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Thema: Spiel in Steam Liste von heute auf morgen weg

  1. #46
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    @grinser: eben nicht zwingend. denn die gewinnspanne für key verkäufer von thaispielen ist auch so groß genug, der schlechten kaufkraft des baht zum dank (ein für den thai markt gedachtes neues spiel kostet meistens 800 baht, das entspricht etwa 20 €).

    leider versuchen distributoren/platformbetreiber solche sachen immer unter den teppich zu kehren, weshalb es zu dem thema nur wenige saubere quellen gibt, aber schau dir z.b. mal http://www.shacknews.com/onearticle.x/49656 an.

    games verschwinden eben auch aus der liste wenn der key zwar völlig legal erstanden wurde (vom hersteller bis zum endkunden), dann aber außerhalb des zielmarktes benutzt wird.

    glücklicherweise gibts in der EU lustige rechtsgrundlagen, welche verhindern, dasse meine brittischen games auch sperren.

  2. #47
    für Freiheit +Grundrechte Avatar von Der Falke
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    Zitat Zitat von Grinser Beitrag anzeigen
    @falke: knapp vorbei ist auch daneben. es ist nur illegal, ausländische spiele in deutschland zu aktevieren, wenn sie vom hersteller expleziet in deutschland verborten wurde. bestes bsp ist die us version von MW2.
    Da du dich so gut damit auskennst, kannst du mir sicherlich die Gesetzesstelle oder ein Urteil nennen, dass das bestätigt.
    Nicht vergessen: 1118 Tage lang war die freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Regierung und Parlament in Bund und Ländern aufgehoben! Die Verantwortlichen müssen vor Gericht gestellt werden!

    Die Meldepflicht muss zudem noch immer aufgehoben werden.

    "Es ist die Schicksalsfrage Deutschlands: Wir stehen vor der Wahl zwischen Sklaverei und Freiheit. Wir wählen die Freiheit!" - Konrad Adenauer
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  3. #48
    Registrierter Benutzer Avatar von Grinser
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    *lach* muss ich nicht; die hersteller können in ihren Agbs/eulas so ziemlich alles festlegen was sie wollen; und wenn man deren agbs/eulas zustimmt, haben sie damit sogar recht * schocking* (und da das kaufen eines artikels gleichzeitig eine zustimmung dieser bedienungen ist....)
    und zu dieser MW2 sache; google es doch einfach.

  4. #49
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    Hi,

    mal eine Anmerkung. Sobald ein Anbieter egal ob im Laden oder im Internet anstatt AGB AGBs oder AGB´s schreibt sind diese nichtig. Laut Gesetz gibt es keine AGBS oder AGB´s, sondern nur AGB.
    Viele Anwälte sind seit 2010 auf der Suche nach online shops, welche diesen Fehler noch beinhalten.
    Ein Urteil des BGH füge ich hier noch hinzu sobald ich es wieder gefunden habe.
    Daher Rate ich allen, wenn man mit einer Ware nicht zufrieden ist etc. schaut nach ob beim Anbieter AGB steht ( so ist es richtig ) oder eben das Falsche, denn dann kann der Anbieter noch so murren, seine AGB sind nichtig.

    LG

  5. #50
    für Freiheit +Grundrechte Avatar von Der Falke
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    Zitat Zitat von Grinser Beitrag anzeigen
    *lach* muss ich nicht; die hersteller können in ihren Agbs/eulas so ziemlich alles festlegen was sie wollen; und wenn man deren agbs/eulas zustimmt, haben sie damit sogar recht * schocking* (und da das kaufen eines artikels gleichzeitig eine zustimmung dieser bedienungen ist....)
    und zu dieser MW2 sache; google es doch einfach.
    Eben nicht. Die AGB von Steam enthält einige klar rechtswidrige Teile und ist damit nichtig.
    Nicht vergessen: 1118 Tage lang war die freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Regierung und Parlament in Bund und Ländern aufgehoben! Die Verantwortlichen müssen vor Gericht gestellt werden!

    Die Meldepflicht muss zudem noch immer aufgehoben werden.

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  6. #51
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    Hi,

    @der Falke. Ansich hast Du recht, nur leider ist STEAM kein deutsches Unternehmen und unterliegt dank des Sitzes im Ausland nicht dem deutschen Recht, daher bin ich mir nicht sicher, ob die AGB dann nichtig sind.

    LG

  7. #52

  8. #53
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    @wowlordvader: lustigerweise unterliegen sie deutschem recht, denkt zumindest der BGH: http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...77&pos=0&anz=1 , relevant abs. 14. insgesammt n sehr interessantes urteil (auch wenns "gegen" verbraucher ist).

    <edit>
    @grinser: nimm aus deinem "der publisher seiner meinung nach widerrechtlich erworbene lizenzen" das "seiner meinung nach" raus, dann stimmts. das darf er nämlich nur dann wenns wirklich widerrechtlich ist (stichworte parallelimport/grauimport und lizensierte vertriebswege, die eu verordnungen bzw deutschen gesetze dazu dürfter aber selber raussuchen).
    </edit>
    Geändert von smoere (19. Oktober 2010 um 23:36 Uhr)

  9. #54
    für Freiheit +Grundrechte Avatar von Der Falke
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    Zitat Zitat von wowlordvader Beitrag anzeigen
    Hi,

    @der Falke. Ansich hast Du recht, nur leider ist STEAM kein deutsches Unternehmen und unterliegt dank des Sitzes im Ausland nicht dem deutschen Recht, daher bin ich mir nicht sicher, ob die AGB dann nichtig sind.

    LG
    Naja, theoretisch schon. Aber sie sehen das selber so (ansonsten könnten sie ja nicht sagen "wir müssen uns an den deutschen Jugendschutz halten blablubb"), und irgendwie scheints auch so zu sein. Warum, weiß ich tatsächlich nicht.

    Zitat Zitat von Grinser Beitrag anzeigen
    ja, das mit den AGB's ist mir bekannt; darum gehts aber gerade nicht so wirklich.
    es geht einfach darum das der publisher seiner meinung nach widerrechtlich erworbene lizenzen einfach so bannen kann. was er auch tut, wie man sieht.
    Können tut er es sicher. Aber ob er es auch darf, ist eine andere Frage.

    Zitat Zitat von smoere Beitrag anzeigen
    @wowlordvader: lustigerweise unterliegen sie deutschem recht, denkt zumindest der BGH: http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...77&pos=0&anz=1 , relevant abs. 14. insgesammt n sehr interessantes urteil (auch wenns "gegen" verbraucher ist).

    <edit>
    @grinser: nimm aus deinem "der publisher seiner meinung nach widerrechtlich erworbene lizenzen" das "seiner meinung nach" raus, dann stimmts. das darf er nämlich nur dann wenns wirklich widerrechtlich ist (stichworte parallelimport/grauimport und lizensierte vertriebswege, die eu verordnungen bzw deutschen gesetze dazu dürfter aber selber raussuchen).
    </edit>
    Das ist halt Selbstjustiz. Und die ist hier und in dern USA auch verboten.
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  10. #55
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    Zitat Zitat von Der Falke Beitrag anzeigen
    Das ist halt Selbstjustiz. Und die ist hier und in dern USA auch verboten.
    achtung: IANAL(i am not a lawyer), muss dazu erstmal meinen haus und hof justikus befragen, aber ist das nciht eigentlich notwehr?

    kleine und wahrscheinlich lückenhafte und falsche subsumtion:
    angriff: uhrheberrecht ist durch den benutzer bedroht
    gegenwärtig: der benutzer hat den key im account
    rechtswidrig: die benutzung dieses keys/dieser lizenz außerhalb des zielmarktes widerspricht dem eindeutigem willen des uhrhebers, die lizenz ist somit ungültig.

    löschung des keys sollte auch keine überschreitung der notwehr sein, man kann ja nur nicht mehr spielen, die daten bleiben ja (inkl. savegames und achievements), zumindest komm ich grad nciht auf ein "milderes mittel".

    das einzige was mir dabei immer sauer aufstößt ist, dass valve dafür immer ne knappe woche braucht und das nicht direkt bei der registrierung prüft.

    btw: ja, ich hatte auch nen key von igx4u, und jetzt einen von direct2drive.co.uk (preisdifferenz: ne schachtel kippen).

  11. #56
    Macht Musik Avatar von Peregrin_Tooc
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    Nein, Notwehr ist das nicht, und Selbsjustiz sicher auch nicht. Außerdem sind, lieber Falke, von AGB immer nur die Teile nichtig, die gegen Rechtsnormen verstoßen und dadurch nie die ganzen AGB (es sei denn natürlich, sie wären in Gänze rechtswidrig).

    Es wäre im Zweifel von Zivilgerichten zu untersuchen, in wie fern diese Lizenzierung nur für bestimmte Märkte mit deutschem Recht vereinbar ist. Sollte diese Lizenzierung nicht rechtens sein, wäre auch das Löschen des Keys nicht rechtens (weil nämlich der entspr. Teil der AGB ungültig wäre) und somit müsste von Valve Schadensersatz geleistet werden (der dann auch die Kosten für die Lizenz und die Kosten des Rechtsstreits durchaus übertreffen könnte).
    Zitat Zitat von Leonard Bernstein
    This will be our reply to violence:
    to make music more intensely,
    more beautifully,
    more devotedly than ever before.
    Meine Stories:
    Civ VI aus der Sicht von Civ IV BTS, englischer Weltraumsieg auf König
    Der Erste Kaiser wieder aufgenommen

  12. #57
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    Notwehr gibt es nur bei "Not"situationen, und das ist sicher keine "Not".

    Aber es ist und bleibt eine Tatsache, dass Valve nicht das Recht hat, die Keys einfach zu sperren. Das ist Selbstjustiz (die sich Valve in der AGB übrigens auch zugesteht, das ist sicherlich überall ungültig), aber sie machen es halt einfach und niemand verklagt sie.
    Nicht vergessen: 1118 Tage lang war die freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Regierung und Parlament in Bund und Ländern aufgehoben! Die Verantwortlichen müssen vor Gericht gestellt werden!

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  13. #58
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    Zitat Zitat von Der Falke Beitrag anzeigen
    Diese Keys aus Asien sind nicht illegal, das behauptet Steam bloß und übt dann Selbstjustiz. Wenn jemand von euch Valve in den Arsch treten will, sollte er sich n Anwalt nehmen und Steam verklagen. Die Chancen, zu gewinnen, sollten recht hoch sein.

    Es ist einfach Schwachsinn, was im Internet für eine bestimmte Region anbieten zu wollen. Im Internet gibt es halt nur eine einzige weltweite Region.
    Die Key sind illegal ;-) das behauptet Falke bloß damit er was zu schreiben hat und übt sich dann im Forumpost schreiben.
    Wenn jemand von euch Geld verlieren will dann geht er wegen 30 Euro und ner wigiwagi Aktion gegen Vale ins Gericht und ist dann soviel los das er sich sehr sehr viele Civs5 kaufen hätte können!

    Na Falke fällt da was auf ?

  14. #59
    Registrierter Benutzer Avatar von BigMaexle
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    Zitat Zitat von Der Falke Beitrag anzeigen
    Aber es ist und bleibt eine Tatsache, dass Valve nicht das Recht hat, die Keys einfach zu sperren. Das ist Selbstjustiz (die sich Valve in der AGB übrigens auch zugesteht, das ist sicherlich überall ungültig), aber sie machen es halt einfach und niemand verklagt sie.
    Manchmal verstehe ich dich wirklich nicht.

    Deine Ableitung, dass Valve nicht im Recht ist, illegale (damit du jetz nicht wieder aufschreisst eben: "nicht von Valve offiziell vergeben") Keys zu sperren, hinkt doch schon. Valve geht mit dem Kunden einen Vertrag ein, in dem Valve dem Kunden gegen eine Gebühr (Kaufpreis) einen Key übermittelt (oder eben von autorisierten Zwischenhändlern) und ihm damit Zugang zu einer Software verschafft. Wenn nun jemand kommt, der diesen Key nicht von Valve hat (und das ist ja Teil des Vertrages), verschafft man sich rechtswidrig Zugang zu einer Software. Verstehe nicht, wieso du das komplett negierst. Mag sein, dass dir das nciht gefällt. Mir gefällt auch so einiges am Rechtsstaat nicht.

    Wenn diese Keys jetzt von dubiosen Händlern aus Asien oder sonstwo (Keygen) kommen, hat Valve klar das Recht, dawischen zu gehen. Wenn eine Keyweitergabe von Valve zu einem Ebay-Händler nicht rechtens ist, macht ein Verkauf eines KEy von Ebay -> Kunde die Sache nicht mehr "legal".
    IMPERIVM ROMANVM Völkerwanderung? Für MEIN Rom kein Problem
    Liberté, Égalité, Fraternité Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit für ganz Europa!
    Was wäre wenn... ? Das WWII-PBEM mit kommunistischen Amis, genial-bekloppten Japanern und schließlich im Chaos versinkenden Briten.
    Επος Ελλαδος kleines Land auf "Giant Earth"

  15. #60
    sehr stylisch Avatar von Polly
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    Zitat Zitat von BigMaexle Beitrag anzeigen
    Wenn diese Keys jetzt von dubiosen Händlern aus Asien oder sonstwo (Keygen) kommen, hat Valve klar das Recht, dawischen zu gehen. Wenn eine Keyweitergabe von Valve zu einem Ebay-Händler nicht rechtens ist, macht ein Verkauf eines KEy von Ebay -> Kunde die Sache nicht mehr "legal".
    Richtig, allerdings dürfte man als Kunde einen Rechtsanspruch gegenüber dem Händler haben, wenn es nicht offensichtliche Anzeichen gab, dass die Zuliefererwege illegal sind. Nur hat Valve damit nichts zu tun. Wenn mir ein gefälschtes Konzertticket verkauft wird, mit dem ich nicht in das Konzert komme, dann klage ich im Zweifelsfall auch gegen den Verkäufer und nicht gegen den Konzertveranstalter.

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