie dafür neue.
Ich stelle mir Gerichte (Amtsgericht), Dominalgerichte (Landgericht) und das Strelitzer Oberlandgericht vor. Letzte Instanz in allen Fragen wäre das Oberlandgericht oder evtl. bei einer Einführung auf Bundesebene das Bundesgericht. Das berede ich übrigernds gerade mit Ennos. Den hatte ich gebeten das Thema Schlussacte wieder zu beleben. Im Vorfeld sollte wohl aber das Gerichtswesen besprochen werden.
Dies würde die Rechte der Stände reduzieren, also werden sie hier sicherlich murren. Darum mein Zugeständniss, das die Stände die Posten in den Gerichten besetzen können. Dominalgerichte und Oberlandgericht werden aber paritätisch besetzt. Wohingegen ich nicht einlencken werde, ist die Rechtsgleichheit aller vor dem Gesetz. Also auch meine Person. Parlamentarier geniessen eine gewisse Immunität. Dies gewährt ihnen aber keine Narrenfreiheit. Die Todesstrafe wird nur in besonders schweren Fällen zur Anwendung kommen. Nicht wegen Diebstahl oder Betrug. Aber Mord und Hochverrat. Zuchthaus kostet unter Umständen zuviel, daher würde ich hier Zwangsarbeit präferieren. Die Arbeitsanstalt praktiziert das ja bei arbeitsunwilligen Personen schon.
Zuguterletzt kann ich den Ständen dann noch den Ministerposten der Justizbehörde anbieten. Dieser unterstehen die Erziehungsanstalt, noch die Exekutive und ab nächsten Jahr der Medizinalrat.
Was noch nicht zur Sprache kam, das Recht des Grossherzogs, das Parlament aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen, siehe britisches Beispiel.
Ok, ich brauche ein paar Anregungen, wie ich Ansprüche auf den preussischen Thron anmelden kann. Kann mir jemand helfen?
Ich muss die Sache natürlich erst mal Meister Willkür besprechen, aber ich denke auf dieses Arrangement werden sich die Stände einlassen.
Dann werde ich sie darum bitten, alles zu versuchen. Wichtig ist mir, dass das Fürstentum Ratzeburg ebenfalls in beiden Kammern vertreten ist.
Hmkay... Auch hier, Oxfords Zustimmung vorausgesetzt, kannst du mit den Landständen wohl überein kommen.Das greift etwas vor, da ich hier noch keine genaueren Vorstellungen habe....
Dies würde die Rechte der Stände reduzieren, also werden sie hier sicherlich murren. Darum mein Zugeständniss, das die Stände die Posten in den Gerichten besetzen können. Dominalgerichte und Oberlandgericht werden aber paritätisch besetzt. Wohingegen ich nicht einlencken werde, ist die Rechtsgleichheit aller vor dem Gesetz. Also auch meine Person. Parlamentarier geniessen eine gewisse Immunität. Dies gewährt ihnen aber keine Narrenfreiheit. Die Todesstrafe wird nur in besonders schweren Fällen zur Anwendung kommen. Nicht wegen Diebstahl oder Betrug. Aber Mord und Hochverrat. Zuchthaus kostet unter Umständen zuviel, daher würde ich hier Zwangsarbeit präferieren. Die Arbeitsanstalt praktiziert das ja bei arbeitsunwilligen Personen schon.
Zuguterletzt kann ich den Ständen dann noch den Ministerposten der Justizbehörde anbieten. Dieser unterstehen die Erziehungsanstalt, noch die Exekutive und ab nächsten Jahr der Medizinalrat.
Die Stände werden da kaum was dagegen haben, schliesslich kannst du auch bei aufgelöstem Parlament ihre Gelder nicht gegen ihren Willen verwenden, ihre Position wäre nicht in Gefahr. Thüringen hat dieses Recht meines Wissens auch in der Verfassung verankert. Also ebenfalls Zustimmung. Und übrigens, die Steuern erhöhen kannst ohne ein funktionierendes Parlament bei einer A-Verfassung auch nicht.Was noch nicht zur Sprache kam, das Recht des Grossherzogs, das Parlament aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen, siehe britisches Beispiel.
Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.