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Thema: [Crusader Kings 2] Reges geminati - Sie trugen die Krone

  1. #1
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    [Crusader Kings 2] Reges geminati - Sie trugen die Krone

    Reges geminati - Sie trugen die Krone


    Die deutschen Herrscher des Mittelalters

    • Titel: Reges geminati - Sie trugen die Krone
    • Spiel: Crusader Kings 2
    • Fraktion: Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation (HRE)
    • Geschlecht/Charakter: zu Beginn das Haus der Salier / Heinrich IV.
    • Startdatum: 26. Dezember 1066
    • Schwierigkeitsgrad: schwer (4. von 5 Graden)
    • Modifikation: keine
    • DLC: siehe unten im Bild



    O miseranda regni facies! Sicut in quodam comico Omnes geminati sumus legitur, papae geminati, pontifices geminati, reges geminati, duces sunt geminati!
    Annales Augustani (Augsburger Annalen) 1080

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    Und durch seine Klugheit wird ihm der Betrug geraten, und er wird sich in seinem Herzen erheben, und mitten im Frieden wird er viele verderben und wird sich auflehnen wider den Fürsten allen Fürsten.

  2. #2
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    Über Crusader Kings II
    aus Wikipedia

    Achtung Spoiler:
    Crusader Kings II (abgekürzt CK2) ist ein Echtzeit-Globalstrategiespiel, das in der Zeit des Hoch- und Spätmittelalters angesiedelt ist.

    Der Spieler übernimmt die Kontrolle über eine mittelalterliche Herrscherdynastie und kann dabei Herrschaftsgebiete von kleinen Grafschaften bis hin zu riesigen Königreichen als Lehnsherr kontrollieren.

    Die Steuerung einer Dynastie bedeutet, dass der Spieler nicht einen bestimmten Staat oder Charakter spielt, sondern jeweils nur den Anführer der gewählten Dynastie, bzw. dessen Erben. Durch Kriege, Erbfälle und Einheiraten in andere Dynastien können neue Ländereien und Titel hinzugewonnen werden um so das Prestige der eigenen Dynastie zu befördern. Das Spiel endet, wenn eine Dynastie beim Tod des gespielten Charakters keinen Erben der eigenen Blutlinie mehr aufweist oder die Dynastie keine Landtitel mehr besitzt. Ein zentrales Element des Spiels ist somit eine zielgerichtete Heiratspolitik zur Sicherung der Nachfolge für seine Erben.

    Ziel des Spiels ist es, das Ansehen (Prestige) seiner Dynastie zu steigern. Dies kann durch Zugewinn von Ländereien, Siege in militärischen Konflikten, Einheiraten in mächtige andere Dynastien oder durch verwirklichte Ambitionen (zuvor festgelegte Zwischenziele im Spiel) erfolgen. Dazu bedient sich das Spiel eines Genetik- und Ausbildungssystems, in welchem alle Charaktere in Abhängigkeit von Eltern und Ausbildern und durch Zufallsereignisse beeinflusst, körperliche Eigenschaften, geistige Fähigkeiten und Attribute wie Kultur und Religion entwickeln. Diese Faktoren beeinflussen maßgeblich die Beziehungen zu anderen Herrschern und insbesondere zu Vasallen, die für den Spielercharakter Gebiete beherrschen. Diese Tatsache fügt dem Spiel eine zusätzliche Dimension hinzu, indem der Spieler versucht, bei der Vorausplanung von Heiraten und Ausbildung von Nachkommen ideale Nachfolger als künftige Herrscher oder Vasallen "heranzuzüchten".

    Der Spieler beherrscht eine Anzahl direkt durch Ihn verwalteter Ländereien (die eigene Domäne) und zusätzlich Vasallen, die jedoch Ihre Ländereien eigenständig verwalten und innerhalb Ihrer eigenen Dynastie weitervererben. Die Vasallen sind verpflichtet, bei Bedarf Truppen für den Spieler bereitzustellen und Steuern an Ihn abzuführen. Allerdings muss der Spieler sein Augenmerk darauf richten, die Meinung der Vasallen ihm gegenüber hoch zu halten, um Rebellionen zu vermeiden.

    Crusader Kings II ist gegenüber anderen Paradox - Titeln wie etwa Europa Universalis, Hearts of Iron oder Victoria: Empire under the Sun hinsichtlich der Regelungstiefe stark vereinfacht. Während die vorgenannten Spiele es dem Spieler erlauben, nahezu jeden Aspekt der Staatsführung selbst festzulegen, sind in Crusader Kings II Feldzüge, Zusammensetzungen von Heeren und Belagerungen, ebenso wie die technische Entwicklung weitestgehend automatisiert, so dass der Spieler nur Entwicklungsrichtungen vorgibt. Dies führt dazu, dass der Schwerpunkt klar auf der Heranbildung von Charakteren, Heiratspolitik und Kontrolle von Herrschaftsansprüchen liegt.

    Das Spiel bietet fünf verschiedene Führungsebenen, von denen vier für den Spieler effektiv spielbar sind.

    Diese sind (in aufsteigender Reihenfolge):

    • Barone (nur bedingt spielbar) herrschen über Baronien als Vasallen von Grafen,
    • Grafen herrschen über Grafschaften und direkt über Baron-Vasallen und sind ggf. Vasallen von Herzögen und Königen, seltener auch Kaisern,
    • Herzöge herrschen über Herzogtümer und direkt über Graf-Vasallen Ihres Reiches und sind ggf. Vasallen von Königen oder Kaisern,
    • Könige herrschen über Königreiche und den niederen Lehnsherren Ihres Reiches und sind ggf. Vasallen von Kaisern (zum Beispiel Böhmen),
    • Kaiser beherrschen Kaiserreiche und die Ihnen untergebenen Vasallen, meistens Herzöge.

    Der Spieler herrscht innerhalb des Spiels jeweils nur über die Barone seiner Domäne und die Vasallen der nächst niedrigeren Führungsebene. Er übt die diplomatische, wirtschaftliche und ideelle Herrschaft über sein Gebiet aus, fördert den Ausbau seiner Ländereien und führt Kriege gegen andere Herrscher.

    Im Vergleich zu anderen Globalstrategiespielen sind die Akquisitionen von Ländereien und Macht in Crusader Kings II zumeist Ergebnis langfristiger Planung bis hin zur Vorbereitung über mehrere Generationen von Erben. Zum Beispiel können einzelne Grafschaften, aber auch ganze Königreiche dem Spieler als Erbe zufallen oder auch von ihm an andere Lehnsherren oder, durch Erbteilung, an andere Geschwister abfallen. Ferner ist es auch nicht möglich ohne einen Kriegsgrund andere Reiche anzugreifen. Entweder benötigt man dazu einen Erbanspruch (auch ein Anspruch der eigenen Vasallen ist möglich) oder eine andere Religion. Erbansprüche können auch seltener durch diplomatische Maßnahmen fingiert werden.



    Quellen:

    • #1 Stefan Weinfurter / Die Salier und das Reich I
    • #2 Egon Boshof / Auslandsbeziehungen unter den salischen Kaisern
    • #3 Ulrich Knefelkamp / Das Mittelalter
    • #4 Michaela Muylkens / Reges geminati - Die Gegenkönige in der Zeit Heinrichs IV.
    • #5 Bernd Schneidmüller und Stefan Weinfurter / Die deutschen Herrscher des Mittelalters
    • #6 S. Fischer-Fabian / Die deutschen Kaiser
    • #7 GEO Epoche / Das Zeitalter der Kreuzzüge
    Geändert von Mark (05. April 2014 um 17:00 Uhr)
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  3. #3
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    Inhaltsverzeichnis

    1. Vorgeschichte
    1.1 Das Heilige Römische Reich
    1.2 Das Heilige Römische Reich und das Ausland
    1.3 Die feudale Gesellschaftsordnung
    1.4 Die Vorgeschichte Heinrichs IV. zu Spielbeginn

    2. Heinrich IV. (ab 1066)
    2.1 Orientierungsphase
    2.2 Wiederherstellen der salischen Autorität
    2.3 Die Auseinandersetzung mit dem Papst
    2.4 Der erste Kreuzzug

    3. Heinrich V. (ab 1102)
    3.1 Entmachtung des Vaters
    Geändert von Mark (02. August 2014 um 17:26 Uhr)
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  4. #4
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    1. Einführung

    1.1 Das Heilige Römische Reich


    Ursprung


    Heiliges Römisches Reich (lateinisch Sacrum Romanum Imperium) war die offizielle Bezeichnung für den Herrschaftsbereich der römisch-deutschen Kaiser im Mittelalter. Der Name des Reiches leitet sich vom Anspruch der mittelalterlichen Herrscher ab, die Tradition des antiken Römischen Reiches fortzusetzen und die Herrschaft als Gottes heiligen Willen im christlichen Sinne zu legitimieren.

    Durch den Namen wurde der Anspruch auf die Nachfolge des antiken Römischen Reiches und damit gleichsam auf eine Universalherrschaft erhoben. Gleichzeitig fürchtete man das Eintreffen der Prophezeiungen des Propheten Daniel, der vorhergesagt hatte, dass es vier Weltreiche geben und danach der Antichrist auf die Erde kommen würde (Vier-Reiche-Lehre) – die Apokalypse sollte beginnen. Da in der Vier-Reiche-Lehre das (antike) Römische Imperium als viertes Reich gezählt wurde, durfte es nicht untergehen. Die Erhöhung durch den Zusatz „Heilig“ betonte das Gottesgnadentum des Kaisertums und legitimierte die Herrschaft durch göttliches Recht.

    Mit der Krönung des Frankenkönigs Karl des Großen zum Kaiser durch Papst Leo III. im Jahr 800 stellte dieser sein Reich also in die Nachfolge des antiken römischen Imperiums, die so genannte Translatio Imperii. Geschichtlich und dem eigenen Selbstverständnis nach gab es allerdings schon ein Reich, das aus dem alten römischen Reich entstanden war, nämlich das christlich-orthodoxe byzantinische Reich; nach Ansicht der Byzantiner war das neue westliche „Römische Reich“ ein selbsternanntes und illegitimes.

    Das Fränkische Reich hatte nach dem Tode Karls des Großen 814 mehrfach Teilungen und Wiedervereinigungen der Reichsteile unter seinen Kindern und Enkeln durchlaufen. Solche Teilungen unter den Söhnen eines Herrschers waren nach fränkischem Recht normal und bedeuteten nicht, dass die Einheit des Reiches aufhörte zu existieren, da eine gemeinsame Politik der Reichsteile und eine künftige Wiedervereinigung weiterhin möglich waren. Starb einer der Erben kinderlos, so fiel dessen Reichsteil einem seiner Brüder zu oder wurde unter diesen aufgeteilt.

    Solch eine Teilung wurde auch im Vertrag von Verdun 843 unter den Enkeln Karls beschlossen. Das Reich wurde aufgeteilt zwischen Karl dem Kahlen, der den westlichen Teil mit gallo-romanischer Stammbevölkerung bis etwa zur Maas erhielt, Ludwig dem Deutschen – er erhielt den östlichen, germanisch geprägten Reichsteil – und Lothar I., der den eher fränkisch geprägten mittleren Streifen von der Nordsee bis zum nördlichen Teil Italiens (bis etwa Rom) sowie die Kaiserwürde erhielt.

    Im Jahre 921 erkannte der westfränkische Herrscher im Vertrag von Bonn den Ostfranken Heinrich I. als gleichberechtigt an, er durfte den Titel rex francorum orientalium, König der östlichen Franken, führen. Die Entwicklung des Reiches als eines auf Dauer eigenständigen und überlebensfähigen Staatswesens war damit im Wesentlichen abgeschlossen. 925 gelang es Heinrich, Lothringen wieder dem ostfränkischen Reich anzugliedern. Trotz der Ablösung vom Gesamtreich und der Vereinigung der germanischen Völkerschaften, die im Gegensatz zum gewöhnlichen Volk Westfrankens kein romanisiertes Latein, sondern diutisk sprachen, war dieses Reich kein früher deutscher Nationalstaat - genauso wenig war es bereits das spätere Heilige Römische Reich.

    Das steigende Selbstbewusstsein des neuen ostfränkischen Königsgeschlechtes zeigte sich bereits in der Thronbesteigung Ottos I., des Sohnes Heinrichs, der auf dem vermeintlichen Thron Karls des Großen in Aachen gekrönt wurde. Hier zeigte sich der zunehmend sakrale Charakter seiner Herrschaft dadurch, dass er sich salben ließ und der Kirche seinen Schutz gelobte. Nach einigen Kämpfen gegen Verwandte und lothringische Herzöge gelang ihm mit dem Sieg über die Ungarn 955 auf dem Lechfeld bei Augsburg die Bestätigung und Festigung seiner Herrschaft. Noch auf dem Schlachtfeld soll ihn das Heer laut Widukind von Corvey als Imperator gegrüßt haben.



    Dieser Sieg über die Ungarn veranlasste Papst Johannes XII., Otto nach Rom zu rufen und ihm die Kaiserkrone anzubieten, damit dieser als Beschützer der Kirche auftrete. Als „Gründungsdatum“ des Heiligen Römischen Reiches wird von Historikern meist das Datum der Kaiserkrönung Ottos I. am 2. Februar 962 angegeben, auch wenn Otto kein neues Reich gründen wollte oder gegründet hat und das Reich erst einige Jahrhunderte später diesen Namen erhielt. Spätestens hier ist der Prozess der Trennung des ostfränkischen Reiches und des ehemals lotharischen Mittelreiches auf der einen Seite vom westfränkischen Reich auf der anderen Seite abgeschlossen. Als zwei eigenständige Reiche gehen diese aus dem fränkischen Gesamtreich hervor. Das Heilige Römische Reich erhält seine weltliche und sakrale Legitimation als neues Imperium Romanum durch die Kaiserkrönung.

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  5. #5
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    Erbrecht und Nachfolge

    Da das Reich als Instrument der selbstbewussten Herzogtümer entstanden war, wurde es nicht mehr zwischen den Söhnen des Herrschers aufgeteilt und blieb zudem eine Wahlmonarchie. Die Nichtaufteilung des „Erbes“ zwischen den Söhnen des Königs widersprach zwar dem überkommenen fränkischen Recht. Andererseits beherrschten die Könige die Stammesherzöge nur als Lehnsherren, dementsprechend gering war die direkte Einwirkungsmöglichkeit des Königtums. Heinrich I. legte 929 in seiner „Hausordnung“ fest, dass nur ein Sohn auf dem Thron nachfolgen solle. Schon hier werden der das Reich prägende Erbgedanke der Individualsukzession und das Prinzip der Wahlmonarchie miteinander verbunden.

    Die Wahlmonarchie war nämlich eine Besonderheit des Heiligen Römischen Reiches. Denn üblich war es eigentlich, dass die Thronfolge der Könige sich nach der Erbfolge der herrschenden Dynastie bestimmten (so z.B. in Frankreich). Die Wahlmonarchie dagegen stand in der Tradition der Wahl der Germanenkönige durch die Häuptlinge der Stämme. Der Tod des letzten Karolingers führte im Jahr 911 zum ersten Mal zu einer Königswahl im Ostfränkischen Reich. Nach dem Tod Konrads I. setzte sich allerdings zunächst die Erbfolge innerhalb einer Dynastie durch, wobei die Designation des erwünschten Nachfolgers üblich war. Der designierte Nachfolger führte zu Lebzeiten des herrschenden Kaisers den Titel eines „Römischen Königs“. Erst beim Aussterben einer Dynastie war eine neue Königswahl erforderlich.

    Hier sieht man die Darstellung im Spiel: Ein Kandidat vereint acht Stimmen der wahlberechtigten Fürsten auf sich und sticht damit zwei Konkurrenten in der Wahl aus. Es gilt das Gesetz der "Agnatischen Feudalwahl".



    Mitte rechts:

    Agnatisch bedeutet, dass nur Männer nachfolgeberechtigt sind.

    Agnat (latein. agnatus „der Hinzu-/Nachgeborene“) bezeichnet im römischen Recht einen männlichen Blutsverwandten, der in ununterbrochener männlicher Linie und ehelich legitimiert von einem Ahnherrn abstammt. Die Angehörigen der agnatischen Stammlinie sind ausschließlich Männer, die Agnaten, mit Ausnahme noch lebender unverheirateter Töchter, der Agnatinnen. Diese allerdings können die Agnation (Blutsverwandtschaft väterlicherseits) nicht über ihre Nachkommen fortsetzen, denn sie müssen nach einer Heirat zu ihrem jeweiligen Ehemann ziehen, ihre Kinder tragen dessen Familiennamen und führen dessen Linie weiter, nicht die Linie ihrer Mutter oder deren Vaters.

    • Bei dem agnatisch-kognatischen Gesetz dürfen Frauen nachfolgen, wenn keine Männer als Erben zur Verfügung stehen.

    Alle jemals innerhalb der agnatischen Linie geborenen Töchter werden untergeordnet als „kognatisch“ (latein. „mitgeboren“) und gehören nicht zum agnatischen „Mannesstamm“, auch keine eingeheirateten Frauen. Agnatisch gesehen ist ein Sohn nicht mit den Schwestern seines Vaters (Tanten) verwandt, streng genommen nicht einmal mit seinen eigenen Schwestern (außer, wenn sie Agnatin ist, also unverheiratet).

    • Lediglich das absolut kognatische Erbrecht berücksichtigt bei der Nachfolge Töchter ebenso wie Söhne. Das ist im Mittelalter aber die Ausnahme.

    Unten rechts: Das Erbfolgerecht unterscheidet dann noch zwischen drei Prinzipien.

    Gavelkind bedeutet, dass der älteste Sohn den wichtigsten Haupttitel des Vaters erbt, die jüngeren Brüder erhalten eventuelle weitere Titel.

    • Alter bedeutet Majorat, bei dem alle Titel des Verstorbenen an das älteste Mitglied des Hauses fallen. So konzentrieren sich alle Titel der Dynastie möglicherweise in seiner Hand statt in einer Vielzahl von Personen zu zerfasern.

    Unter Majorat versteht man das so genannte Ältestenrecht. Es bezeichnet die Erbfolge, nach der allein der nächste männliche Verwandte und bei gleichem Verwandtschaftsgrad der Älteste zur Erbschaft berufen ist. Auch das so genannte Ältestengut, der sich nach dem Ältestenrecht vererbende Besitz, wird als Majorat bezeichnet.

    Der Erbe des Gutes zahlte den jüngeren Söhnen und den Töchtern des Erblassers allenfalls einen geringen Unterhalt. Die Stiftung eines Majorats sollte die Zersplitterung insbesondere von Landbesitz verhindern. Es konnte nur eingerichtet werden, wenn der Besitzer im vollen Umfang über seine Güter verfügen konnte, nicht jedoch, wenn es sich um ein Lehen handelte, dessen Weitergabe an das Lehnsrecht gebunden war. War das Majorat einmal eingerichtet, unterlagen dessen Besitzer der Einschränkung, dass sie das Gut nur mit Zustimmung sämtlicher männlicher Nachkommen verkaufen konnten, weshalb auf Majoratsgüter kaum Kredite vergeben wurden.

    • Ältestenrecht heißt Primogenitur, wobei alle Titel an den erstgeborenen Sohn des Verstorbenen fallen. Die jüngeren Brüder gehen leer aus.

    Die Primogenitur ist ein Erbfolgeprinzip, nach dem nur der Erstgeborene das Erbe antritt und alle anderen Geschwister ausgeschlossen bleiben. Erbt der Letztgeborene alles, so spricht man von Ultimogenitur. Die Primogenitur galt vor allem in Monarchien für die Bestimmung des Thronfolgers. In der Regel konnten dabei nur Söhne die Erbfolge antreten; Töchter waren entweder ganz ausgeschlossen (Lex Salica) oder wurden gegenüber den Söhnen zurückgesetzt. Die Primogenitur sicherte den ungeteilten Bestand eines Erbes, im Falle eines Regenten also die Fortdauer einheitlicher Herrschaft über das bestehende Territorium. Je mehr in der frühen Neuzeit Herrschaftsgebiete funktionell und nach dem Selbstverständnis der Herrschaftsinhaber zu einem Staat wurden, desto erstrebenswerter wurde dieses Ziel.

    Die Primogenitur ließ die Geschwister des Erben ohne Versorgung aus der Erbmasse. Man half dem teilweise ab, indem man ihnen kirchliche Pfründen zukommen ließ. Nach der Reformation verloren die protestantischen Länder diesen Behelf. Indem die jüngeren Geschwister eine geistliche Position übernahmen, fielen sie auch als Zeuger legitimer, erbberechtigter Kinder aus. Sofern also der Erstgeborene bei der Fortpflanzung „versagte“, drohte die Familie auszusterben. In solchen Fällen wich man dann oft vom Hausrecht ab, in dem Primogenitur niedergelegt war, um die Fortdauer der Familie zu sichern.

    Eine Besonderheit innerhalb der Primogenitur kam dann noch der so genannten Porphyrogenese zu: Davon sprach man, wenn Söhne zu einem Zeitpunkt geboren wurden, zu dem der Vater bereits die Herrschaft inne hatte (pupurgeboren). Von besonderer Bedeutung konnte die Purpurgeburt im Falle von Thronstreitigkeiten werden – mitunter konkurrierte ein Kandidat unter Verweis auf seine Purpurgeburt mit einem älteren Bruder, der sich auf das in vielen Monarchien übliche Prinzip der Primogenitur (das Recht des Erstgeborenen) berief. Das heißt, der ältere Bruder war noch vor der Thronbesteigung seines Vaters geboren worden.

    Es ist leicht erkennbar, welcher Erbe bei welchem Prinzip Vorteile erhält oder sich benachteiligt fühlt. Bevor wir weiter in die jüngere "Innenpolitik" des Heiligen Römischen Reiches vor dem Startdatum 1066 einsteigen, werfen wir einen Blick auf die umliegenden Reiche.
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    Geändert von Mark (22. März 2014 um 18:24 Uhr)
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  6. #6
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    1.2 Das Heilige Römische Reich und das Ausland
    (Texte aus #2)



    Ungarn: Haus Arpad

    • Stephan I. (997-1038), erster christlicher König von Ungarn
    • Peter Orseolo (1038-1041), venezianischer Neffe von Stephan I.
    • Samuel Aba (1041-1044), Schwager von Stephan I.
    • Peter Orseolo (1044-1046), venezianischer Neffe von Stephan I.
    • Andreas I. (1046-1060), Sohn von Stephans Neffen Vaszoly
    • Bela (1060-1063), Bruder von Andreas I.
    • Salomon (seit 1063), Sohn von Andreas I.



    Das Königreich Ungarn trat erst spät auf die Bühne der christlichen Reiche Europas. Aus den nomadischen Magyaren war im Jahre 1000 unter König Stephan Arpad ein vom Papst anerkanntes Königreich geworden.



    Stephan I. regelte, dass sein Neffe Peter seine Nachfolge antreten solle. Das stürzte Ungarn in eine Thronfolgekrise, denn der König bevorzugte mit Peter einen Sohn seiner Schwester, die mit dem venezianischen Dogen Orseolo verheiratet war.



    Peters Vetter Vaszoly repräsentierte jedoch den arpadischen Mannesstamm und beanspruchte seinen Vorrang in der Erbfolge. Vermutlich hatte Stephan I. diesen Neffen Vaszoly übergangen, weil dieser noch immer dem Heidentum zuneigte.

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  7. #7
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    Als der Wunschkandidat Peter schon bald nach seinem Regierungsantritt entgegen seines Eides gegen die Königinwitwe Gisela vorging, gab er der Opposition in Ungarn Vorschub. Peter regierte mit der Unterstützung deutscher Panzerritter, was den ungarischen Adeligen nicht gefiel. Die Missstimmung gegen den Fremdling auf dem Thron entlud sich im Aufstand, Peter musste zu Heinrich III. ins Reich fliehen.

    Der Umsturz brachte nicht Vaszoly, sondern Samuel Aba, einen Schwager des verstorbenen Königs Stephan, auf den ungarischen Thron.



    Im Jahre 1044 besiegte Heinrich III. das ungarische Heer und installierte den gestürzten König Peter wieder auf dem Thron. Den Usurpator Samuel Aba ließ der Kaiser hinrichten. Jetzt war der Kaiser Lehnsherr des ungarischen Königs.

    Aber bereits 1046 wurde Peter ein zweites Mal gestürzt und den Thron bestieg der aus der russischen Verbannung heimgeholte Andreas, ein Sohn des erwähnten Vaszolys und damit Arpade im Mannesstamme.



    Mit dem Aufstand ging eine heidnische Reaktion gegen die erst vor wenigen Jahrzehnten begonnene Christianisierung einher. König Andreas nahm aber auch unverzüglich Kontakt zum salischen Kaiser auf und war zu überraschend großen Zugeständnissen bereit. Diese bedeuteten letztlich, dass auch er die deutsche Lehnsoberheit anerkennen wolle. Heinrich III. ging darauf aber nicht ein, er wollte Peter erneut auf den ungarischen Thron zurück verhelfen. Andreas war in den Wirren zwar geblendet worden, hatte aber zumindest überlebt. Der Kaiser bevorzugte also die Moral bzw. seine Treuepflicht als Lehnherr gegenüber der Realpolitik. Aber der zweite Feldzug 1051 gegen Ungarn misslang dem Kaiser.

    Als Heinrich III. im Jahre 1056 starb, hinterließ er seinem Sohn also ein ungelöstes Problem mit Ungarn. Erst Auseinandersetzungen innerhalb der Dynastie der Arpaden boten eine neue Chance: König Andreas hatte offenbar zu Beginn seiner Regierungszeit seinem zunächst mit einer Teilherrschaft und dem Herzogtitel abgefundenen Bruder Bela Aussichten auf die Nachfolge im Königtum gemacht.



    Als Andreas dann aber sein Sohn Salomon geboren worden war, änderte er seine Absicht und ließ den Knaben 1057 zum König erheben.

    Gegen die Ansprüche Belas suchte Andreas I. Hilfe beim deutschen Königshof - und fand sie. Im Jahre 1058 wurde dafür das Verlöbnis des ungarischen Thronfolgers Salomon mit Judith, der Schwester von Heinrich IV., besiegelt. Umstände und Inhalt der Vereinbarungen lassen erkennen, dass die Reichsregierung den ungarischen König als gleichberechtigten Partner akzeptierte. Von einer Abhängigkeit des Arpaden war keine Rede mehr. Bela suchte wiederum Unterstützung in Polen und stieß seinen Bruder Andreas im Bürgerkrieg von 1060 vom Thron.

    Deutsche Truppen führten 1063 den jungen Salomon auf den ungarischen Thron. Anders als 1044 wurde nun aber offenbar nicht der Versuch gemacht, eine rechtliche Abhängigkeit Ungarns vom Reich durchzusetzen. Bereits während der Krönung kam es zu neuen Auseinandersetzungen, worauf Belas Söhne (darunter Geza) nach Polen flohen. Von dort kehrten sie nach kurzer Zeit mit einer Streitmacht zurück und erzwangen neue Verhandlungen, an deren Ende sie von Salomon Herzogtümer zuerkannt bekamen.

    Durch die Heirat von Salomon I. mit der Schwester Heinrichs IV. war eindeutig, dass der Kaiser seinen ungarischen Schwager gegen die Ansprüche von Belas Sohn Geza würde verteidigen müssen.

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  8. #8
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    Polen: Haus Piast

    • Boleslaw I. (992-1025), 1025 König
    • Mieszko II. (1025-1034), davon 1025-1032 König
    • Kasimir I. (1034-1058), Sohn von Mieszko II.
    • Boleslaw II. (seit 1058), Sohn von Kasimir I.



    Die im Verhältnis zwischen dem Kaiserreich und Polen stets latenten Spannungen verschärften sich, als mit dem Regierungsantritt des salischen Kaisers Konrad II. (der Großvater unseres Protagonisten Heinrich IV.) auch Boleslaw Chrobry sich 1025 zum König von Polen krönen ließ. Das geschah vermutlich mit päpstlicher Zustimmung, missachtete aber die Rechte Konrads. Boleslaw starb kurz darauf, also setzte sein Sohn Mieszko II. das Königtum fort.



    Konrad II. empfand Mieszko II. als Bedrohung im Osten, konnte den Polen in den unwegsamen Wäldern und Sümpfen militärisch aber nicht stellen. Mieszkos Lage wurde erschwert durch die Herrschaftsansprüche seiner Halbbrüder, die dazu Unterstützung im Ausland suchten. Hier wird bereits eine politische Konstellation deutlich, die es deutschen Königen immer wieder erlaubte, gestaltend in die inneren Verhältnisse der Nachbarländer einzugreifen.

    Im Jahre 1032 musste sich Mieszko II. dem Kaiser unterwerfen. Er verzichtete auf die Königswürde und erkannte die Rückgabe u.a. der Lausitz an das Reich an. Konrad II. beließ ihm die Herrschaft, teilet Polen aber in drei Herrschaftsgebiete und beseitigte damit die Voraussetzungen für eine Expansionspolitik der Piasten. Nach Mieszkos Tod im Jahr darauf stürzte Polen in Anarchie, deren Nutznießer der auf den Ausbau eigener Herrschaft bedachte Adel war. Mieszkos Sohn Kasimir musste in diesen Wirren das Land verlassen.



    Die verworrene Lage Polens ausnutzend marschierte 1038 der böhmische Herzog Bretislaw I. in das Land ein und verwüsteten im Verbund mit heidnischen Pomoranen und Pruzzen weite Gebiete Großpolens, zusätzlich wurde Schlesien und Kleinpolen von Böhmen annektiert. Kasimir hatte inzwischen im Reich hohe Anerkennung und die Unterstützung des römisch-deutschen Königs Heinrich III. gewonnen. Kasimir zog spätestens im Sommer 1041 mit 500 kaiserlichen Rittern in das Odergrenzgebiet, wo ihm die Einnahme einer Burg gelang und von der aus er bis 1054 Zug um Zug in den polnischen Kernprovinzen Klein- und Großpolen Fuß fassen konnte.

    Nach allen diesen Kriegen widmete sich Kasimir dem Aufbau des Staates, dessen Hauptstadt nun Krakau wurde, da es wenig zerstört war und auch im Hinblick auf die Bündnisse mit Kiew und Ungarn strategisch günstiger lag.

    Nach dem Tod Kasimirs im Jahre 1058 erbte sein Sohn Boleslaw II. den Herzogtitel. Die Politik des Vaters weiterführend, konzentrierte sich Bolesław auf die Aufgaben des inneren Aufbaus des Staates, insbesondere im wirtschaftlichen und kirchlichen Bereich. Zu Kiev und dem einstigen Kriegsgegner Böhmen versuchte er gute Beziehungen aufzubauen. In Ungarn griff er im Thronfolgestreit innerhalb der Arpaden ab 1060 auf Seiten seines Onkels Bela bzw. seines Vetters Geza ein, stand also in Opposition zu Salomon, dem Kandidaten von Heinrich IV.

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  9. #9
    vom Werwolf gebissen Avatar von Kampfhamster
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    Boah, wie cool, wieder eine Reichsbiographie von Mark! Wird natürlich wieder von Anfang an verfolgt.
    Die aktuelle Story:

    [Col2 Werewolves] Nich lang schnacken, Seesack packen!


    Die Story des Monats Juli 2010:

    Tom Driscoll und seine Gefährten begeben sich in das Testgewölbe.
    letzte Aktualisierung: 31.1.2013, 20:19 Uhr

  10. #10

  11. #11
    Pirat Avatar von Targan
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    Das gibt wieder Unterhaltung für ein ganzes Jahr!


  12. #12
    Titookom Avatar von Titoo
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    Stehste auffem Gasometer im Sturmesbrausen und allet watte siehs is..... Oberhausen

  13. #13
    Registrierter Benutzer Avatar von Mark
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    Willkommen in der Story! Dass es CK2 gibt, habe ich erst vor ein paar Monaten entdeckt. Zunächst musste ich mich - wie bei Paradox-Titeln üblich - erst einmal reinfuchsen. Einen ersten Story-Entwurf über 90 Seiten habe ich größtenteils wieder entsorgt, weil ich in eine verkehrte Richtung spielte. Von diesem Entwurf kann ich aber noch Screens und Text der Einleitung verwenden.

    Das Spiel eignet sich mit seinen Dynastien exzellent für eine personifizierte Story. Paradox hat bei den Startdaten ja bis zum Geburtsdatum und Lehnsverhältnis des letzten Grafen alles geschichtlich korrekt dargestellt! Ich plane, wieder möglichst historisch zu spielen und jeweils den Charakter zu übernehmen, der gerade den Kaiser stellt. Aber vielleicht schaffe ich es ja, die Salier durch das gesamte Mittelalter auf dem Thron zu halten?
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    Und durch seine Klugheit wird ihm der Betrug geraten, und er wird sich in seinem Herzen erheben, und mitten im Frieden wird er viele verderben und wird sich auflehnen wider den Fürsten allen Fürsten.

  14. #14
    Titookom Avatar von Titoo
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    Bin gespannt wie du das Spiel angehen wirst. Gerade weil man zu Beginn viele Gegner in den eigenen Reihen hat.
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  15. #15
    Registrierter Benutzer Avatar von Mark
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    Böhmen: Haus Przemyslid

    • Udalrich (1012-1034)
    • Bretislaw I. (1034-1055), unehelicher Sohn von Udalrich
    • Spitignew I. (1055-1061), ältester Sohn von Bretislaw I.
    • Vratislaw II. (seit 1061)

    Das beherrschende Geschlecht in Böhmen, das Gebiet rund um Prag, war das der Przemysliden. Erst im Jahre 1041 war der Böhmenherzog Bretislaw I. Przemyslid durch ein militärisches Unternehmen durch Kaiser Heinrich III. (dem Vater unseres Protagonisten Heinrich IV.) zur Rückkehr unter die deutsche Lehnsoberhoheit gezwungen worden.



    Weil Bretislaw I. bei einem Raubzug im krisengeschüttelten Polen 1039 die Gebeine des Vojtech, also Reliquien, nach Böhmen entwendete, geriet er in Gegnerschaft zum Papst. Kaiser Heinrich III. schloss sich der Haltung des Papstes an und verlangte von Boleslaw I. den Rückzug aus den polnischen Landen. So kam es zu dem Feldzug von 1041, bei dem sich der Böhmenherzog schließlich dem Kaiser unterwerfen musste. Die Friedensbedingungen von Heinrich III. waren aber recht milde, er brauchte Böhmen wegen der Schwierigkeiten in Ungarn. Dort war gerade der deutschfreundliche König Peter I. Arpad gestürzt worden. Der Kaiser wollte ihm wieder zur Macht verhelfen.



    Im Jahre 1055 trat Bretislaws ältester Sohn Spitignew die Nachfolge im Herzogtum Böhmen an. Am Anfang seiner Regierungszeit scheint es Auseinandersetzungen um das gerade erst in Böhmen in Kraft getretene Senioratsprinzip gegeben zu haben. So vertrieb Spitignew I. seinen Bruder Vratislav nach Ungarn, die beiden jüngsten Brüder Konrad und Otto holte er an den Prager Hof und gab ihnen unbedeutende Hofämter. Die von Bretislaw I. angestrebte Verwaltung Mährens durch die nicht regierenden Familienmitglieder wurde so außer Kraft gesetzt. Aber auf Druck des ungarischen Königs Andreas I. ließ er seinen Bruder Vratislaw 1058 nach Mähren zurückkehren.

    Nach der Versöhnung mit dem Bruder und starb Spitignew I. schon 1061 im Alter von dreißig Jahren. Nun bestieg Vratislav II. den Fürstenstuhl in Prag.

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    Und durch seine Klugheit wird ihm der Betrug geraten, und er wird sich in seinem Herzen erheben, und mitten im Frieden wird er viele verderben und wird sich auflehnen wider den Fürsten allen Fürsten.

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