Eingeladen sind:
Caporegime (Arrizwa); Beobachter (da befangen): PaPaBlubb (BT)
AT (noxx-0)
BJ
Eingeladen sind:
Caporegime (Arrizwa); Beobachter (da befangen): PaPaBlubb (BT)
AT (noxx-0)
BJ
Geändert von Brabrax (14. August 2019 um 21:39 Uhr)
Der Emir von Bar-Talif (PPB) und der Fürst von An-Tarh (noxx-0) haben Klage gegen den Habichthochkönig von An-Qalala eingereicht.
mMn sind wir gem. Art. 1 des ewigen Reichslandfriedens dafür zuständig. So von Capo kein Einwand kommt, würde ich anschließend zunächst die Kläger (AT, BT) bitten, Stellung zu beziehen und ihre Klage in Langform vorzutragen.
Anschließend würde dem Habichthochkönig Möglichkeit gelassen, selbst eine Aussage zu tätigen.
Der Emir von Bar-Talif und der Fürst von An-Tarh werden nun aufgefordert, vor dem RSG bezüglich der vorgebrachten Klage Stellung zu beziehen.
(PM ging raus.)
Der König von An-Qalala hat widerrechtlich und dem gültigen Friedensvertrag widersprechend das Land des Sultans von Amdab besetzt, dieser hat sich seit seiner abkehr vom Warlordtum und Einsetzung als Adeliger Vasall vorbildlich verhalten und sich mit an die Spitze der freien Menschheit der Armee gesetzt.
Seine Abwesenheit um gegen die Ameisen zu kämpfen wurde nun aufs schändlichste vom König von A-Q ausgenutzt um einen teil des Friedensvertrages zu revidieren und gegen den Reichsfrieden zu verstoßen.
[HoI2:DD]Die Welt in Grau: Ein Welteroberungsversuch mit Deutschland [HoI2:DD]Kanada 1931 - Für das Commonwealth
[Vic:R]Es war sehr schön, es hat mich sehr gefreut [Vic:R]Krakau - Ruhm oder Untergang [EU3:DW]Byzanz - Imperium Sine Fine
[EU3:DW]Norwegen - Nur Fisch im Norden Long Live the Queen [HoI:DH]KR - Der Zorn des Khan
[EAW]Russland im ersten Weltkrieg [EU4]V&F - Großmachtsträume in San Marino
[Root] - Chaos im Wald
Der Kaiser
Ich würde gerne, so die beteiligten Parteien nichts dagegen haben, den RSD auf Ermittlungen in der Sache ansetzen.
A-T hat zwar grundsätzlich nichts dagegen, sieht aber eigentlich den Grund nicht weswegen ein RSD Einsatz notwendig sein sollte.
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Wenn der eigene Vasall gegen einen selbst und den eigenen Adel mobil macht ist das Verrat und Rebellion. Dagegen muss man vorgehen- wie es schon zahllose Male in den verschiedensten Ländern passiert ist.
Im übrigen ist der Anklagepunkt den es zu klären gibt der Bruch des Reichsfriedens (wie aus der Anklageschrift klar hervor geht), Gewohnheitsrecht ist nun mal nicht justiziabel, wenn keinerlei Aufschriften dazu existieren (was offensichtlich nicht der Fall ist).
Mal wieder Lust auf ein richtiges mittelalterliches Gemetzel??- dann bist du hier richtig!
Bayern träumt von Märchenschlössern, bringst du deinen Traum ein?
Zitat von Azrael
Das ist nicht das Territorium des Warlords, sondern das des Königreichs des Habichts, von einer Grenzüberschreitung oder gar einem Bruch des Reichsfriedens kann also keine Rede sein. Die ehemaligen Territorien des Warlords stellen und stellten kein "anderes Land" dar.
Mal wieder Lust auf ein richtiges mittelalterliches Gemetzel??- dann bist du hier richtig!
Bayern träumt von Märchenschlössern, bringst du deinen Traum ein?
Zitat von Azrael
Mit welcher Grundlage ist es nicht das Territoriums des Sultans, sondern das des Habichts?