Weiß nicht ob sich jemand damit direkt auskennt, würde mir aber auch reichen, wenn mir jemand bei der Interpretation des Gesetzestextes helfen könnte: http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html
Bisher ging ich davon aus, dass sich für 2 Monate Elternzeit mein Urlaubsanspruch auf 10/12 der ursprünglichen Summe reduzieren würde. Also x/12*10 (wie würde hier x,33333 gerundet werden auf x oder x,5?).
Nachdem ich den Gesetzestext nun gelesen habe darf der AG aber nur je vollem genommenen Monat den Jahresurlaub um 1/12 reduzieren. Da ich meine beiden Elternzeitmonate jedoch aufgeteilt habe (Feb/Mrz und Jun/Jul) würde das heissen, dass ich weiterhin Anspruch auf 28 Tage habe?