Ich bin gerade am Smartphone.
Kann irgendjemand es schön zusammen führen.
Ich bin gerade am Smartphone.
Kann irgendjemand es schön zusammen führen.
Khan von Hessen
König von Deutschland
Pfalzgraf am Rhein
Sind wir uns jetzt einig?
Wenn ja sollte mm noch Jon schauen was unsere Leute und die neutralen Mächte davon halten.
Khan von Hessen
König von Deutschland
Pfalzgraf am Rhein
Sorry ich bin aktuell etwas eingespannt und dieses Wochenende unterwegs.
Nur mal in Kurzfassung:
Bei 1/2 oder 2/3 der Truppenstärke (vielleicht einfach alles außer LI - inkl Söldner und Artillerie) sollte der Banditenschutz zu Hause beim einberufen auch gewährleistet sein. Die Kosten für den Heimatschutz würde ich dann auch mit einschließen bei der finanziellen Unterstützung aus der Kasse.
Den Friedensvertragparagraphen finde ich wie geschrieben noch ungünstig
1/3 ohne LI einzubeziehen als Regel für alle klingt gut. Schließe mich da Dorky und Tim an, wenn man es einfacher haben möchte.
1/3 ohne LI wäre weniger als im burgundischen Vorschlag, ich könnte mir wie gesagt auch 1/2 oder 2/3 vorstellen.
Reichskriegsgesetz
1a) Zum Schutz des Kaiserreiches kann der Kaiser die Ausrufung eines Reichskrieges beantragen. Ein Reichskrieg dient zum Schutz des Reichsgebietes. Der Grund für den Reichskrieg wird bei der Ausrufung des Reichskrieges angegeben.
1b) Ein Reichskrieg kann nur mit 2/3 Mehrheit unter den stimmberechtigten Reichsständen ausgerufen werden.
1c) Der Kaiser koordiniert die Kriegsbemühungen der versammelten Truppen
1d) Der Reichskrieg kann durch 2/3 Mehrheit unter den stimmberechtigten Reichsständen aufgehoben werden.
1e) Der Reichskrieg endet, wenn der Grund für den Reichskrieg wegfällt. Dies wurd durch den Kaiser erklärt. In Streitfällen reicht eine einfache Mehrheit unter den stimmberechtigten Reichsständen für eine Beibehaltung des Reichskrieges.
Marine:
2a) Die Fürsten haben mindestens 1/3 ihrer Flotten (bemessen an den Unterhaltskosten) zur Verfügung zu stellen.
2b) Zur besseren Koordination der Marine wird eine Flottenkomandostab gebildet aus den 3 Reichsteilen besteht, die am meisten (bemessen an den Unterhaltskosten) für den Reichskrieg bereitstellen
2c) Von den drei Mitgliedern des Flottenkommandostabes wird der Oberbefehlshaber über die Flotte bestimmt.
Armeeführung:
3a) Zur besseren Koordination des Heeres wird ein Generalstab gebildet. Der Generalstab besteht aus einem Generalfeldmarschall, den drei Generalobersten und ihren Stäben.
3b) Die drei Generalobersten werden von den drei Reichsteilen bestimmt die am meisten Militär zur Reichsarmee beitragen
3c) Der Generafeldmarschall wird von den drei Generalobersten mit Zweidrittelmehrheit bestimmt und hat den Oberbefehl über die Reichsarmee.
Reichsarmee:
4a) Die Reichsarmee dient zur Verteidigung des Reichsgebietes.
4b) Die Reichsstände sind verpflichtet, mindestens 1/3 der verfügbaren Soldaten (mit Söldnern, ohne LI) für die Reichsarmee abzustellen
4c) Sitz der Armeeleitung ist in Friedenszeiten am Kaiserhof. Dort wird auch ein Generalstab der Verteidigungsarmee eingerichtet, in den jede Armee des Bundesheeres zwei Offiziere als ständige Vertreter entsendet werden.
Sonstiges:
5a) Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist die Reichsarmee befugt, die Grenzen eines jeden Mitgliedsstaates zu überqueren.
5b) Der Reichspfennig erstattet 1/2 der Baukosten von verlorenen gegangen Schiffen und Artillerie
5c) Der Reichspfennig erstattet 1/3 der Soldkosten
Geändert von Tim Twain (25. Februar 2024 um 12:47 Uhr)
Ich habe mal die Anregungen eingeflochten. Bei der Marine halte ich eine Regelung wie bei der Armee bzüglich des Oberbefehls und den abzustellenden Truppen für sinnvoll. Das die Reichsarmee der Verteidigung des Reiches dient ist eingeflochten, eine Beschränkung auf Kriegserklärung halte aufgrund der Erfahrungen aus dem Frankreichkrieg für wenig zielführend, um ein Land effektiv zu schützen dürfte auch eine Handlungsfähigkeit vor einer entsprechenden Kriegerklärung sinnvoll sein.
Das habe ich nicht so recht verstanden. Wenn eine Einheit einfach eigenmächtig beschließen darf, nicht an den Kriegshandlungen teilzunehmen ist das ganze Gesetz ja komplett sinnlos?Das Kommando über die jeweilige Einheit liegt in Zukunft abweichend zur bisherigen Regelung auch im Falle eines Reichskrieges bei dem Land, dem die Division oder das Korps entstammt. Im Stab sollen Offiziere aus allen Herkunftsländern vertreten sein. Jedes Armeegruppierung benennt Verbindungsoffiziere zur Armeeleitung, um die Abstimmung militärischer Operationen zu verbessern.
Das könnte noch aus dem DB-System stammen. Wenn ich mich recht erinnere, gab es damals schon eine Reichskriegsordnung, die aber überarbeitet werden sollte. In der "alten" Ordnung waren viele Einheiten aus Kämpfern unterschiedlicher Länder zusammengesetzt, wobei der Oberbefehl nochmals anderen Offizieren zukam. Wir haben dann vereinbart, die Offiziere aus dem Land zu nehmen, aus dem die Einheit stammt, weil das militärisch etwas effektiver war. In eurem Fall kommen die Truppen aber ohnehin schon als feste Verbände mit eigenen Offizieren, das spielt hier also keine Rolle.
(mit Söldnern, ohne SI)
ohne SI sollte LI sein, oder?
kein Plan ob es aus dem Text hervorgeht. Aber die Reichsarmee tritt Ja nur in einem Verteidigungskrieg zusammen. Oder hat jetzt der Kaiser auch die Möglichkeit einen Angriffskrieg zu erklären unter dem Deckmantel "Schutz des Reichsgebietes" - ?
davon ab finde ich es so sehr übersichtlich und gut umsetzbar.
Jap danke, ist angepasst.
Es bedarf ja sowieso einer Zustimmung des Reiches zum Kriegsgrund. Wäre der primäre Sinn des Krieges nicht in der Verteidigung des Reiches, wäre ein solcher Beschluss auch trotz 2/3 Absegnung unzulässig.
Gleichzeitig bekommen wir etwas Spielraum, sei es in einen möglichen Bruch der Prager Konvention durch die Ungarn anzugreifen, oder Gegenangriffe bei einem Angriff auf ein Reichsmitglied zu starten und nicht dogmatisch in den Grenzen des Reichsgebietes beschränkt zu sein.