Nachdem in der Verfassung ein Verfassungsgericht vorgesehen ist könnte es nun tatsächlich dazu kommen, dass es benötigt wird. Ich bin dabei aber über Art. 9 Abs. I und II gestolpert:
Achtung Spoiler:
Ich bin so frei davon auszugehen, dass die Richter ebenfalls mit dem Premierminister vom Präsidenten in Runde 2 bestimmt wurden auch wenn das nicht so kommuniziert wurde, solange alle Parteien damit einverstanden sind.
Falls nicht alle Parteien einverstanden sind, müsste eine Wahl der Richter stattfinden, was in den Rundenthread gehört (bzw. vorher könnt ihr euch im Parlamentsthread abstimmen). Dann wäre das Gericht allerdings erst zur nächsten Runde nutzbar.