Naja, das Bosman-Urteil bezog sich auf die Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Aber warum sollten privatrechtliche Vereinigungen nicht das Recht haben eine Mitgliedschaft an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen zu knüpfen? Der VDP (Weinbau) nimmt auch nicht jeden auf und kontrolliert regelmäßig die Einhaltung der Bestimmungen durch seine Mitglieder. Ähnliches gibt es bei Dachverbänden für Marktforschungsinstituten, Unternehmensberatungen, Immobillienmakler usw. Alle diese Bereiche haben auch keine Sonderrolle und da scheint es doch auch nicht gegen EU-Recht zu verstoßen. Warum soll das ausgerechnet beim Fußball anders sein?