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4) Stadtübergaben (als Ware im Handelsbildschirm) sind im Vorfeld vom Schiedsrichter genehmigen zu lassen.
4.a) Die Schiedsrichter orientieren sich daran, dass bei dem Stadthandel der Tauschwert der Stadt als Solches im Vordergrund stehen soll und nicht die Auswirkungen auf einen dritten überwiegen dürfen. Das bedeutet, dass Stadtübergaben insbesondere im Krieg kritisch sind, nicht erlaubt ist z.B. Frontstädte an Dritte verkaufen oder Stadtübergaben als taktische Mittel.
4.b) Die Anfrage PM bitte nur an die Schiedsrichter senden, nicht an Handelspartner (NO-Diplo)