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Thema: Bilaterale Verträge des Bundes

  1. #226
    Gast
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    Für das Königreich Sachsen,
    Friedrich August II. von Sachsen, König von Sachsen

  2. #227
    für Freiheit +Grundrechte Avatar von Der Falke
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    Vertrag zur Erneuerung und Erweiterung der Heiligen Allianz zwischen Österreich, Preußen und Russland (Vertrag von Münchengrätz)

    Präambel
    Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit! Ihre Majestäten, der Kaiser von Österreich, der König von Preußen und der Zar von Russland haben infolge der großen Ereignisse, die Europa in den letzten Jahren erfüllt haben, und besonders der Wohltaten, die die göttliche Vorsehung über die Staaten ausgegossen hat, deren Regierungen ihr Vertrauen und ihre Hoffnungen auf sie allein gesetzt haben, die innere Überzeugung gewonnen, dass es notwendig ist, ihre gegenseitigen Beziehungen auf die erhabenen Wahrheiten zu begründen, die die unvergängliche Religion des göttlichen Erlösers lehrt. Sie erklären daher feierlich, dass die gegenwärtige Vereinbarung lediglich den Zweck hat, vor aller Welt ihren unerschütterlichen Entschluss zu bekunden, als die Richtschnur ihres Verhaltens in der inneren Verwaltung ihrer Staaten sowohl als durch in den politischen Beziehungen zu jeder anderen Regierung alleine die Gebote der Gerechtigkeit, der Liebe und des Friedens, die, weit entfernt, nur auf das Privatleben anwendbar zu sein, erst recht die Entschließung der Fürsten direkt beeinflussen und alle ihre Schritte lenken sollen, damit sie so den menschlichen Einrichtungen Dauer verleihen und ihren Unvollkommenheiten abhelfen. [Originaltext der Heiligen Allianz]

    Artikel 1
    Die Unterzeichnerstaaten sind das Kaiserreich Österreich, das Königreich Preußen und das Kaiserreich Russland.

    Artikel 2
    Die Unterzeichnerstaaten garantieren, sich im Falle von Aufständen gegenseitig zu unterstützen, auch militärisch.

    Artikel 3
    Die Unterzeichnerstaaten schließen ein Verteidigungsbündnis. Im Falle eines Angriffs eines fremden Staates ist gemeinsam militärisch gegen diesen vorzugehen.

    Artikel 4
    Die Unterzeichnerstaaten bekennen sich zur Restauration und werden sie schützen und bewahren.

    Artikel 5
    Die Unterzeichnerstaaten bekennen sich dazu, dass die Stabilität des Osmanischen Reichs im Interesse der Stabilität des gesamten Balkans zu wahren ist. Österreich und Russland werden im Falle eines erneuten ägyptischen Angriffs koordiniert vorgehen.

    Artikel 6
    Die Unterzeichnerstaaten garantieren sich die Besitzstände in den polnischen Gebieten und werden gemeinsam (siehe auch Art. 2) mit aller Härte gegen jegliche Unabhängigkeitsbestrebungen Polens vorgehen.

    Artikel 7
    Dieser Vertrag ist nur als ganzes kündbar und dies mit einer Frist von zwei Monaten. Eine Kündigung während eines laufenden Verteidigungskrieges mit einem fremden Staat ist nicht zulässig.

    Für das Kaiserreich Österreich: Ferdinand I., Kaiser von Österreich, etc.
    Für das Königreich Preußen: Wilhelm I., König von Preußen, etc.
    Für das Kaiserreich Russland: Nikolaus I., Kaiser von Russland, etc.
    Nicht vergessen: 1118 Tage lang war die freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Regierung und Parlament in Bund und Ländern aufgehoben! Die Verantwortlichen müssen vor Gericht gestellt werden!

    Die Meldepflicht muss zudem noch immer aufgehoben werden.

    "Es ist die Schicksalsfrage Deutschlands: Wir stehen vor der Wahl zwischen Sklaverei und Freiheit. Wir wählen die Freiheit!" - Konrad Adenauer
    "The only thing we have to fear is fear itself." - Franklin D. Roosevelt

  3. #228
    Held der Arbeiterklasse Avatar von Simato
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    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Von Simato lernen heißt Siegen lernen!

  4. #229
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Unterschrieben.
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
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  5. #230
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Vertrag über den Austausch von Grundstücken zwischen dem Königreich Hannover und dem Kaiserreich Österreich:

    - Das Königreich Hannover erhält unentgeltlich jeweils ein Grundstück in Wien, Triest und Feldkirch.
    - Das Kaiserreich Österreich erhält unentgeltlich jeweils ein Grundstück in Göttingen, Emden und Hannover. Diese werden jeweils zur Errichtung einer Niederlassung des Maria-Theresia-Institutes genutzt.


    Vertrag zwischen dem Königreich Hannover und dem Kaiserreich Österreich zur Förderung des Handels.

    1.die Städte Emden und Triest werden zu Freihäfen erklärt.
    2.Zur weiteren Förderung des Handels werden die 2 Häfen für jeweils 2.000 Gold ausgebaut und die neuen Einrichtung in eine gemeinsame Handelsgesellschaft überführt, deren Anteile je zu zur Hälfte von Hannover und Österreich gehalten werden.
    3.Die neu errichteten Lagereinrichtungen werden zu einer Sonderzollzone erklärt. Dort ist das Verbringen und Umladen aus Hannover oder Österreich stammenden Waren, deren Ziel ein anderer Staat als das Königreich Österreich in Triest, das Königreich Hannover in Emden ist, von allen Zöllen befreit. Weiter werden auch alle Waren, die aus Hannover oder Österreich stammen und diese als Ziel haben, mit keinem Zoll belegt.
    4.Zur Finanzierung des Unterhalts und für notwendige Umbauten ist die Aktiengesellschaft berechtigt von allen Schiffen, die in der Sonderzollzone Waren umladen, eine Gebühr von höchstens 5% des Warenwertes zu verlangen. Ausnahmen hierbei sind die Händler von Staaten, Emden oder Triest ebenfalls als Freihandelshafen nutzen dürfen.
    5.Mit Zustimmung aller Vertragspartner können zu einem späteren Zeitpunkt auch weitere Anteilseigner der Gesellschaft beitreten. Einlagen und deren Bewertung sind in so einem Fall neu zu verhandeln.



    Für das Kaiserreich Österreich:

    Kaiser Ferdinand I.
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
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  6. #231
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Vertrag über den Austausch von Grundstücken zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Kaiserreich Österreich:

    - Das Fürstentum Liechtenstein erhält unentgeltlich jeweils ein Grundstück in Prag.
    - Das Kaiserreich Österreich erhält unentgeltlich ein Grundstück in Vaduz. Diese werden jeweils zur Errichtung einer Niederlassung des Maria-Theresia-Institutes genutzt.


    Für das Kaiserreich Österreich:

    Kaiser Ferdinand I.
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
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  7. #232

  8. #233
    Gast
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    Vertrag zwischen dem Königreich Frankreich und dem Königreich Sachsen
    1. Das Königreich Sachsen erhält die Erlaubnis jährlich 20-30 seiner Offiziere unentgeltlich an die französischen Militärschulen zu entsenden und dort ausbilden sowie weiterbilden zu lassen
    2. Das Königreich Sachsen erhält die Möglichkeit Truppen an den Kriegsschauplatz in Nordafrika zu entsenden, um die französischen Truppen zu unterstützen.
    2.1 Sold, Verpflegung, Auslandskosten und etwaige andere Kosten für die entsendeten Truppen übernimmt das Königreich Frankreich.
    Für das Königreich Sachsen,
    Friedrich August II., König von Sachsen

  9. #234
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Für das Königreich Frankreich:
    Nicolas Jean-de-Dieu Soult, président du Conseil des ministres français
    Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.

  10. #235
    Registrierter Benutzer Avatar von Torstor
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    Dies ist ein bedeutender Tag für das Königreich der Vereinigten Provinzen der Niederlande!
    Im Namen meines Königs, und somit im Namen des gesamten Volkes, darf ich euch den folgenden Vertrag zwischen dem Königreich Preußen und dem Königreich der Vereinigten Provinzen der Niederlande vorstellen.

    1. Limburg wird wieder unter die Kontrolle des Königreichs der Vereinigten Provinzen der Niederlande gestellt. Auf Grund der Herkunft, der Kultur und der Sprache verbleibt der deutsche Teil Limburgs bei dem Königreich Preußen.

    2. Das Londoner Protokoll, und somit auch alle Gebietsveränderungen, wird im Namen des Königreichs Preußen und des Königreichs der Vereinigten Provinzen der Niederlande für nichtig erklärt.
    Das Londoner Protokoll ist nämlich nicht im Sinne des Wiener Kongress und widerspricht diesem grundlegend.
    Abgesehen davon, dass das Kaiserreich Russland bei alledem nicht gefragt wurde, so wurde das Kräftegleichgewicht durch die verschiedenen Gebietsveränderungen empfindlich gestört, und da das Königreich Preußen Limburg und das Kaiserreich Österreich Luxemburg zurückgegeben haben, wurde diese Ungleichheit noch weiter verschärft.
    Außerdem wurden die Grenzen des Königreichs der Vereinigten Provinzen der Niederlande im Wiener Kongress festgelegt.
    Auf Grund dieser Tatsachen ist es unabdingbar, dass das Londoner Protokoll als Beispiel für ein Versagen der Pentarchie in die Geschichte eingeht, und als solches anerkannt wird.

    3. Der um den teilweisen Verlust Luxemburgs angepasste Bundesmatrikelbeitrag des Königreich der Vereinigten Provinzen der Niederlande wird auf Grund der Großzügigkeit des Königreich Preußens beibehalten.

  11. #236
    Held der Arbeiterklasse Avatar von Simato
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    Für das Königreich Preußen:
    Wilhelm I., König von Preußen etc.
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  12. #237
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Freundschaftsvertrag zwischen dem Kaiserreich Österreich und dem Königreich Sardinien

    Zur Förderung der guten Beziehungen zwischen dem Kaiserreich Österreich und dem Königreich Sardinien treten folgende Bestimmungen in Kraft:

    1. Im österreichischen Hafen Pula und im sardischen Hafen Genua werden Sonderzollzonen eingerichtet, Waren dieser Häfen unterliegen nicht den allgemeinen Zollbestimmungen und werden nicht verzollt.

    2. Die in 1. festgelegte Bestimmung tritt mit 1. April 1834 in Kraft und hat eine Laufzeit von 10 Jahren, eine Verlängerung und Ausweitung des Vertrags wird im Jahr 1843 verhandelt.

    3. Als Zeichen der Freundschaft zwischen dem Kaiserreich Österreich und dem Königreich Sardinien wird die Hochzeit von Kronprinz Viktor Emanuel II. von Savoyen mit der Erherzogin Adelheid von Österreich bekanntgegeben.

    4. Das Königreich Sardinien überlässt dem Kaiserreich Österreich je ein Grundstück in Turin und Genua. Diese werden zur Errichtung einer Niederlassung des Maria-Theresia-Instituts genutzt.

    So besiegelt am 01.Februar 1834

    Für das Kaiserreich Österreich

    Ferdinand I.
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    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  13. #238
    Registrierter Benutzer Avatar von patkog
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    Per il Regno di Sardegna

    Carlo Alberto Emanuele Vittorio Maria Clemente Saverio di Savoia-Carignano, Re di Cipro, Re di Gerusalemme, Principe di Carignano, Principe di Piemonte, Duca di Savoia, Duca di Genova, Conte di Barge

  14. #239
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Vertrag über den Austausch von Grundstücken zwischen dem Großherzogtum Hessen und dem Kaiserreich Österreich:

    - Das Kaiserreich Österreich erhält vom Großherzogtum Hessen unentgeltlich jeweils ein Grundstück in Darmstadt, Gießen und Mainz.
    - Falls sich das Marie-Theresia-Institut aus dem Großherzogtum Hessen zurückziehen gehen die Grundstücke an die örtlichen Universitäten.


    Für das Kaiserreich Österreich:

    Ferdinand I.
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  15. #240
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    Für das Großherzogtum Hessen:

    Bart I. Großherzog von Hessen und bei Rhein

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