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Thema: Crusader Kings 2 - Schnelle Fragerunde

  1. #1891
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    Wie "schläft" man sich eigentlich hoch?

    Bin 769? als Graf von Württemberg gestartet. Mein Ziel ist viele Frauen zu zeugen und diese matrilinear zu verheiraten um irgendwann das Haus "Sieghardinger" in diversen Ländern an die Macht zu bekommen.

    Durch diverse Kriege und Erbschaften meiner Lehnsherrn gehört das Herzogtum "Alemannen" inzw. zum Königreich Bayern. Dort ist auch zufällig der erste Sieghardinger-König an der Macht.
    Da mein aktueller Graf ehrgeizig ist (spiele etwas Rollenspiel-artiger) ist das Ziel aktuell Herzog zu werden.

    Aktuell führt mein Herzog-Lehnsherr einen Unabhängigkeitskrieg. Mein Ziel ist, durch die zu erwartende Niederlage irgendwie Kapital draus zu schlagen. Militärisch geht das nicht. Kann man den König irgendwie diplomatisch dazu bringen, den Herzog nach dem Krieg abzusetzen und evtl. mich einzusetzen?

  2. #1892
    Registrierter Benutzer Avatar von Mark
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    Direkt mit dem Konflikt verbunden wohl nicht. Mir sind lediglich die Optionen im Intrigen-Menü geläufig - Anspruch fingieren bzw. Anspruchsforderung gegen den direkten Lehnherrn. Oder eine Fraktion im Herzogtum gründen. Mir als Graf hatte der König selber ein neu geschaffenes Herzogtum angeboten.

    Eine Frage nun von mir: Was lässt sich mit einer engen Verbindung zum Papst so alles anfangen? Scheidung ersuchen, anderen Charakter exkommunizieren lassen. Weiteres?
    Übersicht meiner bisherigen und laufenden Storys hier im Forum

    Und durch seine Klugheit wird ihm der Betrug geraten, und er wird sich in seinem Herzen erheben, und mitten im Frieden wird er viele verderben und wird sich auflehnen wider den Fürsten allen Fürsten.

  3. #1893
    sehr selten Avatar von Kakapo
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    Du kannst den Papst um Geld bitten.

    Er kann dir Ansprüche auf Grafschaften und Herzogtümer gewähren.

    Man kann ihn um einen Kreuzzug bitten.

    Er kann dir eine Invasion gegen ein anderes christliches Reich gewähren. Man benötigt allerdings einen Anspruch auf den entsprechenden Titel.

  4. #1894
    Forenquösi Avatar von Austra
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    Zitat Zitat von Kakapo Beitrag anzeigen
    Er kann dir eine Invasion gegen ein anderes christliches Reich gewähren. Man benötigt allerdings einen Anspruch auf den entsprechenden Titel.
    Soweit ich weiß reicht es, wenn der Papst dich mehr mag als den anderen christlichen König. Hab so mal als 2-Provinzen-Österreich in einem einzigen Krieg ganz Ungarn geschluckt. Und ich bin mir recht sicher, dass ich da keinen Anspruch auf Ungarn hatte.
    Zitat Zitat von Kendogan Beitrag anzeigen
    Wer Pokémon für ein Kinderthema hält, hat halt einfach keine Ahnung wovon er spricht :sz:

  5. #1895
    sehr selten Avatar von Kakapo
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    Hab gerade nochmal in der Wiki nachgesehen. Wir haben beide recht.

    Man muss entweder kleiner als das Ziel sein, oder einen Anspruch haben.

  6. #1896
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    Lustig! In meiner vor ein paar Tagen gestarteten Ck-MP partie bin ich ebendieser Graf (Sieghardinger von Würthenberg)
    Ich hab den Herzogtitel ohne Kampf bekommen, indem ich 3 der 4 Grafschaften im Herzogtum mit Anspruch fingieren und per Kampf übernommen habe. Bereits bei 2 von 4 Titeln kann man den Lehensherren um den Titel bitten, soweit er diesen besitzt. Ich hatte Glück und der King gab mir den Titel einfach so (ich hatte glaub ich gerade eine Faktion aufgemacht) Muss dazu sagen das ich mir meine "Unabhängigkeit" vom Herzog erkämpft hatte.

  7. #1897
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    Anderes Thema, Ich spiele gerade einen überraschen alt gewordenen Kaiser-Sack und mein durch Ultimogenitur letzer verbliebe Erste Sohn starb vor mir mit 50 (ich bin 80).
    Ich hab jedoch einem Sohn, mit eher unschönen Traits in die Kirche geschickt und ihn so vom Erbe ausgeschlossen.
    Mein Erbe ist nun mein Enkel der Sohn des ersten Sohns. Dieser hat leider noch schlimmere Traits, und ich hab gerade gemerkt, das mein Sohn in der Kirche eine Ambition hat das er Erbe werden möchte.
    Die Frage ist jetzt: Wie wird ein "enterbter" Sohn wieder mein erbfolge Sohn? Wie könnte er das werden und wie kann ICH das veranlassen?

  8. #1898
    Registrierter Benutzer Avatar von Strat
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    Vielleicht die Investitur wieder abschaffen ?
    Zitat Zitat von Schlumpf Beitrag anzeigen
    Strat ist doch so ein verkorkster Linker
    Zitat Zitat von Isaac Newton; in einem Brief an Robert Hooke
    Wenn ich weiter geblickt habe, so deshalb, weil ich auf den Schultern von Riesen stehe.
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    Civ 4: Weg in den Olymp
    Civ 4 PBEM 474 Das Steigen und Fallen der Kurse

  9. #1899
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    Ne er ist kein Investitur-Nachfolger. Ich habe einen Tempel gebaut und ihm den gegeben.

  10. #1900
    rogue trader Avatar von Oppenheimer
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    Ich glaube dann hast du schlicht gelitten. Aber als kleiner Tipp: Ich nehme mal an, dass du in Feudalherrschaft spielst? Die Feudalwahl ist allen anderen Formen der Nachfolgeregelung in den meisten Fällen haushoch überlegen. Ausserdem sollte man stets eine möglichst gute Ausbildung aller wichtigen fleischlichen Nackommen organisieren, also die fast aller Jungs und der meisten Mädels (nämlich derer, die man wieder mit der eignen Sippe vermählt, hust hust).
    Wer bereit ist, Freiheit zu opfern, um Sicherheit zu gewinnen, verdient weder das eine noch das andere. Vor allem im Straßenverkehr.

  11. #1901
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    Hallo,

    ich besitze CK II erst seit wenigen Tagen. Ich habe einen Haufen Fragen und möchte diese hier stellen, um so einige meiner Unklarheiten zu beseitigen.
    Um die Grundzüge kennen zu lernen, habe ich erstmal alle DLCs deaktiviert.

    1) Wenn ich eine Grafschaft erobere, möchte ich dem entsprechenden Vasallen den Titel entziehen und sie selbst regieren. Wie geht das?
    Ich habe in einem Tutorial gesehen, dass unter Intrige den Punkt "Entziehe den Titel... / Annuliere die Grafschaft..." gibt. Bei mir gibt es diese Option jedoch nicht (obwohl ich mit der selben Grafschaft angefangen habe wie in besagtem Tutorial), bzw. in einem anderen Spielstand ist diese Option grau hinterlegt und nicht auswählbar.

    2) Wenn ein Vasall nicht aus meiner Dynastie kommt, verliere ich die entsprechende Grafschaft wenn er stirbt und sein Nachfolger diese übernimmt?

    3) Angenommen einer meiner Höflinge ist Erbe eines anderen Grafen o.ä.. Ist das entsprechende Gebiet autonom, wenn er dieses erbt? Gibt es eine clevere Möglichkeit mir das vorher unter den Nagel zu reißen oder irgendwie an das Erbe zu kommen?

    4) Ich verstehe leider noch gar nicht wie das mit den Ansprüchen funktioniert. Angenommen ich fange mit einer Graftschaft an, mit der ich Anspruch auf eine andere habe, was als "potenzielles Ziel" angegeben ist. Warum habe ich da den Anspruch? Dem muss ja irgendein Grund vorliegen. Wo genau sehe ich ob ich den Anspruch habe oder nicht nur einer meiner Höflinge? Wie kann ich außer durch "Fingieren" an Ansprüche gelangen?

    Vielen Dank im Voraus. Die meisten werden bei diesen Noob-Fragen wohl mit den Augen rollen, aber ich versuche mich gerade zurecht zu finden.

  12. #1902
    Je suis USA! Avatar von Ennos
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    Habe seit den letzten zwei/drei Patches nicht mehr gespielt, Korrekturen können dann von anderen.

    1) Das geht nur, wenn du selbst einen Anspruch auf die Grafschaft hast. Du kannst deinen wiehießernochderDiplotypausdemRat auf die Grafschaft setzen, um einen Anspruch zu fingieren.
    Wenn deine Kronautorität hoch genug ist und der Vasall ein Heide/Ketzer, dann geht es auch ohne Intrige über das Charaktermenü.
    Grundsätzlich kannst du Titel auch über das Charaktermenü entziehen, das gibt aber einen dauerhaften Beziehungsmalus von 40.

    2) Eigentlich nicht. Das ist nur möglich, wenn der Erbe schon einen anderen Titel innehat der nicht zu deinem Reich gehört, oder wenn der Titelinhaber irgendwoher einen dir gleichwertigen oder höheren Titel bekommt.
    Sollte die Gefahr eines solchen Verlustes bestehen, dann bekommst du oben ein Warnsymbol.

    3) Wenn er nur Höfling ist, dann verlässt er deinen Hof und wird Graf. Wenn die Grafschaft autonom war, dann bleibt sie es, wenn sie zu einem anderen Reich gehört, dann verbleibt sie dort.
    Wenn du allerdings Herzog bist und den Höfling zum Grafen oder Burgherren machst, dann wird die Grafschaft zu deinem Reich gehören, wenn sie geerbt wird. Denn dann ist er dein Vasall und erbt als solcher Land.
    Du kannst für deine Vasallen militärisch Ansprüche durchsetzen, unter Umständen die in den Tooltips erläutert werden kannst du so drin Reich vergrößern.

    4) Ansprüche kommen auf verschiedenen Wegen zusammen. Es gibt einmal Titelansprüche; als König von Irland hat man beispielsweise Ansprüche auf alle de iure Provinzen von Irland, diese Ansprüche kann man nur kriegerisch durchsetzen gegenüber ihren Besitzern, wenn diese nicht deine Vasallen sind;
    Ansprüche durch Erbschaft und Verwandtschaft, stirbt ein Fürst, dann bekommen die ersten X Kinder jeweils einen starken Anspruch auf den höchsten Titel und entsprechend der Erbgesetze wird alles verteilt. Zum Beispiel bekommt der Bruder deines Erben in den meisten Fällen einen Anspruch, den könnte er versuchen durchzusetzen, um deinen Charakter vom Thron zu vertreiben. Hier gibt es noch andere Wege wie Ansprüche zustande o mmen können.
    Fingierte und Eventansprüche; es gibt meines Wissens einige Events die Ansprüche vergeben. Das Fingieren funktioniert indem Du deinen Kanzler(den Diplotypen) auf die Provinz stellst deren Titel du beanspruchen willst und dann wartest, mit ein wenig Glück (Chance wird angezeigt) hat er dann irgendwann Erfolg, du musst ein wenig Gold bezahlen und bekommst den Anspruch. (Ist die Provinz die Hauptstadt eines Herzogtums, dann besteht auch eine Chance für den Herzogstitel)
    Individuelle Ansprüche sind als kleine Wappen im Charaktermenü zu finden, Ansprüche durch Titel werden nicht extra angezeigt.
    Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.


  13. #1903
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    Zitat Zitat von Ennos Beitrag anzeigen
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    Habe seit den letzten zwei/drei Patches nicht mehr gespielt, Korrekturen können dann von anderen.

    1) Das geht nur, wenn du selbst einen Anspruch auf die Grafschaft hast. Du kannst deinen wiehießernochderDiplotypausdemRat auf die Grafschaft setzen, um einen Anspruch zu fingieren.
    Wenn deine Kronautorität hoch genug ist und der Vasall ein Heide/Ketzer, dann geht es auch ohne Intrige über das Charaktermenü.
    Grundsätzlich kannst du Titel auch über das Charaktermenü entziehen, das gibt aber einen dauerhaften Beziehungsmalus von 40.

    2) Eigentlich nicht. Das ist nur möglich, wenn der Erbe schon einen anderen Titel innehat der nicht zu deinem Reich gehört, oder wenn der Titelinhaber irgendwoher einen dir gleichwertigen oder höheren Titel bekommt.
    Sollte die Gefahr eines solchen Verlustes bestehen, dann bekommst du oben ein Warnsymbol.

    3) Wenn er nur Höfling ist, dann verlässt er deinen Hof und wird Graf. Wenn die Grafschaft autonom war, dann bleibt sie es, wenn sie zu einem anderen Reich gehört, dann verbleibt sie dort.
    Wenn du allerdings Herzog bist und den Höfling zum Grafen oder Burgherren machst, dann wird die Grafschaft zu deinem Reich gehören, wenn sie geerbt wird. Denn dann ist er dein Vasall und erbt als solcher Land.
    Du kannst für deine Vasallen militärisch Ansprüche durchsetzen, unter Umständen die in den Tooltips erläutert werden kannst du so drin Reich vergrößern.

    4) Ansprüche kommen auf verschiedenen Wegen zusammen. Es gibt einmal Titelansprüche; als König von Irland hat man beispielsweise Ansprüche auf alle de iure Provinzen von Irland, diese Ansprüche kann man nur kriegerisch durchsetzen gegenüber ihren Besitzern, wenn diese nicht deine Vasallen sind;
    Ansprüche durch Erbschaft und Verwandtschaft, stirbt ein Fürst, dann bekommen die ersten X Kinder jeweils einen starken Anspruch auf den höchsten Titel und entsprechend der Erbgesetze wird alles verteilt. Zum Beispiel bekommt der Bruder deines Erben in den meisten Fällen einen Anspruch, den könnte er versuchen durchzusetzen, um deinen Charakter vom Thron zu vertreiben. Hier gibt es noch andere Wege wie Ansprüche zustande o mmen können.
    Fingierte und Eventansprüche; es gibt meines Wissens einige Events die Ansprüche vergeben. Das Fingieren funktioniert indem Du deinen Kanzler(den Diplotypen) auf die Provinz stellst deren Titel du beanspruchen willst und dann wartest, mit ein wenig Glück (Chance wird angezeigt) hat er dann irgendwann Erfolg, du musst ein wenig Gold bezahlen und bekommst den Anspruch. (Ist die Provinz die Hauptstadt eines Herzogtums, dann besteht auch eine Chance für den Herzogstitel)
    Individuelle Ansprüche sind als kleine Wappen im Charaktermenü zu finden, Ansprüche durch Titel werden nicht extra angezeigt.
    Dannke für die schnelle Hilfe. Einige Unklarheiten bestehen jedoch noch.

    Zu 1)
    So wie ich das bisher gesehen habe ging das immer über das Charaktermenü. Da ist das aber, wie du schon sagtest, mir teilweise dicken Abzügen verbunden.
    Einfaches Beispiel: Ich fange als König von Connechta in Irland an. Ich habe einen Anspruch auf die Grafschaft Breifne und erobere sie. Nun möchte ich sie selbst übernehmen und den Vasallen absetzen (Damit ich später wie von dir in 3) verfahren kann). Unter Intrige ist der Punkt "Verschwörung: Annulieren der Grafschaft Breifne" grau unterlegt, mit einem Minuszeichen versehen und nicht wählbar. Unter Anforderungen steht nichts. Warum ist das so? Liegt das daran, dass ich von besagten Vasallen (bzw. ehemals Grafen) einen Gefangenen habe? Den Titel über das Charaktermenü zu entziehen geht glaube ich nicht, weil kein Grund wegen Waffenstillstand vorhanden ist (?).
    Gibt es noch eine andere Möglichkeit die Grafschaft selbst zu regieren?

    Wenn ich z.B. als König von Mumu anfange (2 Grafschaften) scheint das über Intrige zu funktionieren. Warum im o.g. Fall nicht?

    Zu 4) Bekommen nur diejenigen (beim Erben) einen Anspruch, die auch gem. Erbgesetz erben können, oderhätte z.B. meine Frau auch einen Anspruch wenn ihr Vater stirbt, obwohl dort nur männliche Nachkommen erben?

  14. #1904
    Je suis USA! Avatar von Ennos
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    1) Hast Du einen starken Anspruch? (Hast du den durchgesetzt und nicht etwa den Anspruch durch den Titel? Eigentlich hättest du die Grafschaft bekommen müssen) Hast du einen Waffenstillstand mit dem Vasallen? Das dort nichts angezeigt wird ist ein bekannter Bug an dem gerade gearbeitet wird laut der Plaza.

    4) Hier muss ich mich auf die Wikiangaben stützen: Nr.2 und 3 in der Erblinie auf den Titel bekommen einen starken Anspruch auf den Titel und alle Kinder des Titelträgers bekommen einen schwachen auch wenn sie nicht erben können . Deine Frau dürfte keinen bekommen.
    Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.


  15. #1905
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    Zitat Zitat von Oppenheimer Beitrag anzeigen
    Ich glaube dann hast du schlicht gelitten. Aber als kleiner Tipp: Ich nehme mal an, dass du in Feudalherrschaft spielst? Die Feudalwahl ist allen anderen Formen der Nachfolgeregelung in den meisten Fällen haushoch überlegen. Ausserdem sollte man stets eine möglichst gute Ausbildung aller wichtigen fleischlichen Nackommen organisieren, also die fast aller Jungs und der meisten Mädels (nämlich derer, die man wieder mit der eignen Sippe vermählt, hust hust).
    Finde ich gar nicht! Weil die Wahlberechtigten Vasallen immer irgendeinen Hanswurst auf den Thron setzen wollen und man mit seinem Wunschnachfolger meist dumm aus der Wäsche guckt. So schnell wie die wieder irgend wen neues nutzloses ausgraben, kann man die gar nicht umbringen. Ich versuche daher immer Primo- oder Ultromogenitur zu haben, dann hat man den Käse mit den Vasallen gar nicht erst.

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