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Thema: Das Parlament im alten Kolonialpalast

  1. #271
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
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    Was dort allerdings noch beantwortet werden muss sind die Fragen, wie der Staat in Zukunft aufgebaut sein sollte (wer also welche Gewalten ausübt, welche Gerichte es gibt, etc.), und wie die Wahl(en) aussehen sollen. Wenn ihr einen Präsidenten haben wollt muss der irgendwie gewählt werden und die Amtszeit muss festgelegt sein, genauso das Parlament. Außerdem muss jeweils geklärt sein, wer wahlberechtigt ist.
    P
    Mit den Gewalten würde ich einfach auf die Franzosen verweisen. Wozu haben wir die sonst als Vorbild?
    Wählen und Amtszeiten hatten wir hier ja schon einen Konsens.
    Verfassungsgericht ist jetzt nur noch eine Kleinigkeit.
    Wahlberechtigte auch easy.
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Passe, wenn nicht Basse :schwaerm:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Jeder mag Basse!

  2. #272
    Spürt Luft Avatar von ttte
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    Was Kleines: 5.II (Wahlrecht) sollte in Artikel 4 verschoben werden, da es ja ein Recht und keine Pflicht ist. Weiterhin sollten alle 5 Wahlgrundsätze genannt werden (da besteht ja kein Dissens, das sind wahrscheinlich einfach durch die Änderungen bedingten Fehler). Zum Rest muss sich die passivste Partei noch beraten.
    Zitat Zitat von Civmagier Beitrag anzeigen
    Oh ich wuste gar nicht das das Hier ein Deutschlehrerforum ist.
    Da muss mir irgentetwas entfallen sein. :gruebel:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Da geht er hin, der ttte-ngrabscher :blaw:


  3. #273
    Sen. A.A. Valígar Bolívar Avatar von Valigar
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    Zitat Zitat von ttte Beitrag anzeigen
    Was Kleines: 5.II (Wahlrecht) sollte in Artikel 4 verschoben werden, da es ja ein Recht und keine Pflicht ist. Weiterhin sollten alle 5 Wahlgrundsätze genannt werden (da besteht ja kein Dissens, das sind wahrscheinlich einfach durch die Änderungen bedingten Fehler). Zum Rest muss sich die passivste Partei noch beraten.
    Guten Morgen, Liberale

    In den Abstimmungen mit der EFP hatte ich den (zwischenzeitlich akzeptierten) Vorschlag gemacht, das Wahlrecht als Art. 3 V zu fassen, um es als unantastbar im Sinne des Art 6 Satz 3 verstehen zu können. Gefällt mir persönlich deutlich besser als eine Abfassung unter den Rechten des Art. 4.
    'War is Peace, Freedom is Slavery, Ignorance is Strength' (Orwell, 1984)

    'Es ist schwer jemanden zu wecken, der sich schlafend stellt.' (Afrik. Sprichwort)

  4. #274
    Spürt Luft Avatar von ttte
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    Wäre auch in Ordnung.

    Wo ist denn die Unantastbarkeit des Artikels 3 festgeschrieben?
    Zitat Zitat von Civmagier Beitrag anzeigen
    Oh ich wuste gar nicht das das Hier ein Deutschlehrerforum ist.
    Da muss mir irgentetwas entfallen sein. :gruebel:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Da geht er hin, der ttte-ngrabscher :blaw:


  5. #275
    Sen. A.A. Valígar Bolívar Avatar von Valigar
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    Zitat Zitat von ttte Beitrag anzeigen
    Wo ist denn die Unantastbarkeit des Artikels 3 festgeschrieben?
    Artikel 6
    'War is Peace, Freedom is Slavery, Ignorance is Strength' (Orwell, 1984)

    'Es ist schwer jemanden zu wecken, der sich schlafend stellt.' (Afrik. Sprichwort)

  6. #276
    Spürt Luft Avatar von ttte
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    Merci. Ich wüsste nicht, was die Populisten dagegen haben sollten.
    Bei den Wahlgrundsätzen gibt es auch keinen Widerspruch?
    Zitat Zitat von Civmagier Beitrag anzeigen
    Oh ich wuste gar nicht das das Hier ein Deutschlehrerforum ist.
    Da muss mir irgentetwas entfallen sein. :gruebel:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Da geht er hin, der ttte-ngrabscher :blaw:


  7. #277
    Registrierter Benutzer Avatar von cheggined
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    Artikel 1 Der Grundsatz

    I. Jeder Staatsbürger ist vor dem Gesetz gleich.
    II. Jeder Staatsbürger hat das Recht auf demokratische Mitbestimmung.


    Artikel 2 Wertegrundlage

    I. Die Familie und Ehe zwischen Mann und Frau stehen unter dem Schutz des Staates.
    II. Das Leben aller Menschen, insbesondere der Kinder, auch im Mutterleib, ist zu schützen.
    III. Die christliche Glaubenslehre ist Anker unserer Gemeinschaftsordnung und Identität.
    IV. Jeder setzt seine Schaffens- und Willenskraft, wie auch sein Eigentum, in der Verpflichtung gegenüber dem Allgemeinwohl nach seinem besten Gewissen und vor Gott ein.


    Artikel 3 Zum Erbe der Diktatur

    I. Alle Staatsbürger haben das Recht auf ein faires Verfahren und Grundlage jeder Verurteilung muss ein bereits bestehendes Gesetz sein.
    II. Alle Staatsbürger sind vor dem Einfluss ausländischer Gewalt zu schützen. Sie genießen ein Recht auf einen unabhängigen und Ihnen verpflichteten Staat.
    III. Der Geheimdienst/-polizei ist abgeschafft.
    IV. Die kommenden demokratischen Regierungen verpflichten sich aktiv und auf dem Boden dieser Verfassung Opfer der vergangenen Diktatur zu entschädigen und Täter der Justiz zuzuführen.
    V. Jeder Staatsbürger hat das Recht, sich an freien, gleichen und geheimen Wahlen zu beteiligen.

    Artikel 4 Grundfreiheiten

    I. Jeder Staatsbürger hat das Recht der Presse- und Redefreiheit.
    II. Jeder Staatsbürger hat das Recht auf Versammlungsfreiheit.
    III. Jeder Staatsbürger hat das Recht auf Berufsfreiheit.
    IV. Diese Grundfreiheiten können durch Gesetz eingeschränkt werden um den Schutz des demokratischen Staates zu gewähren. Einschränkungen unterliegen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.


    Artikel 5 Grundpflichten

    I. Jeder Staatsbürger im Alter von 18 Jahren absolviert eine zweijährige Dienst- oder Wehrzeit. Die Wahl steht im eigenen Ermessen und dient dem Aufbau oder der Verteidigung des Landes.
    II. Jeder Staatsbürger leistet einen Eid auf die Verfassung.
    III. Jeder Staatsbürger steht in der Pflicht seine politischen Ziele stets ohne Gewalt zu verfolgen.


    Artikel 6 Verwirkung von Grundrechten

    Ein Staatsbürger der sich offen gegen die Verfassungsgemäße Ordnung aufstellt kann seine Grundrechte verwirken. Darüber befindet die oberste richterliche Instanz. Artikel 1,2 und 3 bleiben unangetastet.
    So, dann dürfte das jetzt ja alles geklärt sein. Ich habe das Wahlrecht jetzt in Artikel 3 geschoben und das geheim ergänzt von welchem Valigar sprach.

    Ich würde wohl gerne den Freitag für die schlussendliche Abstimmung über die gesamte Verfassung anpeilen

    Nächste Punkte sind:
    - Wahlalter: 16 Jahre. Mehr als ein drittel unserer Bevölkerung ist unter 21 Jahre und ich halte es für wichtig, dass möglichst viele Staatsbürger wählen können. Unter 16 Jahre fehlt aber wohl die Reife für eine politische Entscheidung.
    - Verfassungsgericht: Hier schlage ich mal 8 Richter vor, welche vom Parlament gewählt werden. Wobei hier jede im Parlament vertretene Partei 2 Richter vorschlagen darf. Die Amtszeit der Richter würde ich mit 9 Jahren (Frankreich) festlegen und eine Wiederwahl ist nicht gestattet. Außerdem würde ich vorschlagen, dass einmalig die ersten 4 Richter bereits nach 5 Jahren zurücktreten müssen um eine Kontinuität im Verfassungsgericht zu ermöglichen. Für die Kompetenz des Verfassungsgerichts würde ich vorschlagen, dass es sowohl eine abstrakte Normenkontrolle als auch eine konkrete Normenkontrolle gibt. Normale Bürger haben nur eine konkrete Normenkontrolle, sie müssen also unmittelbar von dem entsprechenden Gesetz geschädigt sein um zu klagen. Dem Staatspräsidenten und einem Quorum von 15% im Parlament ist eine abstrakte Normenkontrolle möglich. Das heißt, sie müssen nicht selber geschädigt sein vom Gesetz um klagen zu können, sondern man kann einfach die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm unter allen in Frage kommenden Gesichtspunkten überprüfen.
    - Föderalismus: Brauchen wir denk ich nicht, wollte es nur mal angesprochen haben.

  8. #278
    Imperiale Avantgarde Avatar von Brabrax
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    Föderalismus? Bei 80k Einwohnern? Werter Herr Kollege, ich weiß nicht, wo Sie Ihre Ideen hernehmen.

    Ich bin der Meinung, dass 16 Jahre zu früh ist. Das Wahlalter sollte mindestens bei 18 Jahren liegen.


    Wir schlagen, was das Verfassungsgericht betrifft, vor, dass die Verfassungsrichter vom Präsidenten nominiert werden, jedoch das Parlament darüber abstimmen muss. Zudem bin ich eher für eine ungerade Zahl von Richtern zu begeistern, ich würde daher neun Verfassungsrichter vorschlagen. Die Amtszeiten sollten so mit denen des Präsidenten abgestimmt sein, dass ein Präsident höchstens drei Richter selbst austauschen darf. Überdies könnte man auch eine Regelung dafür einführen.
    Geändert von Brabrax (18. Juni 2019 um 09:33 Uhr) Grund: Mindestens bei 18

  9. #279
    Registrierter Benutzer Avatar von cheggined
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    Wir sollten nicht versuchen eine möglichst hohe Prozentzahl bei der Wahlbeteiligung zu erreichen, sondern wir sollten versuchen, dass möglichst viele der 80000 Bewohner die Möglichkeit haben zu wählen. Die Jugend braucht auch eine Stimme, gerade in einem Staat wie unserem der eine sehr junge Bevölkerung hat.

    Die 8 Verfassungsrichter sind bewusst gewählt, da man hier eine 5:3 Entscheidung braucht um ein Urteil zu fällen. So müssen die Richter mit 8 Leuten ein genauso großes Quorum wie bei 9 Leuten finden, was bedeutet, dass der Konsens noch stärker im Fokus steht. Bei Ihrer Variante sehe ich die Gefahr, dass das Verfassungsgericht von einer bis zwei Parteien dominiert wird, was ich für schädlich halte. In der Exekutive und Legislative sollen sich die besten Ideen durchsetzen, aber in die Judikative halte ich es für sinnvoll, wenn die Parteien auf Konsens setzen um das Verfassungsgericht als unabhängige Institution zu etablieren.


    OOC: In Ecuador darf man nur bis 69 wählen, danach gilt man als zu alt.

  10. #280
    Friedensfürst Avatar von Tim Twain
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    Man wird den Eindruck nicht los, dass die Liberalen hier nur 16 als Wahlalter fordern, um dann groß einen Kompromiss und ein Zugeständnis ihrerseits verkünden zu können, wenn sie von dem abweichen.

  11. #281
    Spürt Luft Avatar von ttte
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    Nicht jeder wendet die niveaulosen Spielchen der Populisten an - man erinnere sich nur an die Frage eines präsidentiellen Systems!
    Die Idee eines Wahlrechts ab 16 Jahren beruht auf Überzeugung und ist von meinem Kollegen schlüssig und sehr gut begründet worden.

  12. #282
    Friedensfürst Avatar von Tim Twain
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    Nur, wenn das so stimmig ist, wo darf man denn noch mit 16 wählen?

  13. #283
    yay! Avatar von Setcab
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    Beim Wahlalter wäre ich auch für 18, wenn nicht sogar 21 Jahre.

    Das Verfassungsgericht soll Entscheidungen treffen, keine Pattsituationen oder Kompromisse zwischen den Richtern herstellen. Da halte auch ich eine eine ungerade Anzahl von Richtern für besser.
    Allerdings bin ich dafür, dass sie mit einer 2/3 Mehrheit vom Parlament gewählt werden müssen. Die Verfassung auszulegen kann genauso mächtig sein wie sie zu ändern. Darum sollten wir sicherstellen, dass dort kluge Richter sitzen, die der Verfassung verpflichtet sind, keine Parteisoldaten, die die Linie der momentanen Regierung durchdrücken. Das geht nur, wenn die Opposition am Prozess beteiligt wird, weil ihre Stimmen auch gebraucht werden.
    Abstrakte Normenkontrolle ist mir nicht wirklich wichtig. Wir sehen ja in Ländern wie den USA, dass keine Klage dadurch verhindert wird, dass sie fehlt; sie wird nur verschoben, bis jemand gefunden ist, der offen gegen das neue Gesetz verstößt.

  14. #284
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
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    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    (D)

    Föderalismus? Bei 80k Einwohnern? Werter Herr Kollege, ich weiß nicht, wo Sie Ihre Ideen hernehmen.

    Ich bin der Meinung, dass 16 Jahre zu früh ist. Das Wahlalter sollte mindestens bei 18 Jahren liegen.


    Wir schlagen, was das Verfassungsgericht betrifft, vor, dass die Verfassungsrichter vom Präsidenten nominiert werden, jedoch das Parlament darüber abstimmen muss. Zudem bin ich eher für eine ungerade Zahl von Richtern zu begeistern, ich würde daher neun Verfassungsrichter vorschlagen. Die Amtszeiten sollten so mit denen des Präsidenten abgestimmt sein, dass ein Präsident höchstens drei Richter selbst austauschen darf. Überdies könnte man auch eine Regelung dafür einführen.
    P

    Ich komme nicht umhin, den Demokraten abermals in allen Punkten zuzustimmen. Die Vorstöße der Liberalen entbehren teilweise wirklich jeder Vernunft und verstoßen gegen die guten Sitten.

    Ich persönlich wäre für ein Wahlalter ab 21. In Deutschland gab's auch Mal 24. Ist also nicht so ungewöhnlich, es eher höher anzusetzen.
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Passe, wenn nicht Basse :schwaerm:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Jeder mag Basse!

  15. #285
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    Wir sind nur halt nicht woanders, sondern in Santa Maria. Es kam bisher auch kein einziges Argument gegen ein Wahlrecht mit 16.

    Weil es noch nie so war oder gegen die "guten Sitten" verstoßen würde? Santa Maria war auch schon immer ein Teil Spaniens gewesen und es verstößt gegen die guten Sitten und sogar die gottgewollte Ordnung, gegen die Krone zu rebellieren. Trotzdem küssen wir heute keine spanische Hintern mehr. Sitten und Traditionen sind daher wohl offensichtlich keine allgemeingültigen Argumente, die für sich stehend ausreichen würden, um irgendwas zu begründen.

    Und warum nicht 16, sondern 18, 21, 24? Wo kommen Ihre Zahlen her? Haben sie bei einem gemütlichen Glas Rum in einem Ihrer Hinterzimmer ausgewürfelt? Mein Parteifreund hat doch schon dargelegt, dass Menschen mit 16 schon politische Entscheidungen treffen können. Warum es ihnen also verwehren, in dem man eine willkürliche andere Zahl festlegt? Oder haben Sie Angst, mit ihren Ideen von Vorgestern bei der Jugend nicht ankommen zu können?

    Halten wir doch einfach fest: Die Jugend ist unsere Zukunft. Die Jugend ist innovativ. Die Jugend ist traditionell auch radikal. Also genau das, was ein schwimmender Stein im Ozean, und viel mehr ist unsere geliebte Heimat ja nicht, wenn wir ehrlich sind, braucht, um erfolgreich zu sein. Alte Männer haben die Weltkriege verursacht, es wird daher Zeit die Jugend miteinzubeziehen, um sie zu verhindern. Immerhin ist sie es, sie an vorderster Front verheizt wird. Daher Wahlrecht ab 16.

    Die Justiz hat unabhängig zu sein. Ich schlage daher vor, dass die Justiz sich selbst verwaltet und die Richter des Verfassungsgerichts selbst wählt ohne Einmischung der beiden anderen Staatsgewalten. Rechtssprechung ist nicht abhängig von Parteiinteressen, sondern den Buchstaben der Gesetze, entsprechend sollte das Parteibuch hier auch keine Rolle spielen.

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