Vertrag von Altenburg
Der Vertrag von Altenburg wird zwischen den Vertragsparteien, dem Königreich Adlerstein, dem Herzogtum Freithal und der Baronie Wytonien, zum 01.01.15 geschlossen.
1.) Die Vertragsparteien sichern zwischen sich und auch ihren Vasallen einen Frieden von zehn Jahren zu.
2.) Die Vertragsparteien verpflichten sich für die Dauer des Vertrags, auf Geheim- und Militäraktionen gegeneinander zu verzichten und darüber hinaus die Arbeit und Gesetze der Kirche des heiligen Bernael zu achten und zu wahren. Darüber hinaus hat jeder der beiden Sorassischen Vertragspartner (Herzogtum Freithal & Baronie Wytonien) das Recht darauf, die Vertragspartei Königreich Adlerstein um Hilfe anzurufen, sollten sie dennoch infiltriert oder angegriffen werden.
3.) Die Baronie Wytonien erkennt den Aufstieg der Baronie Freithal zum Herzogtum an.
4.) Die Baronie Wytonien erkennt die Vasallierung der Baronie Falkenbek durch das Herzogtum Freithal an.
5.) Im Falle eines Aufstiegs der Baronie Wytonien zum Herzogtum verpflichtet sich das Herzogtum Freithal zur Anerkennung des neuen Titels der Baronie Wytonien.
6.) Der Baronie Wytonien werden mögliche Gebietserweiterungen im Rahmen einer Expansion im gegenwärtigen Niemandsland bis auf im Folgenden aufgezeigte Grenzmarkierungen zugesprochen.
7.) Das Herzogtum Freithal und der Vasall Baronie Falkenbek erkennen den Vertrag zwischen der Baronie Wytonien und dem Königreich Adlerstein mit den freien Druiden des sorassischen Grimmwalds an, sofern eine geringfügige Veränderung des Vertragsinhalts stattfindet:
8.) Im Falle eines Vertragsbruchs des jeweils anderen Vertragspartners steht es dem zweiten Partner frei, eine neutrale Fraktion, die nicht an das ehem. Königreich Soras angrenzt, als Vermittler hinzuzuziehen.
Für Freithal-Falkenbek,
Herzog Tristan von Freithal
Für Wytonien,
Baron Aswin von Wytonia