Unabhängig von der konkreten Situation ist es meiner Meinung nach Pervers Verkehrsteilnehmergruppen zum Gebrauch bestimmter Wege zu nötigen, wenn damit eine drastisch erhöhte Unfallgefahr einhergeht. Genau dies ist hier der Fall. Das ist kein Radweg, das ist ein Radfahrergefährdungsweg.
Zum Bleistift garantiert ohne Vollständigkeit:
- einspurige Fahrbahn lässt ausreichend Platz für Sonderwege.
- Erst gar keinen innerörtlichen, linksseitigen Radwqeg ausweisen. Das darf laut Verwaltungsvorschrift nämlich nur im Ausnahmefall und nach gründlicher Prüfung erfolgen. Linksseitige innerörtliche Radwege sind extrem gefährlich; schon auf der Strecke ist das Unfallrisiko erheblich erhöht, an Knotenpunkten ist es bis zu 12 mal höher! Wenn man schon meint, der Linksseitige Radweg sei an dieser Stelle notwendig, dann wäre es das mindeste den Radverkehr weit vor der Gefahrenstelle auf die rechte Seite zurückzuführen ---> Fahrbahn.
- Querungshilfe oder - wie schon von dir angesprochen - Bedarfsampel.
... jetzt kennt Sie nur noch fressen und morden,
denn Sie selbst ist zur Bestie geworden.
Meine Storys:
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Vor allem das. Man sieht ja schon den Ansatz einer Kreuzung, es macht hier also gar keinen Sinn, den Radweg da noch 50m weiter ins Nichts zu führen. Die (T-)Kreuzung kommt so halt ohne Ampel aus, weil man Radfahrer (und gewissermaßen auch Fußgänger, der Fußweg ist unter der Brücke (eigentlich sogar zwei direkt hintereinander ) auch nur ca. eine Person breit) einfach ignoriert. Ist zugegebenermaßen relativ außerhalb und so viele Fußgänger oder Radfahrer gibts da nicht, aber ne sinnvolle Lösung ist das so trotzdem nicht.
Letzter Tag Stadtradeln und ich hab 32,5km Vorsprung auf den zweiten in meinem Team. Hoffentlich macht der nicht grad nen Ausflug, ich war heute nämlich zu faul.
Zur Sicherheit noch eben schnell ein paar Runden im Wohnzimmer drehen.
Dafür müsst ich das Rad ja erst ausm Keller hochtragen.
Ich geh' petzen, Snup verstößt gegen die Regeln. Alles annulliert.
Wobei die Fahrten aus dem Keller nach oben und wieder zurück zählen würden...
Mundus vult decipi, ergo decipiatur.
Wieso, nur stationäre Fahrräder zählen nicht, also wenn ich im Kreis fahre ist es legal.
Problem ist nur, dass ich nicht sinnvoll die Strecke messen könnte.
Naja, der Radius wär ziemlich klein, mir würde also vermutlich schnell schwindelig und ich könnt die Runden nicht mehr ordentlich zählen.
Die Sachen auf RADar! durchgehen macht doch immer wieder Spaß. So zum Beispiel hat die Kommune eine Meldung als erledigt eingeordnet:
Jetzt soll mir mal einer erklären, wie die beiden Aussagen miteinander vereinbar sind.Die Radwege auf beiden Seiten der Magdeburger Straße weisen keine baulichen Schäden auf, die das Radfahren erheblich beeinträchtigen oder unsicher machen. Die massive Kritik ist deshalb nicht nachvollziehbar.
Im Übrigen besteht beidseitig keine Benutzungspflicht. Die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht hatte der ADFC erfolgreich per Gericht bewirkt.
Ich hätte da schon ein paar Ideen, zum Beispiel ein Radweg mit makelloser Oberfläche, der dummerweise nur 20 cm breit ist.
Da gibt es keine baulichen Schäden, trotzdem ist manchen die Benutzung nicht zuzumuten
Der Weg dort ist definitiv breit genug, ein bisschen unter 2m (bzw. 4-5m zusammen mit Gehweg, ein bisschen weniger auf der einen Straßenseite im Bereich der einen Straßenbahnhaltestelle). Hätt ich vielleicht für die Nichthallenser dazuschreiben sollen.
Aber niemand, der nicht lebensmüde ist, fährt dort freiwillig auf der Straße. Außer am Steintor Richtung Wasserturm...
hier steht eine SignaturDie EG-Bildungsminister: Lesen gefährdet die Dummheit!Alle PNs mit Interviewantworten werden veröffentlicht!
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Glaubhafte Politik setzt voraus, dass man erstmal vor der eigenen Haustür kehrt!
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