Im Jahre 1838 kommen die Länder des italienischen Bundes, namentlich das Königreich Lombardo-Venetien, das Königreich Sardinien-Piemont, das Königreich beider Sizilien, der Kirchenstaat, das Großherzogtum Toskana, Herzogtums Modena, Herzogtums Parma, Herzogtums Lucca und die Republik San Marino, in einer Senatssitzung, einberufen unter der Regentschaft Sardinien-Piemonts, in Florenz, überein eine Staatsbank mit der Hauptzweigstelle in Milano zu gründen. Die Bank wird folgende Statuten folgen.
1. Das Eigenkapital der Bank wird von den Mitgliedern getragen.
1.1. Das Königreich Lombardo-Venetien zahlt 20.000 Gulden, das Königreich Sardinien-Piemont und das Königreich beider Sizilien zahlen jeweils 10.000 Gulden.
2. Das Ziel der Staatsbank ist es als Zentrale für den wirtschaftlichen Aufbau, durch Projekte in ganz Italien, zu fungieren.
2.1. Dazu wird die Staatsbank mit dem Geld der Mitgliederstaaten Joint-Ventures in wirtschaftsschwachen Regionen gründen.
3. Die Nehmerstaaten haben ein Recht auf Anteilkäufe, sobald diese einen Teil des Eigenkapitals der Staatsbank tragen können.
4. Sollten Staaten aus den Italienischen Bund austreten, so sind diese nicht mehr stimmenberechtigt und müssen auf Verlangen des Senats alle Anteile zum handelsüblichem Preis an andere Mitglieder verkaufen.
5. Nur mit einer 3/4 Mehrheit können wirtschaftsschwache Staaten ihr Eigenkapital, welches sie eingezahlt haben, aus der Staatsbank abziehen.
6. Personal für die Staatsbank wird von den führenden Banken Italiens rekrutiert.
Edit (Sarellion): Ich hab mir mal die Freiheit genommen, den ins Palais zu verschieben. Unterzeichnung net nötig.