Zitat von
Polly
Es gibt rechtlich gesehen kein Recht am eigenen Beitrag. Es gibt in dieser Hinsicht allerdings das Urheberrecht. Dieses Recht setzt eine bestimmte "Mindestqualitätsstufe" des zu schützenden geistigen Werkes voraus. Der gewöhnliche Quasseleckenbeitrag fällt da auf jeden Fall nicht drunter (JIG ist da sicherlich eine Ausnahme).
Geistiges Eigentum, welches unter das Urheberrecht fällt, darf nicht kopiert oder ohne Erlaubnis des Eigentümers verbreitet werden. Das impliziert jedoch nicht ein Verbot einer Löschung, egal ob ganz oder teilweise. Der Verfasser geistigen Eigentums ist selbst dafür verantwortlich, sein geistiges Eigentum zu archivieren. Wenn er es durch Dritte verbreiten lässt, kann er einen Stopp der Verbreitung durch Dritte nicht anklagen.
Umstritten ist in dieser Hinsicht, ob der Verfasser eines Beitrages beim Senden des Beitrages bereits eine Vervielfältigungserlaubnis an den Forumsbetreiber übergibt und ob er diese Erlaubnis nachträglich wieder rückgängig machen kann. Da Benutzer in den meisten Foren allerdings jederzeit ihre eigenen Beiträge editieren können, stellt sich diese Frage für gewöhnlich nicht.