Seite 7 von 17 ErsteErste ... 34567891011 ... LetzteLetzte
Ergebnis 91 bis 105 von 254

Thema: Die Reiche von Zemjana - Diplomatiefaden

  1. #91
    Spürt Luft Avatar von ttte
    Registriert seit
    05.12.15
    Ort
    Helmarsborg
    Beiträge
    13.216
    Friedensvertrag zwischen der Nordermark und Vestland

    Das Königreich Nordermark unter seinem König Bronislaw IV. und das Fürstentum Vestland unter seinem Fürsten Kristian "Der Hammer" beenden die andauernden Kampfhandlungen und schließen einen offiziellen und bindenden Friedensvertrag.

    1. Vertragsparteien sind das Königreich Nordermark und das Fürstentum Vestland.
    2. Es wird ein weißer Frieden geschlossen, keine Seite leistet direkte oder indirekte Zahlungen oder weitere Leistungen.
    3. Die Grunddauer des Waffenstillstandes beträgt 12 Jahre.
    4. Beiden Vertragsparteien wird die einseitig ausübbare Option gewährt, die Dauer des Waffenstillstandes um weitere 6 Jahre zu verlängern. Diese Option muss spätestens 3 Monate vor Ende der 12 Jahre ausgeübt und der anderen Vertragspartei mitgeteilt werden.
    5. Der Waffenstillstand umfasst sowohl ein Verbot aktiven militärischen Vorgehens gegen den anderen als auch ein Verbot verdeckter Aktionen sowohl gegen die gegenseitige Vertragspartei selbst als auch gegen aktuelle oder zukünftige Vasallen.
    6. Die Kirche des heiligen Bernael sowie die Waldzwerge sind Garantiemächte des Friedensvertrages für die ersten drei Jahre. Sie überwachen den Frieden und verpflichten sich, bei einseitigem Bruch des Vertrages der nicht brechenden Seite beizustehen.
    7. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, in R10 einen gegenseitigen Versöhnungsschwerpunkt zu setzen und miteinander Handelsbeziehungen aufzunehmen. Dies umfasst jedoch nicht das Verbot normaler Instrumente der Handelspolitik, wie beispielsweise Zölle oder Exportverbote für bestimmte Waren.
    8. Der Vertrag tritt zum 01.01.15 nFS in Kraft.
    9. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.



    Für das Fürstentum Vestland
    Fürst Kristian „Der Hammer“
    Zitat Zitat von Civmagier Beitrag anzeigen
    Oh ich wuste gar nicht das das Hier ein Deutschlehrerforum ist.
    Da muss mir irgentetwas entfallen sein. :gruebel:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Da geht er hin, der ttte-ngrabscher :blaw:


  2. #92
    Herzog von Duran Avatar von Frederick Steiner
    Registriert seit
    28.03.05
    Beiträge
    37.825
    Dann lass es Frieden sein.
    Unterzeichnet - Bronislaw IV.

  3. #93
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
    Registriert seit
    03.08.06
    Ort
    Zürich
    Beiträge
    34.486
    Als Garantiemacht durch das Königreich der Westlichen Wälder bestätigt
    Waldkönig Oratir Schneebart
    Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.

  4. #94
    Spürt Luft Avatar von ttte
    Registriert seit
    05.12.15
    Ort
    Helmarsborg
    Beiträge
    13.216
    Bündnisvertrag zwischen Talon und Vestland

    Vereint in ihrer Treue zu Bernael und seiner Heiligen Kirche schließen das Erzherzogtum Talon und das Fürstentum Vestland ein Verteidigungsbündnis.
    Sie verpflichten sich gegenseitig, im Falle eines Angriffs auf den Vertragspartner selbst oder alle seine aktuellen wie künftigen Vasallen einander militärisch beizustehen.
    Das Bündnis gilt unbefristet und kann nur mit einer Frist von 2 Jahren zum Jahresende gekündigt werden.

    Für das Fürstentum Vestland
    Fürst Kristian „Der Hammer“
    Zitat Zitat von Civmagier Beitrag anzeigen
    Oh ich wuste gar nicht das das Hier ein Deutschlehrerforum ist.
    Da muss mir irgentetwas entfallen sein. :gruebel:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Da geht er hin, der ttte-ngrabscher :blaw:


  5. #95
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
    Registriert seit
    03.06.12
    Ort
    Bassenheim
    Beiträge
    44.512
    Gesiegelt und gestempelt von William I, aufgrund der Gnade Bernaels Erzherzog von Talon
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Passe, wenn nicht Basse :schwaerm:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Jeder mag Basse!

  6. #96
    Blubb=Lebenseinstellung Avatar von PaPaBlubb
    Registriert seit
    13.05.13
    Ort
    Blubbmania
    Beiträge
    13.253
    Zitat Zitat von ttte Beitrag anzeigen
    Friedensvertrag zwischen der Nordermark und Vestland

    Das Königreich Nordermark unter seinem König Bronislaw IV. und das Fürstentum Vestland unter seinem Fürsten Kristian "Der Hammer" beenden die andauernden Kampfhandlungen und schließen einen offiziellen und bindenden Friedensvertrag.

    1. Vertragsparteien sind das Königreich Nordermark und das Fürstentum Vestland.
    2. Es wird ein weißer Frieden geschlossen, keine Seite leistet direkte oder indirekte Zahlungen oder weitere Leistungen.
    3. Die Grunddauer des Waffenstillstandes beträgt 12 Jahre.
    4. Beiden Vertragsparteien wird die einseitig ausübbare Option gewährt, die Dauer des Waffenstillstandes um weitere 6 Jahre zu verlängern. Diese Option muss spätestens 3 Monate vor Ende der 12 Jahre ausgeübt und der anderen Vertragspartei mitgeteilt werden.
    5. Der Waffenstillstand umfasst sowohl ein Verbot aktiven militärischen Vorgehens gegen den anderen als auch ein Verbot verdeckter Aktionen sowohl gegen die gegenseitige Vertragspartei selbst als auch gegen aktuelle oder zukünftige Vasallen.
    6. Die Kirche des heiligen Bernael sowie die Waldzwerge sind Garantiemächte des Friedensvertrages für die ersten drei Jahre. Sie überwachen den Frieden und verpflichten sich, bei einseitigem Bruch des Vertrages der nicht brechenden Seite beizustehen.
    7. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, in R10 einen gegenseitigen Versöhnungsschwerpunkt zu setzen und miteinander Handelsbeziehungen aufzunehmen. Dies umfasst jedoch nicht das Verbot normaler Instrumente der Handelspolitik, wie beispielsweise Zölle oder Exportverbote für bestimmte Waren.
    8. Der Vertrag tritt zum 01.01.15 nFS in Kraft.
    9. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.



    Für das Fürstentum Vestland
    Fürst Kristian „Der Hammer“
    Ebenso von der Kirche des heiligen Bernael unterzeichnet.

  7. #97
    Moderator Avatar von Doerky
    Registriert seit
    14.10.15
    Beiträge
    3.908
    Wir haben nun Frieden und Truppen/Schiffe frei.
    Diese können gerne zu einen Fairen Preis angemietet werden.

    Protektoratsvertrag zwischen Khaz Ilur und Hrafnagil
    ...
    Zusatzprotokoll:
    Der Republik ist es erlaubt ihre Land- und Seestreitkräfte über Militärkapitulationen als Söldner zur Verfügung zu stellen. Khaz Ilur hat beim Abschluss der Kapitulationen allerdings ein Mitspracherecht und erhält von den Soldzahlungen einen Anteil von 10%, da das Königreich der Westlichen Wälder auch die Heimat der Söldner beschützt.
    Khan von Hessen
    König von Deutschland
    Pfalzgraf am Rhein

  8. #98
    Blubb=Lebenseinstellung Avatar von PaPaBlubb
    Registriert seit
    13.05.13
    Ort
    Blubbmania
    Beiträge
    13.253
    Verkündung der Kirche des heiligen Bernael,

    Die Stadt Kjalarnes steht bis auf weiteres unter dem Schutz der Kirche des heiligen Bernael. Jeder Akt der Aggression gegenüber der Stadt Kjalarnes ist ein Angriff auf die Kirche selbst. Die Stadt Kjalarnes wird seinen Kirchenzehnt wieder entrichten.

    Die Kirche des heiligen Bernael wird die Stadt auf seinen zukünftigen Weg begleiten und keinerlei diplomatischen Einfluss auf die Stadt ausüben, bis diese Ihren neuen Weg in der Welt gefunden hat. Sei es ob Sie sich einem anderen Staat anschließen oder die Selbstständig sucht mit allen Vorteilen und Gefahren die sich daraus ergeben.

  9. #99
    Spürt Luft Avatar von ttte
    Registriert seit
    05.12.15
    Ort
    Helmarsborg
    Beiträge
    13.216
    Bündnisvertrag zwischen Adlerstein und Vestland


    Vereint in ihrer Treue zu Bernael und seiner Heiligen Kirche schließen das Königreich Adlerstein und das Fürstentum Vestland ein Verteidigungsbündnis.
    Sie verpflichten sich gegenseitig, im Falle eines Angriffs auf den Vertragspartner einander militärisch beizustehen.
    Das Bündnis gilt unbefristet und kann nur mit einer Frist von 2 Jahren zum Jahresende gekündigt werden.


    Für das Fürstentum Vestland
    Fürst Kristian „Der Hammer“
    Zitat Zitat von Civmagier Beitrag anzeigen
    Oh ich wuste gar nicht das das Hier ein Deutschlehrerforum ist.
    Da muss mir irgentetwas entfallen sein. :gruebel:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Da geht er hin, der ttte-ngrabscher :blaw:


  10. #100
    zurück aus dem Exil Avatar von Kaiser Klink
    Registriert seit
    03.04.20
    Ort
    Römisches Reich
    Beiträge
    8.315
    Für das Königreich Adlerstein
    König Xanthor II.

  11. #101
    Spürt Luft Avatar von ttte
    Registriert seit
    05.12.15
    Ort
    Helmarsborg
    Beiträge
    13.216
    Protektoratsstatus des Direktorats Kjalarnes


    Man gibt bekannt, dass die Stadt Kjalarnes aus dem Verbund der Verbundstädte austritt und zu einem Protektorat des Fürstentum Vestlands erklärt wird.
    Zitat Zitat von Civmagier Beitrag anzeigen
    Oh ich wuste gar nicht das das Hier ein Deutschlehrerforum ist.
    Da muss mir irgentetwas entfallen sein. :gruebel:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Da geht er hin, der ttte-ngrabscher :blaw:


  12. #102
    Spürt Luft Avatar von ttte
    Registriert seit
    05.12.15
    Ort
    Helmarsborg
    Beiträge
    13.216
    Bündnisvertrag zwischen Ediras und Vestland

    Vereint in ihrer Treue zu Bernael und seiner Heiligen Kirche schließen das Königreich Ediras und das Fürstentum Vestland ein Verteidigungsbündnis.
    Sie verpflichten sich gegenseitig, im Falle eines Angriffs auf den Vertragspartner selbst oder alle seine aktuellen Vasallen einander militärisch beizustehen.
    Das Bündnis gilt unbefristet und kann nur mit einer Frist von 2 Jahren zum Jahresende gekündigt werden.

    Für das Fürstentum Vestland
    Fürst Kristian „Der Hammer“

  13. #103
    Holz? Marmor! Avatar von Don Armigo
    Registriert seit
    26.03.09
    Ort
    Neuschwanstein
    Beiträge
    22.495
    Quastul IV. unterzeichnet
    Mal wieder Lust auf ein richtiges mittelalterliches Gemetzel??- dann bist du hier richtig!
    Bayern träumt von Märchenschlössern, bringst du deinen Traum ein?
    Zitat Zitat von Azrael
    Wie sagte schon der alte Fritz? "Sachsen ist wie ein Mehlsack, egal wie oft man draufschlägt, es kommt immer noch etwas heraus."
    Zitat Zitat von Jon Snow Beitrag anzeigen
    :schwaerm: Und Don hat ja schon gesagt, dass Feuer/Ordnung zu ihm passen würde, noch bevor das Reich sich dazu auch noch als fundamentalistisch-militaristische Theokratie entpuppt hat. :p

  14. #104
    Imperiale Avantgarde Avatar von Brabrax
    Registriert seit
    15.12.12
    Beiträge
    23.041
    Zitat Zitat von ttte Beitrag anzeigen
    Protektoratsstatus des Direktorats Kjalarnes


    Man gibt bekannt, dass die Stadt Kjalarnes aus dem Verbund der Verbundstädte austritt und zu einem Protektorat des Fürstentum Vestlands erklärt wird.
    Für Kjalarnes,
    Direktor Ufi Thorgrimson

  15. #105
    Imperiale Avantgarde Avatar von Brabrax
    Registriert seit
    15.12.12
    Beiträge
    23.041
    Vertrag von Altenburg

    Der Vertrag von Altenburg wird zwischen den Vertragsparteien, dem Königreich Adlerstein, dem Herzogtum Freithal und der Baronie Wytonien, zum 01.01.15 geschlossen.

    1.) Die Vertragsparteien sichern zwischen sich und auch ihren Vasallen einen Frieden von zehn Jahren zu.

    2.) Die Vertragsparteien verpflichten sich für die Dauer des Vertrags, auf Geheim- und Militäraktionen gegeneinander zu verzichten und darüber hinaus die Arbeit und Gesetze der Kirche des heiligen Bernael zu achten und zu wahren. Darüber hinaus hat jeder der beiden Sorassischen Vertragspartner (Herzogtum Freithal & Baronie Wytonien) das Recht darauf, die Vertragspartei Königreich Adlerstein um Hilfe anzurufen, sollten sie dennoch infiltriert oder angegriffen werden.

    3.) Die Baronie Wytonien erkennt den Aufstieg der Baronie Freithal zum Herzogtum an.

    4.) Die Baronie Wytonien erkennt die Vasallierung der Baronie Falkenbek durch das Herzogtum Freithal an.

    5.) Im Falle eines Aufstiegs der Baronie Wytonien zum Herzogtum verpflichtet sich das Herzogtum Freithal zur Anerkennung des neuen Titels der Baronie Wytonien.

    6.) Der Baronie Wytonien werden mögliche Gebietserweiterungen im Rahmen einer Expansion im gegenwärtigen Niemandsland bis auf im Folgenden aufgezeigte Grenzmarkierungen zugesprochen.
    Achtung Spoiler:
    Bild


    7.) Das Herzogtum Freithal und der Vasall Baronie Falkenbek erkennen den Vertrag zwischen der Baronie Wytonien und dem Königreich Adlerstein mit den freien Druiden des sorassischen Grimmwalds an, sofern eine geringfügige Veränderung des Vertragsinhalts stattfindet:
    Achtung Spoiler:
    Zitat Zitat von Kaiser Klink Beitrag anzeigen
    • Ein dreijähriger Waffenstillstand, indem sich beide Seiten in Ruhe lassen. Wir rücken nicht weiter in den Wald vor, sondern sichern nur unsere erreichten Positionen inklusive der geplanten Strecke ab.
    • Die Frage ihrer Unterwerfung/Staatszugehörigkeit wird fürs Erste vertagt.
      Sie müssen aber versprechen nicht gegen uns - also weder gegen einen der sorassischen Landherren noch gegen das Königreich Adlerstein zu ziehen und auch sich unseren gegenwärtigen und künftigen Gegnern jedenfalls für die Dauer der Waffenruhe und dem Abschluss erneuter Gespräche, die spätestens mit Ablauf der 3-Jahres-Ruhe stattfinden sollen, weder anzuschließen noch ihnen in irgendeiner Form zu helfen. Darunter fällt auch das Übermitteln von Informationen über unsere Absichten/Truppenbewegungen, Bereitstellen von magischen Fähigkeiten, Durchmarschrechte für den von ihnen kontrollierten Waldteile und sonstiger Unsinn. Als mögliche Gegner zählen alle Reiche, die an das ehem. Königreich Soras angrenzen.
    • Beschränkung der Druiden auf weiße Magie.
    • Als Zeichen unseren guten Willens lassen wir 5 Gefangene sofort frei, die mit ihnen jetzt gleich gehen können. 5 weitere folgen mit jedem neuen angebrochenen Jahr, in welchem der Waffenstillstand gilt. Sollten wir uns nach Ablauf der 3 Jahre gütlich einigen, werden auch die restlichen Leute freigelassen. Bis dahin gilt das Versprechen, dass sie anständig untergebracht und behandelt werden. Ihnen soll kein Leid geschehen.
    • Sollten die Druiden sich vor, während oder nach Ablauf der dreijährigen Ruhefrist zu einer Ausreise aus dem Grimmwald entscheiden, so ist ihnen der Wunsch zu gewähren.


    8.) Im Falle eines Vertragsbruchs des jeweils anderen Vertragspartners steht es dem zweiten Partner frei, eine neutrale Fraktion, die nicht an das ehem. Königreich Soras angrenzt, als Vermittler hinzuzuziehen.




    Für Freithal-Falkenbek,
    Herzog Tristan von Freithal


    Für Wytonien,
    Baron Aswin von Wytonia

Seite 7 von 17 ErsteErste ... 34567891011 ... LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •