§ 1 Der Aria-Stamm
I. Jeder als Kind eines Arias Geborener ist Teil des Aria-Stammes. Die Aria verstehen sich als Familie, die es um jeden Preis zu schützen gilt.
II. Alle Mitglieder des Aria-Stammes haben das Recht auf Leben und Freiheit.
III. Fremde können in den Stamm aufgenommen werden, wenn sie sich als wahre Aria beweisen. Über die Aufnahme entscheidet der Stammesrat.
§ 2 Der Stammesrat
I. Der Stammesrat besteht aus den ältesten (2/3) und den kampferprobtesten (1/3) Mitgliedern des Stammes.
II. Nur der Stammesrat verurteilt und bestraft Mitglieder des Aria-Stammes. Selbstjustiz ist verboten. Die Bestrafung liegt im Ermessen des Ältestenrats, allerdings darf sie die Schwere der Tat nicht überschreiten (Bsp: keine Hinrichtung für Diebstahl).
III. Der Stammesrat ist zuständig bei Streitigkeiten zwischen einzelnen Stammesmitgliedern.
IV. Der Stammesrat trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit.
§ 3 Verkündung
Diese Stammesordnung gilt ab sofort und ist auch in den umliegenden Gebieten bekannt zu machen.