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Thema: 1815 Aktionsthread

  1. #16
    Registrierter Benutzer Avatar von Torstor
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    Etat: 15.609 Gulden
    Bevölkerung:300.000

    1. Als erstes werden 3.000 Soldaten entlassen, diese erhalten eine großzügige Abfindung von 2 Gulden pro Kopf. (insgesammt: 6.000 Gulden)
    2. Das Militär bekommt für seine Instandhaltung 3 Gulden pro Soldat. (insgesammt: 9.000 Gulden)
    3. Steuererhöhung
    4. 300 Gulden werden als Kredite bereitgestellt, damit neue Unternehmen gegründet werden können.
    5. 100 Gulden für den Ausbau der Infrastruktur
    6. 100 Gulden für die Unterstützung von Kriegswaisen und Kriegswitwen.
    7. 50 Gulden für die Erforschung neuer landwirtschaftlicher Technologien
    8. Für schlechte Zeiten wird die Restsumme von 59 Gulden aufgespart.

  2. #17
    Registrierter Benutzer Avatar von patkog
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    Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach

    Einnahmen: 10.152G
    Ausgaben: 10.108G
    Damit 44G übrig

    Ausgaben einzeln:
    Sold für das Militär: 6.300G
    Unterstützung der Universität Jena: 5%=508G
    Stipendien zur Entsendung von Studenten ins Ausland - Angebot für dieses Jahr: Großbritannien: 200G
    Ausbau des Straßennetzes: 900G
    Volksfest in Weimar: 500G
    Ausarbeitung eines Verfassungsplans durch einen Jura-Professor der Uni Jena: 800G
    Förderung zur Produktivität in der Landwirtschaft: 500G

    Weitere Aktionen:
    Erhöhung der Steuern
    Gründung des Bundes der sächsischen Herzogtümer (S-W-E, S-C-G, S-M)
    Zollfreiheit innerhalb des sächsischen Bundes
    Mitspracherecht bei der Uni Jena für den sächsischen Bund
    400G als Darlehen an das Königreich Bayern

  3. #18
    mag Tofu Avatar von Helgi
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    Aktionen für Dänemark 1815



    • Das Königreich Dänemark stellt 433 zusätzliche Soldaten ein. Der Schutz des Heimatlandes, der Kolonien und der Verbündeten steht in Dänemark an erster Stelle! Die königliche Dänische Armee unterhält damit insgesamt 23100 Soldaten, was einem Jahressold von 69300 Kronen entspricht.

    • Je 2000 der Soldaten sollen in Schleswig, Holstein und Lauenburg für den Ausbau und Erhalt der örtlichen Infrastuktur stationiert werden (Straßen-, Brunnen-, Deichbau...). Davon verspricht sich das Dänische Königshaus neben der offensichtlichen Verbesserung der Infrastruktur auch eine zunehmenden Akzeptanz der Dänischen Herrschaft und Kultur – Längerfristiges Projekt. Jährliche Ausgaben: 300 Kronen (zusätzlich zum Soldatensold, quasi für Baumaterial ect.)

    • Weiterhin soll vom geschicktesten dänischen Diplomaten eine weltweite Bekanntmachung geschrieben werden. Inhalt soll ein Aufruf sein, die Schwedisch-Norwegische Personalunion nicht zu akzeptieren. Norwegen erklärte sich am 27. Februar 1814 für unabhängig und soll es auch bleiben! Die 1814 beschlossene norwegische Verfassung „Grunnlov“ soll vollständig in Kraft treten und Norwegen in die Souveränität entlassen werden! Rechtmäßiger Erbkönig von Norwegen soll wie in der Verfassung festgeschrieben Christian VIII. werden. (der zufällig auch der Cousin von Frederik VI., König von Dänemark, ist). Alle Staaten der Welt werden gebeten diese Forderungen zu unterzeichnen und damit das Recht des norwegischen Volkes auf Selbstbestimmung zu akzeptieren. - Diplomatensold, Propagierung der Botschaft 100 Kronen

    • In Kopenhagen wird ein dauerhaftes Gremium bestehend aus den 100 führenden Köpfen des nationalliberalen Lagers zusammengerufen, welches sich mit dem Erarbeiten einer Verfassung beschäftigen soll. Es hat keine Eile und der Prozess ist auf mehrere Jahre ausgelegt. Grundpfeiler: Vollständige Integration der Dänischen Sprache als Verkehrssprache in allen Landesteilen. Gleichzeitig vollwertige Anerkennung der vor jeweils Ort verwendeten Alltagssprachen. Aufhebung der Leibeigenschaft und Schollengebundenheit. Gewaltenteilung, jedoch mit formaler Beibehaltung der Monarchie um jeden Preis. Formung eines Großdänischen Staatenbundes, in dem alle Mitglieder gleichberechtigtes Stimmrecht erhalten – letzte Instanz aber trotzdem immer Dänemark darstellt. Weitere Punkte werden eventuell noch ergänzt. – 300 Kronen

    • Ausarbeitung eines Planes zur Errichtung eines Nord-Ostsee Kanals, bzw. des Ausbaus des bestehenden Eiderkanals. – 100 Kronen


    Kurz:
    - 69300 Kronen für 23100 Soldaten
    - 300 Kronen zusätzlich für Ausbaumaßnahmen
    - 100 Kronen für die Wahrheit über Norwegen
    - 300 Kronen für die Gesamtdänische Verfassung
    - 100 Kronen für erste Planungen des Nord-Ostsee-Kanals
    - 200 Kronen in die Staatskasse

  4. #19
    Möhrchen Avatar von Oxford
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    Da ich heut abend noch mit der Auswertung beginnen will, würd ich 20 Uhr als Endpunkt ansetzen
    Entdecke die Kraft deiner Ideen, mit Heften und Blöcken von Oxford

  5. #20
    Registrierter Benutzer Avatar von IHateChelly
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    Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha

    Verfügbares Etat: 5877 Gulden

    - 3600 für den Armeesold
    - 294 = 5% Unterstützung der Universität Jena
    - 400 Verbesserung der Infrastruktur
    - 500 Militärforschung
    - 300 Ausarbeitung eines Verfassungsplans durch einen Jura Professor der Universität Gotha
    -400 Verbesserung der Agrarwirtschaft

    Es bleiben 383 Gulden

    Weitere Aktionen:
    Gründung des Bundes der sächsischen Herzogtümer (S-W-E, S-C-G, S-M)
    Zollfreiheit innerhalb des sächsischen Bundes
    Mitspracherecht bei der Uni Jena für den sächsischen Bund

  6. #21
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    --- Königreich Württemberg ---

    Der Etat Württembergs, welcher sich dieses Jahr auf eine Gesamtsumme von 68.657 Gulden an Steuereinnahmen und Zolleinkünften beläuft, sowie einem Darlehen über 6.000 Gulden aus dem Königreich Sachsen, beläuft soll wie folgt verwendet werden:

    Steuersatz:

    Die Steuer wird zum 1. des nächsten Jahres auf 16% erhöht. Der König nimmt auch dazu Stellung. Die exorbitanten Kosten für das Militär und die Kosten für einige wichtige Investitionen machen eine Erhöhung der Steuern leider unumgänglich. Sobald die Altlasten der napoleonischen Kriege getilgt sind kann auch über eine Senkung der Steuern nachgedacht werden.

    Militär:

    - Durch Einsparungen bei Ausrüstung und auch Sold werden die Kosten pro Soldat auf 2.80 Gulden gesenkt (damit meine ich tatsächlich 80/100 Gulden, nicht weil ein Gulden nur 60 Kreuzer hatte irgendetwas anderes ).
    - Es werden von den bisherigen 28.200 Mann genau 15.700 Mann mit jeweils 2.80 Gulden bezahlt und zum Ende des Jahres aus dem aktiven Dienst entlassen. Die übrigen Soldaten erhalten denselben Sold. In Summe bedeutet dies Ausgaben in Höhe von 78.960 Gulden.
    - Um Unruhen bei den Soldaten zu vermeiden wird den im Dienst Verbleibenden für nächstes Jahr ein Sold von 3.20 Gulden zugesichert (einmalig!) und den entlassenen Männern eine Zahlung von 0.50 Gulden für nächstes Jahr zugesichert, um ihnen den Übergang ins Zivilleben zu erleichtern.
    - Es werden weitere 100 Gulden für ein Manöver zusammen mit badischen Einheiten ausgegeben.

    Sonstige Ausgaben:

    - 200 Gulden werden an eine Kommision ausbezahlt, die Pläne für eine Währungs- und Zollunion mit dem Großherzogtum Baden ausarbeiten und deren Machbarkeit überprüfen sollen.
    - An die Universität Hohenheim gehen insgesamt 1250 Gulden. Die Details bitte ich "" in meiner Story nachzulesen, da es sonst den Rahmen noch weiter sprengt.
    - 500 an das Gestüt Marbach (ich wußte nämlich bis vor einer Woche nicht, dass es dort die erste Zucht Reinrassiger Araber außerhalb des Orients gab). Schwerpunkt soll vor allem der militärische und landwirtschaftliche Nutzen dieser Tiere bilden (welche auch sonst ).
    - 1000 Gulden fließen daneben allgemein in "den Aufbau und die Verbesserung der allgemeinen Bürokratie". Die wird Württemberg in den kommenden Jahren bitter benötigen

    Zum Thema Verfassung:

    Diese wird kommen, aber das braucht etwas Zeit. Darum sollten sich kluge Köpfe bemühen und am Ende sollte etwas "ganzes" dabei rauskommen.
    Also wird dafür dieses Jahr eine flammende Rede gehalten, in der ein gemeinsames Württemberg beschworen wird. Und um dieses gemeinsame Element zu verdeutlichen wird auch klar dargelegt, dass die Verfassung eine gemeinsame sein soll - für alle Württemberger - von allen Württembergern! Egal ob alteingessesen oder neu dazugekommen.
    Eventuell kann so die Verfassung ja dann sowohl der Bundesakte gerecht werden, als auch zu einer gemeinsamen Klammer werden, um die Neubürger einzubinden.

    Wegen der gewünschten Einschränkung der Aktionen und meiner klammen Geldbörse werden einige weitere Projekte nach hinten geschoben.

    Oder nochmal ein wenig gekürzt:

    68.657 gab es an Steuereinnahmen. Dazu kommen
    6.000 durch ein Darlehen aus Sachsen zu 2.5 % (Tilgungsplan steht).
    -------------------------------------------------------
    74.657 In Summe.

    - 78.960 Gehen als Sold an die Armee (2.8 je Nase)
    -------------------------------------------------------
    - 4.303 (Plus Darlehen) sind wir jetzt schon im Minus. Dazu dann noch:

    - 200 Als Württembergischer Anteil zur Planung einer Zoll- und Währungsunion mit Baden.
    - 100 für ein gemeinsames Manöver mit Baden.
    -------------------------------------------------------
    - 4.603

    - 500 gehen zum Ausbau und Kauf von Zuchtpferden nach Marbach.
    - 1.250 Noch nach Hohenheim.
    - 1.000 ins bürokratische Ungetüm.
    -------------------------------------------------------
    -7.353 In Summe
    Geändert von BruderJakob (27. November 2011 um 14:35 Uhr)
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  7. #22
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Großherzogtum Oldenburg 1815

    Code:
    Einnahmen:              10.519 G
    
    Ausgaben:
    Sold Soldaten: 	         6.000 G (2.000 Soldaten * 3 G Sold)
    Entlassungen:              600 G (200 Soldaten *3 G Sold)
    1. Löhne Spezies: 	   570 G
    2. Förderung der Schulen 1.500 G 
    3. Ausbau Infrastruktur  1.500 G
    
    Summe Ausgaben:         10.170 G  
    
    Kredit für Bayern:         300 G (bilanziell gesehen keine Ausgaben)
    Guthaben:                   49 G
    Zu 1. Geld für die Experten hinsichtlich Verfassung, siehe Spoiler.
    Zu 2. Geld für das Bildungswesen. Gefördert wird der Auf- und Ausbau von Schulen und die Durchsetzung der allgemeinen Schulpflicht.
    Zu 3. Geld für den Ausbau der Hauptverkehrswege zwischen Rüstringen (heute Wilhelmshaven) und Oldenburg (60km), Oldenburg und Delmenhorst (34 km), Oldenburg und Vechta (60 km) sowie Vechta nach Cloppenburg (32 km).

    Weitere Aktionen ohne direkten Geldbezug:
    1. Kredit an Bayern über 300 G zu 2% p.a.
    2. Verfassung: Der Großherzog beauftragt ein Expertengremium mit der Erstellung einer Verfassung und einer Gebietsreform nach herzöglichen Vorgaben:
    Achtung Spoiler:
    Gemäß der Bundesakte hat jedes Fürst eine Verfassung zu erlassen.

    Der umstrittenste Artikel ist Artikel 13 ”In allen Bundesstaaten wird eine landständische Verfassung stattfinden. ” Wenn ihr euch nun fragt, was das zu bedeuten hat, dann geht es euch nicht wesentlich anders als den Zeitgenossen, denn das war nirgends genau definiert. Das gibt euch, liebe Fürsten, damit auch die Gelegenheit, darauf nach eurem Belieben zu reagieren. Da es etwas Zeit braucht so eine Verfassung auszuarbeiten, werdet ihr sie dieses Jahr noch nicht erlassen, aber dennoch sollt ihr diese Runde beantworten, wie ihr auf den Artikel 13 reagiert/ wen ihr mit der Ausarbeitung einer Verfassung beauftragt. Ihr könnt die alte Ständeversammlung bitten, einen liberalen Professor, einen praktisch orientierten Reformer aus eurem Beamtenaparat, eine Art von Komitee, von euch handverlesen, oder gar eine gewählte Volksversammlung. Ihr könnt Vorgaben über den Inhalt der Verfassung machen, oder gar anordnen, dass nur die alte ständische Ordnung aufgeschrieben werden soll. Die letzte Alternative ist natürlich den Artikel vollständig zu ignorieren und nichts zu tun.
    Der Großherzog wird sich damit auseinander setzen. Aus den Wirren der französischen Revolution und den napoleonischen Kriegen hat der Herrscher den Schluss gezogen, dass ein absolutistisch regierender Herrscher nicht mehr zeitgemäß ist. Statt dessen soll es dem Volk ermöglicht werden, an der Regierung zu partizipieren, gleichzeitig soll der Großherzog in allen wirtschaftlichen, militärischen und außenpolitischen Dingen klar das letzte Wort haben. Sein Ziel ist die Gründung einer Volksversammlung, in der alle Gemeinschaften und Regionen vertreten sind.
    Folgende Vorgaben stellt der Großherzog an den Rat, der ein entsprechendes Gesetz für die Schaffung der Volksversammlung zu erstellen hat sowie die Erarbeitung der Verfassung vorbereiten soll:

    1. Achtung aller vier (Reformierte, Protestanten, Katholiken, Juden) Religionen im Reich, jede Religion soll einen ständigen Vertreter in die Versammlung entsenden dürfen und genießt das Recht, ihre Religion frei und ungehindert auszuüben. Zudem wird keine Religion bevorzugt oder benachteiligt, es wird keine Extrasteuern etwa für Juden geben. Die Grenzen der freien Religionsausübung sind durch die Volksversammlung zu bestimmen.

    2. Die neu hinzugewonnenen Gebiete sollen eine innere Autonomie genießen, das heißt, gewisse Entscheidungen werden auf kommunaler Ebene gefällt. Welche genau, hat die Volksversammlung zu bestimmen. Die weiteren Punkte dieser Vorgabe, ausdrücklich Finanzen und Militär, müssen hierbei berücksichtigt werden. Des Weiteren erhalten auch die einzelnen Regionen das Recht, jeweils einen Vertreter in die Volksversammlung zu entsenden.
    Die Regionen sind:
    1) Grafschaft Oldenburg: Ländereien nördlich von Oldenburg, entspricht in etwa den heutigen Regionen Ammerland, Wesermarsch, Friesland, mit Ausnahme der Region Kniphausen. Hier leben ausschließlich Protestanten
    2) Das Oldenburger Münsterland: Entspricht den Ämtern Cloppenburg und Vechta. Hier leben ausschließlich Katholiken
    3) Fürstentum Lübeck
    4) Fürstentum Birkenfeld
    5) Stadt Oldenburg mit Protestanten und der jüdischen Gemeinschaft
    6) Amt Wildeshausen und Stadt Delmenhorst
    7) Kniphausen mit seinen Reformierten

    3. Das Wahlrecht zur Volksversammlung ist so auszugestalten, dass jeder volljährige männliche Bürger ab 25 Jahren wahlberechtigt sein soll, der zum Zeitpunkt der Wahl mindestens seit vier Jahren im Großherzogtum Oldenburg ansässig ist, unabhängig von seinem Stand und dem Ort seiner Geburt, sofern dieser Ort innerhalb der Grenzen des Deutschen Bundes bzw. Preußens oder Österreichs liegt. Liegt der Ort der Geburt außerhalb dieser Grenzen, so soll die Volksversammlung per Gesetz bestimmen, ab wann diese Person wahlberechtigt sein soll. Jede Stimme soll gleich viel Gewicht besitzen. Die genaue Ausarbeitung obliegt der Volksversammlung. Dies gilt insbesondere auch für die Registrierung der Wähler.
    Weiterhin wird der Volksversammlung die Pflicht aufgetragen, alle fünf Jahre ein Gremium zu benennen, dessen Aufgabe darin besteht, die Volksversammlung und die Wahlen zu eben solcher zu überprüfen und ggf. Verbesserungsvorschläge an den Großherzog zu richten, etwa hinsichtlich der Ausweitung des Wahlrechts auf Frauen einer Änderung des Wahlalters. oder der Dauer einer Wahlperiode. Jedes Mitglied der Volksversammlung hat zudem das Recht, das Gremium bei Verdacht auf Amtsmissbrauch oder Korruption hin anzurufen und eine Untersuchung der Vorfälle durch das Gremium zu verlangen.

    4. Der Großherzog wird der Oberbefehlshaber des Militärs bleiben.

    5. Die Außenpolitik sowohl gegenüber dem deutschen Bund als auch gegenüber dritten Mächten obliegt allein dem Großherzog. Der Volksversammlung wird zugestanden, dem Großherzog unverbindliche Vorschläge zu machen.

    6. Weiterhin erhält der Großherzog das Recht, die Volksversammlung aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen, wenn diese in der Regierungsbildung scheitert oder daran zerbricht und es keine Mehrheit mehr gibt und die Beschlussfähigkeit nicht mehr gegeben ist.

    7. Die Haushaltshoheit obliegt weiterhin dem Großherzog, sein persönliches Budget wird allerdings durch die Volksvertretung festgelegt. Ansonsten steht es dem Großherzog frei, wie er das Geld verwendet. Allerdings ist es ihm untersagt, den Sold der Armee zu senken, sofern die Volksversammlung dies nicht fordert oder dem zustimmt.

    8. Zur Wahrung der von der Volksversammlung erlassenen Gesetze und zur Stärkung der Judikative wird die Gründung einer Universität in Oldenburg mit einer juristischen Fakultät beschlossen, in der Richter für die Gerichte ausgebildet werden sollen. Die Gründung wird erfolgen, sobald es die finanziellen Mittel zulassen.

    9. Gerichte: Alle sieben Regionen erhalten ein Gericht, das Streitfälle innerhalb dieser Region zu bearbeiten hat. Zudem wird in Oldenburg ein weiteres Gericht bestellt, dessen Aufgabe überregionale Konflikte. zusätzlich können Revisionen der vorherigen Instanz hier verhandelt werden.
    Die Benennung der Juristen an den Regionalgerichte hat durch die Regionalräte zu erfolgen, für die Benennung der Juristen am oberen Gericht ist die Volksversammlung zuständig. Der Großherzog besitzt ein Vetorecht gegenüber einem der vorgeschlagenen Kandidaten.

    10. Sozialgesetzgebung: Die Sozialgesetzgebung wird durch den Großherzog vorgeschlagen und durch die Volksversammlung angenommen oder abgelehnt. Im Falle einer Ablehnung hat der Großherzog das Recht, einen geänderten Vorschlag vorzulegen. Bei erneuter Ablehnung durch die Volksversammlung hat diese die Ablehnung ausführlich zu begründen und sich dabei mit den Regionalräten zu einigen.

    11. Sollte das Oldenburger Gericht oder die Volksversammlung feststellen, dass sich Vorgaben des Großherzogs widersprechen, so ist dem Großherzog dies mitzuteilen und dieser hat das Recht, den Widerspruch in seinem Sinne aufzuheben. Er kann hierzu aber auch eine einzelne Person oder die Volksversammlung als solche zur Problembehebung benennen.

    Die sieben Regionen werden auf Befehl des Großherzogs innerhalb der ersten sechs Monate des Jahres 1815 einen Regionalsrat gründen. Diesem Rat haben anzugehören:
    1) Ein Vertreter der örtlichen Miliz/Militär
    2) Ein Vertreter der örtlichen Kaufleute und Industriellen
    3) Ein Vertreter der örtlichen Bauern und Arbeiter (Bürgertum)
    4) Ein Vertreter der örtlichen Religionsgemeinschaft
    5) Ein Vertreter des Großherzogs.
    Der Vertreter des Großherzogs ist nur bei einem Patt (2:2 oder 1:1 bei doppelter Enthaltung, vierfache Enthaltung ist verboten) mit dem Stimmrecht ausgestattet und hat ansonsten nur eine beratende Funktion gegenüber dem Rat und eine berichtende Funktion gegenüber dem Großherzog.
    Diesem Führungsrat obliegt die kommunale Verwaltung der jeweiligen Region, er hat Weisungen der Volksversammlung umzusetzen mit Ausnahme des Passus zur Sozialgesetzgebung, in diesem Fall ist er gleichberechtigt.

    Dieser Rat hat sich zusätzlich einmalig auf jeweils zwei Personen zu einigen, die zur Gemeinschaft derer gehören werden, welche die großherzöglichen Vorgaben (siehe oben, Punkte 1 bis 11) im ein Gesetz formen, welches die Wahlen und die Rechte der Volksversammlung bestimmt. Zu den 14 von den Regionalräten bestimmten Gesandten ernennt der Großherzog weitere neun Gesandte, so dass insgesamt 25 Personen diese einmalige Institution umfassen.
    Alle 25 Mitglieder sind am 1. Juli des Jahres 1815 öffentlich bekannt zu geben. Sie werden innerhalb der nächsten sechs Monate die Bestimmungen für die Wahl zur Volksversammlung verfassen und diese am Neujahrstag des Jahres 1816 öffentlich verkünden.
    Zum 1. Juli 1816 haben dann die ersten Wahlen zur Volksversammlung stattzufinden, dem Militär obliegt es in diesem Fall, für die Sicherheit eines jedes Wählers zu sorgen und jedwede Form der Beeinflussung und/oder Bedrohung der Wähler zu verhindern.

    Die neun Gesandten des Großherzogs:
    1. Professor für Kulturgeschichte Hans Peter Müller, Göttingen
    2. Landadeliger Reinhard von Bloh, Stadtland (liegt in Oldenburg)
    3. Jurist Hermann Gebot, Oldenburg
    4. Jurist Friedrich Ernst, Vechta (liegt in Oldenburg)
    5. Jurist Heinrich Feist, Bremen
    6. Jurist Karl Theodor zu Miesenberg, Bayreuth
    7. Professor für Juristerei Wilhelm Monnsen, Heidelberg
    8. Autorin Henriette zu Füllerwagen, Ansbach
    9. Kaufmann Gustav Hagen, Oldenburg

    Zur Entlohnung dieser neun Experten:
    Von denen kommen vier aus dem Großherzogtum Oldenburg, noch bin ich alleiniger Chef, daher befehle ich denen die Teilnahme kraft meiner noch absolutistischen Autorität.
    Bleiben die fünf Auswärtigen. Ich habe keine Ahnung, was die mich kosten sollen und was da als ordentliche Bezahlung gilt.
    Immerhin weiß ich, dass ein Soldat 3 G pro Jahr verdient.
    Bei der Autorin bin ich mir nicht sicher, wie sie einzuordnen ist, ich zahle ihr mal 60 G für profunde Kenntnisse . Die Juristen und Professoren sind ohne Zweifel Experten, also bekommen sie das dreizigfache Gehalt des Soldaten für ein halbes Jahr an Arbeit, somit 90 G. Zusätzlich bekommen alle fünf 10 G Reisekostenerstattung.
    1* 60 + 10 = 70
    5*90 + 5*10 = 500
    Summe 570 G

  8. #23
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Österreichisches Etat:

    -Heilige Allianz mit Russland gründen. 1000S
    -Soldaten abrüsten und Lohn weiterzahlen, wobei man ja nicht für die Todesdrohnen etc zahlen muss, deshalb kriegen die nur 1,5 Schilling.
    Insgesamt auf 190000 Soldaten runter => 570 000
    Abfindung für 85000 Soldaten => 127 500
    ==>570 000 + 127 500 = 697 500 S
    ====>815 738 - 697 500 = 118 238S

    -Verwaltung und Bürokratie 5000S
    =>Darunter fällt auch die Einführung das jeder Neugeborene Registriert werden muss, wegen der Schulpflicht, Sterberate etc.
    -Militär: 10.000S
    -> Bau von Militärschulen, Übungen, Schaffung von Arbeitsplätzen für die Entlassenen Soldaten etc
    -Bildung und Forschung: 20.000 Schilling
    ->Bau von Schulen und Hochschulen. Finanzierung von Stipendien und Forschungsprojekten im Naturwissenschaftlichen Bereich. Auch die Suche nach Talenten im Ausland ist dort mit drin.
    ->Schulreform: Allgemeine Grundschulpflicht und nach der 6.ten Klasse sollen die Kinder jeh nach Leistung getrennt werden. Die Schlechtesten sollen noch 2 weitere Jahre in die Schule gehen. Die Mittleren noch weitere 4 und die besten sollen 6 Jahre in die Schule gehen. Es soll auch die Möglichkeit geben von den niederen Rängen aufzusteigen falls man gut genug war. Nur die der besten Stufe dürfen dann studieren. Die Lehrer sollen eher aus den Kaisertreuen Schichten stammen.
    -Ausbau der Infrastruktur: 40.000S
    ->Die "Hauptstädte" der einzelnen Gebiete sollen verbunden werden.
    ->Von Prag aus soll eine Straße nach Sachsen gebaut werden
    ->Von Wien eine über Salzburg nach München
    -Förderung der Landwirtschaft: 10.000S
    ->Besonders in Ungarn
    ->Ausbau von Lagerstädten
    -Staatliches Glückspiel in Bregenz finanzieren: 500 Schilling
    ->In der Stadt soll ein staatliches Glückspielhaus gebaut werden und Werbung dafür auch bei den anderen Staaten gemacht werden damit da Leute hinkommen.
    -Steuern im deutschen Bereich um 1% erhöhen.
    -Gründung der Geheimen Reichspolizei, die dafür Sorge trägt das Aufrührer, Terroristen und Separatisten ausfindig gemacht werden und beseitigt werden. 15.000S
    -Gründung einer Allgemeinen Krankenkasse in die jeder einzahlen muss. 5.000S
    -Schulden zurückzahlen: Rest der übrigbleibt.

    -Verfassung: Hauptsächlich Ständeordnung, aber auch eine gewisse "Liberalisierung". Dreiständewahlrecht, wobei jeder für jeden Stand wählen kann, abhängig vom gezahlten Geld. Verteilung der Sitze: 15 für den höchsten Stand (Eine Stimme kostet 3S), 6 für den zweiten Stand(2S die Stimme) (+1 für die Soldaten die nichts zahlen müssen), 3 für den niedrigsten Stand(1S). Jeder der gewählten hat aber einen Eid auf den Kaiser und das Kaiserreich zu leisten. Jeder Vorschlag muss auch noch vom Kaiser abgenickt werden, bzw er stellt das Geld dafür bereit. Verfassungsgesetze wie das Wahlrecht etc dürfen aber nur vom Kaiser geändert werden.
    Aufteilung Österreichs in 4 Verwaltungsreiche:
    ->Österreich
    ->Ungarn
    ->Slawia(Slawische Gebiete)
    ->Italien (Gebiete um Venedig)
    =>1000S für die Verfassung

    Insgesamt:
    +815 738S
    -697 500S
    -106 500S
    =+11 738S für den Schuldenabbau.

  9. #24
    unbeugsam Avatar von Theages
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    Preußen 1815

    Bevölkerung: 11.300.000
    Militär: 226.000
    Etat: 503.896 G
    Schulden: 500.000


    Das Heer wird um 25.300 Soldaten verkleinert. Jeder Soldat bekommt eine Abfindung von 1,5 G.
    Eine schrittweise Verkleinerung des Heeres (je ca. 25000 Soldaten) bis einschließlich 1817 wird angekündigt, auf die die Soldaten sich vorbereiten sollen.
    Die Wehrpflicht wird fortgesetzt.
    Eine umfangreiche Propagandakampagne, durch die die Begeisterung der Bevölkerung für die preußische Nationalität, das preußische Militär (in Verbindung mit der Fortführung der Wehrpflicht) und die preußische Herrschaftsform erhöht werden soll, wird gestartet. Kosten: 20.000 G
    4000 Soldaten werden in jeder Bundesfestung stationiert.
    Die Polizei wird vergrößert. Kosten: 7.500 G
    Gründung einer Geheimpolizei zum Schutz der Monarchie. Kosten: 12.500 G
    Ausbau der Bürokratie; Geburten- und Sterberaten werden gesammelt. Kosten: 8.000 G
    4000 Soldaten werden in jede Bundesfestung verlegt.
    Westfalen, Polen und Rheinländer werden stärker in das preußische Militär integriert. Die Wehrpflicht wird in den betreffenden Regionen ausgeweitet. Kosten: 4.000 G
    Auf eine geringfügig liberalere Verfassung in den nächsten 10 Jahren wird verwiesen.
    Die Steuern werden auf 16 Punkte angehoben.
    Die Landwirtschaft wird stark ausgebaut und hoch intensiviert. 50.000 G
    Die Infrastruktur wird ausgebaut.
    Bildung und Forschung (insbesondere in Militärtechnologien) werden ausgebaut. 10.000 G
    Rest: Schulden abbezahlen
    Laufende Story:

    [Civ4 - Rhye's and Fall of Civilization] Alle Zivilisationen by Theages - ein Versuch den historischen Sieg mit jeder im Spiel verfügbaren Civ zu schaffen

  10. #25
    (Keine Rückmeldung) Avatar von Danieldej
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    Herzogtum Braunschweig, Etat für 1815:

    10929 G
    davon 6750 an die konstante Zahl von 2250 Soldaten als Sold
    100 für die Feststellung des Bürgerwillens zur Verfassungsfrage durch eine repräsentative Umfrage durch objektive Beamte
    3000 für die Einrichtung der im Palais genannten Schola Militaris in Braunschweig (jährliche Unterhaltskosten 1000 G, ab 1816 erst)
    500 für die Wiederauffüllung unserer Kornkammern nach den Entbehrungen des Krieges

    579 werden aufgespart.
    Renne nie, wenn du Laufen kannst, laufe nie, wenn du Gehen kannst, gehe nie, wenn du Stehen kannst, stehe nie, wenn du Sitzen kannst, sitze nie, wenn du Liegen kannst, liege nie, wenn du Schlafen kannst und lasse niemals sauberes Wasser an dir vorbeigehen.

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